Beschlussvorlage - VO/2011/0456-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums; Einbeziehung der Grundschule Martinschule Sachstand und weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix, Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.10.2011
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I. Sitzungsvortrag:
In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Werksenates und des Kultursenates am 02.03.2011 wurde nach ausführlicher Diskussion verschiedener denkbarer Varianten zur Unterbringung der Grundschule Martinschule unter Punkt 2 folgender Beschluss gefasst:
Die Martins-Grundschule soll am bisherigen Standort verbleiben und im Zuge der Baumaßnahmen am Clavius-Gymnasium saniert werden. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten.
Der grundsätzliche Sachverhalt zur Einbeziehung der Grundschule in die Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums wurde in den Sitzungen des Stadtrates am 24.03.2010 und in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gymnasien am 22.03.2010 vorgetragen. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur gemeinsamen Durchführung der Maßnahmen wurde zugestimmt.
Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Energetische Ertüchtigung der vorhandenen Altbauteile nach dem gleichen Standard wie CG
(EnEV 2009 minus 30%) - Kompletterneuerung der haustechnischen Anlagen und Einbau einer mechanischen Lüftung
- Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage und Notlichtanlage
- Brandschutzertüchtigung der Rettungswege (Einbau 2. Treppenhaus)
- Trockenlegung Untergeschoss
- Erneuerung der Außenanlagen (Schulhofanteil)
Mit Beschluss vom 24.03.2010 wurde die Verwaltung weiterhin beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und dem Zweckverband Gymnasien bezüglich der gemeinsamen Durchführung der Sanierungsmaßnahmen der beiden Sachaufwandsträger abzuklären. Der inzwischen stadtintern abgestimmte Entwurf für die Zweckvereinbarung wird derzeit mit Vertretern des Landkreises eingehend erörtert und danach den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die mit der Planung der Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahme am Clavius-Gymnasium beauftragten Architekten djb-Architekten, Erlangen-München, haben auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 24.03.2010 bereits eine mit der Schulleitung abgestimmte Vorplanung mit Kostenschätzung erstellt.
Für die durchzuführenden Maßnahmen im Bereich der Grundschule Martinschule (ohne Kleinturnhalle) wird analog zur Vorgehensweise bei der Modernisierung Clavius-Gymnasium ein notwendiges Gesamtbudget in Höhe von rd. 4,61 Mio. Euro/brutto prognostiziert (siehe Sitzungsvortrag zur Stadtratssitzung vom 02.03.2011 unter Buchst. A.1.2).
Die bisher nicht in die Überlegungen mit einbezogene bestehende Kleinsporthalle der Martinschule, Baujahr 1914, ist nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken seit 1988 nicht mehr als anrechenbarer Bestand gewertet, weil sie als .nicht mehr den sportlichen Anforderungen genügend eingestuft wird (Schreiben der Reg. v. Ofr. vom 26.03.2009).
Unabhängig davon wird jedoch für den Sportunterricht der Grundschule ausschließlich die sanierungsbedürftige Kleinsporthalle genutzt.
Aus Sicht des Immobilienmanagements ist es nachdem nun der gesamte Gebäudebestand auf dem Areal Clavius-Gymnasium und Martinschule saniert wird dringend zu empfehlen, die Kleinsporthalle im Zuge der Maßnahmen bei der Grundschule unabhängig von einer möglichen FAG-Förderung ebenfalls einer Generalsanierung zu unterziehen.
Für die Sanierung der Kleinturnhalle mit Nebenräumen wäre das vorgenannte Budget um weitere 800.000,- Euro zu erhöhen.
Für die Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger für die Grundschule stellen sich die Gesamtkosten auf Grundlage der bisherigen Berechnungen wie folgt dar:
Sanierung des Gebäudeteils Grundschule
Gesamtbudget rd. 4,61 Mio Euro
abzüglich FAG-Anteil rd. 1,22 Mio Euro
ergibt Eigenanteil rd. 3,39 Mio Euro.
Sanierung Kleinsporthalle
Gesamtbudget rd. 800.000,- Euro
abzüglich FAG-Anteil (sofern Bedarfsprüfung positiv)
rd. 330.000,- Euro
ergibt Eigenanteil 470.000,- Euro
Zusammengefasst bedeutet dies bei einem geschätztem Gesamtbudget in Höhe von 5,41 Mio Euro einen Eigenanteil von 3,86 Mio Euro bei Förderung der Kleinsporthalle bzw. 4,19 Mio Euro ohne FAG-Anteil Kleinsporthalle.
Für die Maßnahmen bei der Grundschule wird der Grenzwert für eine FAG-Förderung als Generalsanierung mit Baukosten in Höhe von mindestens 25 v. H. der vergleichbaren Neubaukosten nach Kostenrichtwert erreicht.
Voraussetzung für eine FAG-Förderung der Kleinsporthalle ist eine erneute Aufnahme in den Sportstättenbestand durch die Regierung von Oberfranken. Eine diesbezügliche Bedarfsprüfung wurde von Amt 40 bereits veranlasst.
Um für die im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums herzustellenden, gemeinsam genutzten Anlagen eine Förderschädlichkeit durch vorzeitigen Baubeginn auszuschließen, muss die FAG-Antragstellung für die Modernisierung der Grundschule möglichst zeitgleich mit dem Clavius-Gymnasium, also Anfang 2012, erfolgen. Hierzu ist die Beauftragung der Fachplaner für die Tragwerksplanung und die technische Gebäudeausrüstung bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) im Vorgriff auf die noch zu schließende Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Gymnasien und der Stadt Bamberg erforderlich.
Daher unterbreitet die Verwaltung unten stehenden Beschlussvorschlag.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat stimmt einer Beauftragung der Fachplaner für die Tragwerksplanung und die technische Gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1 mit 3 für die Planungsleistungen bei der Grundschule Martinschule im Vorgriff auf die noch zu schließende Zweckvereinbarung zum Zweck der FAG-Antragstellung zu. Die bestehende Kleinsporthalle soll dabei in die Planung einbezogen werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 110.000 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |