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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0428-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Sitzungsvortrag vom 08.02.2011 wurde der Grundsatzsenat über die Situation bezüglich des Prostitutionsrechts und der Bordellbetriebe in Bamberg in Kenntnis gesetzt. Der Senat hat dann die Verwaltung beauftragt alle Möglichkeiten zur Einschränkung der Wohnungsprostitution, vornehmlich in Wohngebieten, aufzuzeigen.

 

Für den Bereich des Ordnungsrechts wurde deshalb bei der Regierung von Oberfranken eine Anfrage bezüglich der Ausweisung weiterer Sperrbezirke gestellt. In ihrem Antwortschreiben vom 23.03.2011 (Anlage 2) weist die Regierung von Oberfranken darauf hin, dass in einer Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern die Prostitution nur für Teile des Gemeindegebietes verboten werden kann, aber auch nur, wenn dies zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes erforderlich ist. Nach Einschätzung der Regierung von Oberfranken rechtfertigt das vorgelegte Zahlenmaterial hinsichtlich der Straftaten, die im Zusammenhang mit Modellwohnungen in Bamberg stehen, die Ausweisung weiterer Sperrbezirke nicht. Die Aufstellung der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg vom 10.03.2011 (Anlage 3) liegt ebenfalls bei – es darf darauf verwiesen werden, dass es sich um einen Auswertungszeitraum (01.01.2001 bis 01.03.2011) von mehr als 10 Jahren handelt – insofern muss das Zahlenmaterial auch im Lichte dieser langen Zeitspanne gewertet werden.

 

Herr Regierungsdirektor Kerling von der Regierung von Oberfranken hat im Übrigen im Rahmen eines Telefonats mit dem Unterzeichneten die Auffassung der Regierung im Schreiben vom 23.03.2011 noch einmal bekräftigt.

 

Wie bereits im Sitzungsvortrag für den Grundsatzsenat vom 08.02.2011 dargelegt, stellen Bordellbetriebe und Wohnungsprostitution baunutzungsrechtlich störende Gewebebetriebe dar. Sie sind daher nur in Gewerbegebieten oder in Einzelfällen in Teilen von Mischgebieten, welche überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind, zulässig.


Das Bauordnungsamt hat mit großem Nachdruck 25 bekannte Modellwohnungen / Bordellbetriebe bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit geprüft.

 

In 12 Fällen wurde die unzulässige Nutzung aufgegeben, 5 Verdachtsfälle haben sich als unbegründet erwiesen. In 3 Fällen ist die Nutzung als bordellähnlicher Betrieb zulässig (Bruckertshofer Str. 1, Hallstadter Str. 43, Jäckstr. 27). In weiteren 5 Fällen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Im Einzelnen wird auf die Anlage 4 verwiesen.

Von den ursprünglich festgestellten bzw. angezeigten Bordellen und Modellwohnungen sind im Kern nur Bordellbetriebe übrig geblieben, so dass in Wohngebieten die unerwünschte Wohnungsprostitution durch die Tätigkeit des Bauordnungsamts eingestellt werden konnte.

 

Die im Schreiben der Kriminalinspektion Bamberg vom 10.03.2011 im vorletzten Absatz aufgeführten Adressen Eichendorffplatz 1, Pödeldorfer Str. 22 und Nürnberger Str. 56 sind nach Kenntnis des Bauordnungsamtes augenscheinlich Verwechslungen mit den lt. Anlage 4 bauordnungsrechtlich erfassten Modellwohnungen.

 

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens wird die Stadt Bamberg engen  Kontakt mit der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg halten, um eventuelle Fehlentwicklungen aufdecken und entsprechend gegensteuern zu können. Sollten sich in einem gewissen Bereich Tendenzen ergeben, die die Ausweisung eines weiteren Sperrbezirks nahelegen, so würde selbstverständlich mit der Regierung von Oberfranken entsprechend Kontakt aufgenommen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.      Damit ist die Anfrage der FW-Fraktion vom 11.09.2010 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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