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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0454-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorgeschichte:

 

Beim Flugplatz Bamberg-Breitenau handelt es sich um einen sog. „Sonderlandeplatz“, auf dem aufgrund einer Vereinbarung mit den US-Streitkräften zivile Flugzeuge starten und landen dürfen. Oft werden solche Sonderlandeplätze – wie in Bamberg – von Luftsportvereinen genutzt. Im Gegensatz zu einem (höher­wertigen) Verkehrslandeplatz steht ein Sonderlandeplatz der all­gemeinen Luftfahrt nicht voll­umfänglich zur Verfügung; eine Betriebspflicht besteht nicht.

 

Der Sonderlandeplatz Bamberg wurde seit 1998 mehrfach ertüchtigt. Zuletzt wurden durch Befestigung der Überrollstrecken in Verlängerung der zugelassenen Start- und Lande­bahn die asphaltierten Flächen von 1150 auf 1290 Meter erweitert. Die Investitionen betrugen seitdem insgesamt 1,19 Millionen €, wovon die Stadt Bamberg knapp 360.000 € übernommen hat.

 

Entsprechend Stadtratsbeschluss vom 30.11.2005 wurde 2006 für den Flugplatz Bamberg eine technische Potenzialanalyse erstellt. Fragestellung war vor allem, welche Verbesserungen mittel- bis lang­fristig vorgenommen werden müssten, damit der Flugplatz in Bamberg im bisherigen Umfang auch weiterhin – also ggf. auch nach dem eventuellen Abzug der Streitkräfte – genutzt werden könnte.

Mit Beschluss vom 31.01.2007 wurde eine Entscheidung hinsichtlich der damals vor­geschlagenen Ertüchtigun­gs­maßnahmen am Flugplatz Bamberg-Breitenau bis auf weiteres zurück­gestellt und die Verwaltung beauftragt, über weitere Entwicklungen neuerlich zu berichten. Dies ist jetzt der Fall.

 

Aktuelle Situation, neuerliche Verbesserung der Landebahn

 

Der Flugplatz Bamberg-Breitenau steht (bis auf das Betriebsgelände des Aero-Clubs) zwar nach wie vor im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, ist aber Teil der US-Garnison Bamberg. Genauso wenig wie für das übrige US-Gelände in Bamberg steht derzeit für den Flugplatz fest,  ob und wenn, wann eine Freigabe durch die US-Streitkräfte erfolgt. Unabhängig hiervon ist jedoch aus Sicht der Verwaltung schon heute erkenn­bar, dass die Infrastruktureinrichtung des Flugplatzes Bamberg für die Region von großer Bedeutung ist und insoweit auch dauerhaft beibehalten werden sollte (weiteres vergleiche unten).

 

Insbesondere die Firma Brose als bedeutendes Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit inter­nationalen Geschäftsbeziehungen nutzt als Mitglied im Aero-Club Bamberg e. V. den Flugplatz Bamberg mit den hier stationierten Maschinen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Flugzeuge mit zwei Triebwerken. Aufgrund der nach heutigen Bestimmungen maß­geblichen Einstufungen des Flug­platzes Bamberg und der hier landenden Maschinen ergibt sich eine mindestens erforderliche Breite der Start-/Landebahn von 23 Metern, um die erforderlichen Sicherheitsstandards zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Aero-Club Bamberg beantragt, eine entsprechende Ausnahme­genehmigung gemäß dem BayNatSchG zu erteilen. Die bisherigen internen Über­prüfungen haben ergeben, dass eine derartige Genehmigung erteilt werden kann, da ins­besondere der erforderliche Flächen­ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft an anderer Stelle (= MUNA) gewährleistet werden kann.

 

Es ist vorgesehen, die vorhandene Landebahn ausschließlich auf der südöstlichen Seite zu verbreitern. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan wurde erstellt, in dem die zu erwartenden Eingriffe und die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen ausführlich dargestellt werden. Neben der Landebahn­verbreiterung als solcher muss deren Befeuerung angepasst werden. Ferner soll, um zusätzliche Sicher­heit bei Landungen zu schaffen, ein sogenannter „Anti-Skid-Belag“ auf­gebracht werden, der ebenfalls bereits im Gutachten von CDM 2006 vorgeschlagen worden war. Die Kosten dieser Umbaumaßnahmen werden deutlich im sechsstelligen Bereich liegen. Öffentliche Gelder/Zuschüsse werden vom Aero-Club Bamberg e. V. für die Maßnahme nicht beantragt.

 

Künftige Entwicklung

 

Mit vorstehend dargelegten Maßnahmen wird – so denn eine Genehmigung von allen Behörden, den US-Streitkräften und dem Grundstückseigentümer erreicht werden kann – eine weitere Ver­besserung der Sicher­heits­standards auf dem Flugplatz Bamberg-Breitenau erreicht, sodass der Sonderlandeplatz Bamberg grundsätzlich auch nach Ende der bisherigen militärischen Nutzung weiter betrieben werden könnte. Eine Überleitung der militärischen Betriebserlaubnis auf den Aero-Club wäre grundsätzlich möglich. In welcher Form die Nutzung der Grundstücke letztendlich erfolgen könnte, wäre zu gegebener Zeit mit dem Bund als Eigentümer des Flugplatzes (einschließlich der dort bereits großflächig aus­gewiesenen Biotopflächen) zu klären.

 

Der Flug­platz Bamberg-Breitenau stellt für die gesamte Region eine äußerst wichtige Infra­struktur­einrichtung dar, die dauerhaft erhalten werden sollte. Dies gerade auch vor dem Hintergrund der Tat­sache, dass Aero-Club, Stadt und Landkreis Bamberg sowie die Firma Brose in die Ertüchtigung des Flugplatzes in den letzen Jahren rd. 1,19 Millionen € investiert haben und weitere Investitionen getätigt werden sollen.

 

Im geltenden Flächennutzungsplan ist die Breitenau als „Sonderbaufläche-militärische Anlagen“ und ergänzend als Verkehrsfläche mit „Flugplatz“ sowie „Segelfluggelände“ nachrichtlich dargestellt. Planungs­hoheit besitzt die Stadt Bamberg aufgrund der vorhandenen militärischen Nutzung für dieses Gebiet aber erst, wenn eine Freigabe des Geländes erfolgt. Bereits im Erläuterungsbericht zum Flächen­nutzungsplan ist das Flugplatzgelände als „Freifläche mit besonderer Bedeutung“ definiert, die u. a. ins­besondere von Bebauung frei­zuhalten wäre. Wie der beigefügte Lageplan (Anlage 2) belegt, ist ein Großteil der Flugplatzfläche mit Biotopen besetzt. Die dazwischen liegenden Bereiche werden durch die Landebahn, die Segelfluglandegassen und die Rollwege zum Gelände des Aero-Clubs genutzt. Insoweit ergänzen sich die Flugplatznutzung und der Biotop- und Artenschutz. Vielfach wurde bereits festgestellt, dass sich diese Artenvielfalt letztlich WEGEN der Nutzung als Flugplatz erhalten und ent­wickeln konnte.


Nach Aufgabe der militärischen Nutzung des Flugplatzes Bamberg-Breitenau ist daher schon aufgrund der heutigen Rahmenbedingungen und Vorgaben davon auszugehen, dass eine großflächige Bebauung des Gebietes wohl nicht möglich sein dürfte. Das Nebeneinander der bisherigen Funktionen (Flugplatz- Grünzug-klimatische Vorbehaltsfläche-Biotopflächen) hat sich über Jahrzehnte bewährt. Deren Bei­behaltung in ihrer Gesamt­heit stünde somit grundsätzlich nichts entgegen.

 

Im Vorgriff auf eine mögliche Freigabe von US-Flächen (und hier insbesondere dem Flugplatz)

sieht es die Verwaltung aktuell als notwendig und sinnvoll an

 

·         zum Erhalt des Aero-Clubs Bamberg auf seiner eigenen Fläche an der Breitenau 

·         zur Sicherung der für die Region und die örtliche Wirtschaft wichtigen Infrastruktureinrichtung „Flug­platz“

·         in Anbetracht der seit 1998 getätigten und aktuell beabsichtigten Investitionen aller Beteiligten in die Flugplatzinfrastruktur und

·         zum Erhalt der bisherigen Nutzungsvielfalt auf der Gesamtfläche an der Breitenau

 

grundsätzlich zu entscheiden, dass im Falle einer Aufgabe der militärischen Nutzung des Flugplatzes an der Breitenau seitens US-Streitkräfte dieser als Infrastruktureinrichtung beibehalten wird und ent­sprechende Planungsfestlegungen auf Grundlage der bisherigen Flächennutzungsplanausweisungen zu treffen sind, sobald die Stadt Bamberg von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen kann.

 

Am 10.08.2011 wurde ein „Runder-Tisch“ mit allen beteiligten Ämtern und dem Aero-Club durch­geführt. Über das Ergebnis erfolgte am 11.08.2011 eine Beratung mit dem Ältestenrat wo grundsätzlich der besprochenen Vorgehensweise zugestimmt worden ist.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

1.       Der Vortrag dient der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.       Der Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau ist für die Stadt Bamberg von besonderer Bedeutung und auch zu einem wichtigen Standortfaktor geworden. Deswegen muss der Sonderlandeplatz erhalten werden. Sollte die militärische Nutzung der US-Amerikaner aufgegeben werden, wird die Verwaltung schon jetzt beauftragt, alle planungsrechtlich notwendigen Schritte zum Erhalt des Sonderlandeplatzes einzuleiten und durchzuführen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 


 

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Anlagen

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