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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0456-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Werksenates und des Kultursenates am 02.03.2011 wurde nach ausführlicher Diskussion verschiedener denkbarer Varianten zur Unterbringung der Grund­schule Martinschule unter Punkt 2 folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Martins-Grundschule soll am bisherigen Standort verbleiben und im Zuge der Baumaßnahmen am Clavius-Gymnasium saniert werden. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten.“


Der grundsätzliche Sachverhalt zur Einbeziehung der Grundschule in die Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums wurde in den Sitzungen des Stadtrates am 24.03.2010 und in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gymnasien am 22.03.2010 vorgetragen. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur gemeinsamen Durchführung der Maßnahmen wurde zugestimmt.


Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

 

  • Energetische Ertüchtigung der vorhandenen Altbauteile nach dem gleichen Standard wie CG
    (EnEV 2009 minus 30%)
  • Kompletterneuerung der haustechnischen Anlagen und Einbau einer mechanischen Lüftung
  • Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage und Notlichtanlage
  • Brandschutzertüchtigung der Rettungswege (Einbau 2. Treppenhaus)
  • Trockenlegung Untergeschoss
  • Erneuerung der Außenanlagen (Schulhofanteil)

 

Mit Beschluss vom 24.03.2010 wurde die Verwaltung weiterhin beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und dem Zweckverband Gymnasien bezüglich der gemeinsamen Durchführung der Sanierungsmaßnahmen der beiden Sachaufwandsträger abzuklären. Der inzwischen stadtintern abgestimmte Entwurf für die Zweckvereinbarung wird derzeit mit Vertretern des Landkreises  eingehend erörtert und danach den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die mit der Planung der Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahme am Clavius-Gymnasium beauf­tragten Architekten djb-Architekten, Erlangen-München, haben auf Grundlage des Stadtrats­beschlusses vom 24.03.2010 bereits eine mit der Schulleitung abgestimmte Vorplanung mit Kosten­schätzung er­stellt.

 

Für die durchzuführenden Maßnahmen im Bereich der Grundschule Martinschule (ohne Klein­turnhalle) wird analog zur Vorgehensweise bei der Modernisierung Clavius-Gymnasium ein notwendiges Gesamtbudget in Höhe von rd. 4,61 Mio. Euro/brutto prognostiziert (siehe Sitzungs­vortrag zur Stadtratssitzung vom 02.03.2011 unter Buchst. A.1.2).

 

Die bisher nicht in die Überlegungen mit einbezogene bestehende Kleinsporthalle der Martinschule, Baujahr 1914, ist nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken seit 1988 nicht mehr als anrechen­barer Bestand gewertet, weil sie als „….nicht mehr den sportlichen Anforderungen genügend eingestuft wird…“(Schreiben der Reg. v. Ofr. vom 26.03.2009).

Unabhängig davon wird jedoch für den Sportunterricht der Grundschule ausschließlich  die sanierungs­bedürftige Kleinsporthalle genutzt.

 

Aus Sicht des Immobilienmanagements ist es – nachdem nun der gesamte Gebäudebestand auf dem Areal Clavius-Gymnasium und Martinschule saniert wird – dringend zu empfehlen, die Kleinsporthalle im Zuge der Maßnahmen bei der Grundschule unabhängig von einer möglichen FAG-Förderung eben­falls einer Generalsanierung zu unterziehen.


Für die Sanierung der Kleinturnhalle mit Neben­räumen wäre das vorgenannte Budget um weitere 800.000,- Euro zu erhöhen.


Für die Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger für die Grundschule stellen sich die Gesamtkosten auf Grundlage der bisherigen Berechnungen wie folgt dar:

 

Sanierung des Gebäudeteils Grundschule

Gesamtbudget                             rd.              4,61 Mio Euro

abzüglich FAG-Anteil               rd.               1,22 Mio Euro

ergibt Eigenanteil                             rd.              3,39 Mio Euro.

 

Sanierung Kleinsporthalle

Gesamtbudget                             rd. 800.000,- Euro

abzüglich FAG-Anteil (sofern Bedarfsprüfung positiv)

                                                        rd. 330.000,- Euro

ergibt Eigenanteil                                  470.000,- Euro

 

Zusammengefasst bedeutet dies bei einem geschätztem Gesamtbudget in Höhe von 5,41 Mio Euro einen Eigenanteil von 3,86 Mio Euro bei Förderung der Kleinsporthalle bzw. 4,19 Mio Euro ohne FAG-Anteil Kleinsporthalle.


Für die Maßnahmen bei der Grundschule wird der Grenzwert für eine FAG-Förderung als General­sanierung mit Baukosten in Höhe von mindestens 25 v. H. der vergleichbaren Neubaukosten nach Kosten­richtwert erreicht.


Voraussetzung für eine FAG-Förderung der Kleinsporthalle ist eine erneute Aufnahme in den Sportstätten­bestand durch die Regierung von Oberfranken. Eine diesbezügliche Bedarfsprüfung wurde von Amt 40 bereits veranlasst.


Um für die im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums herzustellenden, gemeinsam genutzten Anlagen eine Förderschädlichkeit durch vorzeitigen Baubeginn auszuschließen, muss die FAG-Antragstellung für die Modernisierung der Grundschule möglichst zeitgleich mit dem Clavius-Gymnasium, also Anfang 2012, erfolgen. Hierzu ist die Beauftragung der Fachplaner für die Tragwerksplanung und die technische Gebäudeausrüstung bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) im Vorgriff auf die noch zu schließende Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Gymnasien und der Stadt Bamberg erforderlich.

 

Daher unterbreitet die Verwaltung unten stehenden Beschlussvorschlag.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussvorschlag

 

1.       Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat stimmt einer Beauftragung der Fachplaner für die Tragwerksplanung und die technische Gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1 mit 3 für die Planungsleistungen bei der Grund­schule Martinschule im Vorgriff auf die noch zu schließende Zweckvereinbarung zum Zweck der FAG-Antrag­stellung zu. Die bestehende Kleinsporthalle soll dabei in die Planung ein­bezogen werden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 110.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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