Beschlussvorlage - VO/2008/0188-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2009 Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Sperren und Mittelfreigaben des laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Ausgabengruppen 5 und 6)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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03.12.2008
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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II. Beschlussvorschlag
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - für das Haushaltsjahr 2009 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmenminderungen bei den Steuern gesichert zu sein, werden bis auf weiteres von den Ansätzen
a) der in den Sammelnachweisen des Verwaltungshaushaltes der Stadt zusammengefassten sächlichen Ausgaben und
b) für sämtlichen sonstigen laufenden
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand
von den Ausgabenhauptgruppen 5 und 6 des Verwaltungshaushaltes der Stadt und der von ihr verwalteten Stiftungen
20 v. H. des Voranschlages
gesperrt, soweit nicht Zahlungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.
2. Die Sperre nach Nummer 1 Buchstabe a) gilt grundsätzlich nicht für die Sammelnachweise
Nr. 08 |
„Bewirtschaftung von Gebäuden und Räumen“ |
- Gruppierungsziffer 5400- |
Nr.
10 |
„Versicherungen“ |
- Gruppierungsziffern 5550, 6420, 6440 - |
Nr.
12 |
„Post- und Fernmeldegebühren“ |
- Gruppierungsziffer 6520 - |
3. Die Sperre nach Nummer 1 Buchstabe b) gilt grundsätzlich nicht für
a) die kostenrechnenden Einrichtungen i. S. des § 12 KommHV - d. s. die Unterabschnitte
0600 Elektronische Datenverarbeitungsanlage
7400 Schlacht- und Viehhof
7500 Friedhof
b) den Unterabschnitt
0520 Wahlen
c) die budgetierten Fachbereiche
UA. 2011 |
Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis |
UAe 21501 - 21513 |
Grund- und Hauptschulen |
UA. 2200 |
Graf-Stauffenberg-Realschule |
UA. 2430 |
Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule |
UA. 2600/2650 |
Staatliche Fachoberschule/Berufsoberschule |
UA. 2700 |
Sondervolksschule für Lernbehinderte |
UA. 3210 |
Kunstausstellungen |
UA. 3211 |
Sammlung Ludwig |
UA. 3212 |
Historisches Museum |
UA. 3310 |
E.T.A.-Hoffmann-Theater |
UA. 3333 |
Musikschule |
UA. 3500 |
Volkshochschule |
UA. 5600 |
Volkspark |
UA. 5620 |
Sportzentrum im Stadtteil Gaustadt |
UA. 5625 |
Sportplatz im Stadtteil Wildensorg |
UA. 5660 |
Eisbahnen |
UA. 5800 |
Park- und Gartenanlagen |
UA. 7900 |
Tourismus-& Kongress-Service |
d) die jeweiligen Referatsbudgets „Bürobedarf“
e) die im Deckungskreis des Jugendamtes zusammengefassten Ausgabehaushaltsstellen des Einzelplanes 4
f) die von den jeweiligen Fachämtern zu erstattenden Leistungen der EDV der Gruppierung 6360
g) die Ansätze der Haushaltsstellen
aa) 8830.6629 "Vermischte Ausgaben"
bb) 8919.6400 "Steuern, Gebühren, Beiträge"
4. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt nicht für die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.
5. Für die „einmaligen Ausgaben“ ergeht gesonderter Beschluss.
6. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln, die laufenden Ausgaben nicht steigen sowie die Deckung des Personalaufwandes gesichert ist, kann das Wirtschafts- und Finanzreferat bestimmte Einzelansätze und mit Zustimmung des Senates für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen einen weiteren Teilbetrag (Prozentsatz) freigeben.