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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0449-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Im Finanzsenat vom 26.07.2011 wurde im Hinblick auf die anstehenden Generalsanierungen von Schulen in Bamberg zum Sachstand berichtet und eine Vorschau gegeben. Auf die Vor­bereitung der Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen (kurz: GSS = Wirtschafts- und Realschule) wurde hingewiesen.

 

Die Graf-Stauffenberg-Schulen haben auf Grund ihrer Bauweise mit nur wenigen Zenti­metern Wärmedämmung, thermisch nicht getrennten Fenstern und anderen baulichen Fakten einen außer­ordentlich hohen Energieverbrauch mit ca. 150-170 kWh/m²a. Damit ist die energetische Sanierung der Hauptanlass für eine Generalsanierung, um den vom Stadtrat beschlos­senen Standard ENEV 2009 - 30% zu erreichen.

 

Aber auch der bauliche Zustand der Gebäudehülle, vor allem der undichten Dach­abdichtungen zwingt zum Handeln, um die Zunahme von Schäden zu verhindern. Im Inne­ren sind – wie an anderen Schulen bereits begonnen – dringend Brandschutz­maßnahmen zu ergreifen. Im Zusammen­hang mit diesen Maßnahmen und im Hinblick auf die zukunfts­fähige Ausstattung der Schule ist die elektrische Ausstattung zu erneuern. Auch die Haus­technik ist verbraucht. Im Zusammen­hang mit den Energieeinsparmaßnahmen soll ferner eine zentrale oder dezentrale Belüftung ins Gebäude integriert werden.

 

2.              Die Maßnahmen sind förderfähig nach dem Finanz­ausgleichsgesetz (FAG). Erste Gespräche mit der Regierung von Oberfranken haben bereits stattgefunden. Eine übliche Förderung in Höhe von circa 35 % der zuwendungsfähigen Kosten, die allerdings nur einen Teil der Gesamt­kosten betragen, wurde in Aussicht gestellt.

 

 

 

3.              Derzeit wird als vorgezogene Maßnahme (wegen erheblicher Schäden) die Sanierung der oberen Dachfläche der Dreifachsporthalle durchgeführt. Neben der eigentlichen Erneuerung der Dachabdichtung werden alle Maßnahmen durchgeführt, die erforderlich sind, um die Dach­fläche in die zukünftige Generalsanierung der Dreifachsporthalle zu integrieren. Alle Auflagen, das Dach betreffend, des bereits für die gesamte Halle vorliegenden Brand­schutz­konzeptes werden umgesetzt.

 

Dies beinhaltet insbesondere:

 

·         nichtbrennbare Wärmedämmung (28 cm),

·         wärmegedämmte Ganzglasoberlichter mit Durchfallschutz,

·         Rauchabzugsöffnungen,

·         vorschriftsmäßige Brandmeldeeinrichtungen mit entsprechend geschützten Installationen

 

Darüber hinaus werden alle bisher nicht vorhandenen (aber notwendigen) Sicherheits­einrichtungen (wie Wartungsgänge im Dachzwischenraum) eingebaut, um die heutigen Standards von GUV und TÜV zu erfüllen.

 

Auf Grund des bisherigen Bauablaufes wird aktuell davon ausgegangen, dass der fixierte Zeit­rahmen der Dachsanierung eingehalten werden kann. Die Dreifachsporthalle wird daher – wie vorgesehen – voraussichtlich nach den Herbstferien wieder bespielt werden können. Ins­besondere sind beim Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung samt verbrauchter Ober­lichter keine Überraschungen zutage getreten. Der Kostenrahmen kann (nach heutigem Sachstand) ein­gehalten werden.

 

4.              Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Regierung von Oberfranken bestätigt, dass diese vorgezogene Maßnahme (Dachsanierung) mit Kosten in Höhe von 1,3 Mio € geförderter Bestandteil der Generalsanierung ist, wenn der Antrag auf Förderung nach FAG für die Dreifach­sporthalle bis zum 01.07.2012 der Regierung von Oberfranken vorgelegt wird. Der Antrag auf Förderung nach FAG für das Schulgebäude soll bis Ende 2012 gestellt werden.

 

Voraussetzung hierfür sind aber entsprechende Planungen und Kostenberechnungen. Daher sind für die Generalsanierung von Dreifachsporthalle und Schulgebäude Planungs­l­eistungen von Architekten und von Ingenieuren für Haustechnik und Elektrotechnik erforderlich – und zu beauftragen.


Zur Bestimmung entsprechender Architekten und einem Ingenieurbüro für Haustechnik sind Verfahren nach VOF erforderlich, da der derzeitige Schwellenwert von 193.000 €/netto pro Büro überschritten wird. Die Verhandlungsverfahren müssen umgehend begonnen werden, um die erforderliche Planungszeit bis zur Erstellung der FAG-Anträge sicher zu stellen (Zeitschiene siehe Anlage 1, Bewertungskriterien siehe Anlage 2). Die Ergebnisse der VOF-Verfahren werden dem Stadtrat voraussichtlich im Januar 2012 zur Entscheidung vorgelegt.


Als Grundlage der FAG-Anträge ist die von den Architekten und Ingenieuren zu erbringende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach HOAI erforderlich, also Leistungs­phase 1 mit 3.


 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen wird vorbehaltlich der Mittel­bereit­stellung zugestimmt.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeverfahren für die Architekten- und Ingenieur­leistungen (Haustechnik) als Verhandlungsverfahren nach § 5 Abs. 1 VOF durchzuführen. Die Vergabevorschläge sind dem Senat zur Entscheidung vorzulegen.

 

4.     Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planungsaufträge in Höhe von 800.000 € sind im Haushaltsplan 2012 bereitzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten:  Sachkosten: 800.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Kämmereiamt zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Kämmereiamtes:

 

 

Die Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen erscheint dringlich. Aufgrund der Auflage in der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Oberfranken für die vorgezogene Dachsanierung der Dreifachturnhalle, den Förderantrag für die Sanierung der Dreifachturnhalle bis 01.07.2012 vorzulegen, ist das notwendige VOF-Verfahren nur im vorgesehenen Zeitfenster möglich.

 

Haushaltsrechtlich ist zur Durchführung des Vergabeverfahrens die Festlegung einer Mittel­bereit­stellung für das Haushaltsjahr 2012 für die dann notwendigen Auftragsvergaben mit einem Kostenvolumen von voraussichtlich 800.000 € erforderlich. Diese beschlussmäßige Vorweg­festlegung für den Haushaltsplan 2012 ist aufgrund der dringenden Notwendigkeit der General­sanierung und zur Sicherstellung der FAG-Förderung für die Dreifachturnhalle unaufschiebbar.

 

Bamberg, 09.09.2011

Amt 20

 

 

Peter Distler

Verwaltungsdirektor

 

 

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Anlagen

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