Beschlussvorlage - VO/2011/0449-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Generalsanierung Graf-Stauffenberg-Schulen Bamberg; VOF-Ausschreibung für Architekten und Ing.-Büro für Haustechnik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix, Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
27.09.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2011
|
I. Sitzungsvortrag:
1. Im Finanzsenat vom 26.07.2011 wurde im Hinblick auf die anstehenden Generalsanierungen von Schulen in Bamberg zum Sachstand berichtet und eine Vorschau gegeben. Auf die Vorbereitung der Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen (kurz: GSS = Wirtschafts- und Realschule) wurde hingewiesen.
Die Graf-Stauffenberg-Schulen haben auf Grund ihrer Bauweise mit nur wenigen Zentimetern Wärmedämmung, thermisch nicht getrennten Fenstern und anderen baulichen Fakten einen außerordentlich hohen Energieverbrauch mit ca. 150-170 kWh/m²a. Damit ist die energetische Sanierung der Hauptanlass für eine Generalsanierung, um den vom Stadtrat beschlossenen Standard ENEV 2009 - 30% zu erreichen.
Aber auch der bauliche Zustand der Gebäudehülle, vor allem der undichten Dachabdichtungen zwingt zum Handeln, um die Zunahme von Schäden zu verhindern. Im Inneren sind wie an anderen Schulen bereits begonnen dringend Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen und im Hinblick auf die zukunftsfähige Ausstattung der Schule ist die elektrische Ausstattung zu erneuern. Auch die Haustechnik ist verbraucht. Im Zusammenhang mit den Energieeinsparmaßnahmen soll ferner eine zentrale oder dezentrale Belüftung ins Gebäude integriert werden.
2. Die Maßnahmen sind förderfähig nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG). Erste Gespräche mit der Regierung von Oberfranken haben bereits stattgefunden. Eine übliche Förderung in Höhe von circa 35 % der zuwendungsfähigen Kosten, die allerdings nur einen Teil der Gesamtkosten betragen, wurde in Aussicht gestellt.
3. Derzeit wird als vorgezogene Maßnahme (wegen erheblicher Schäden) die Sanierung der oberen Dachfläche der Dreifachsporthalle durchgeführt. Neben der eigentlichen Erneuerung der Dachabdichtung werden alle Maßnahmen durchgeführt, die erforderlich sind, um die Dachfläche in die zukünftige Generalsanierung der Dreifachsporthalle zu integrieren. Alle Auflagen, das Dach betreffend, des bereits für die gesamte Halle vorliegenden Brandschutzkonzeptes werden umgesetzt.
Dies beinhaltet insbesondere:
· nichtbrennbare Wärmedämmung (28 cm),
· wärmegedämmte Ganzglasoberlichter mit Durchfallschutz,
· Rauchabzugsöffnungen,
· vorschriftsmäßige Brandmeldeeinrichtungen mit entsprechend geschützten Installationen
Darüber hinaus werden alle bisher nicht vorhandenen (aber notwendigen) Sicherheitseinrichtungen (wie Wartungsgänge im Dachzwischenraum) eingebaut, um die heutigen Standards von GUV und TÜV zu erfüllen.
Auf Grund des bisherigen Bauablaufes wird aktuell davon ausgegangen, dass der fixierte Zeitrahmen der Dachsanierung eingehalten werden kann. Die Dreifachsporthalle wird daher wie vorgesehen voraussichtlich nach den Herbstferien wieder bespielt werden können. Insbesondere sind beim Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung samt verbrauchter Oberlichter keine Überraschungen zutage getreten. Der Kostenrahmen kann (nach heutigem Sachstand) eingehalten werden.
4. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Regierung von Oberfranken bestätigt, dass diese vorgezogene Maßnahme (Dachsanierung) mit Kosten in Höhe von 1,3 Mio geförderter Bestandteil der Generalsanierung ist, wenn der Antrag auf Förderung nach FAG für die Dreifachsporthalle bis zum 01.07.2012 der Regierung von Oberfranken vorgelegt wird. Der Antrag auf Förderung nach FAG für das Schulgebäude soll bis Ende 2012 gestellt werden.
Voraussetzung hierfür sind aber entsprechende Planungen und Kostenberechnungen. Daher sind für die Generalsanierung von Dreifachsporthalle und Schulgebäude Planungsleistungen von Architekten und von Ingenieuren für Haustechnik und Elektrotechnik erforderlich und zu beauftragen.
Zur Bestimmung entsprechender Architekten und einem Ingenieurbüro für Haustechnik sind Verfahren nach VOF erforderlich, da der derzeitige Schwellenwert von 193.000 /netto pro Büro überschritten wird. Die Verhandlungsverfahren müssen umgehend begonnen werden, um die erforderliche Planungszeit bis zur Erstellung der FAG-Anträge sicher zu stellen (Zeitschiene siehe Anlage 1, Bewertungskriterien siehe Anlage 2). Die Ergebnisse der VOF-Verfahren werden dem Stadtrat voraussichtlich im Januar 2012 zur Entscheidung vorgelegt.
Als Grundlage der FAG-Anträge ist die von den Architekten und Ingenieuren zu erbringende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach HOAI erforderlich, also Leistungsphase 1 mit 3.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Der Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeverfahren für die Architekten- und Ingenieurleistungen (Haustechnik) als Verhandlungsverfahren nach § 5 Abs. 1 VOF durchzuführen. Die Vergabevorschläge sind dem Senat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planungsaufträge in Höhe von 800.000 sind im Haushaltsplan 2012 bereitzustellen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: 800.000 |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Kämmereiamt zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Kämmereiamtes:
Die Generalsanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen erscheint dringlich. Aufgrund der Auflage in der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Oberfranken für die vorgezogene Dachsanierung der Dreifachturnhalle, den Förderantrag für die Sanierung der Dreifachturnhalle bis 01.07.2012 vorzulegen, ist das notwendige VOF-Verfahren nur im vorgesehenen Zeitfenster möglich.
Haushaltsrechtlich ist zur Durchführung des Vergabeverfahrens die Festlegung einer Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2012 für die dann notwendigen Auftragsvergaben mit einem Kostenvolumen von voraussichtlich 800.000 erforderlich. Diese beschlussmäßige Vorwegfestlegung für den Haushaltsplan 2012 ist aufgrund der dringenden Notwendigkeit der Generalsanierung und zur Sicherstellung der FAG-Förderung für die Dreifachturnhalle unaufschiebbar.
Bamberg, 09.09.2011
Amt 20
Peter Distler
Verwaltungsdirektor
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
26 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
27 kB
|