Beschlussvorlage - VO/2011/0464-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Wohnhauses mit 3 WE Bamberg, Oberes Gäßchen 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
05.10.2011
|
I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Kremer Matthias
Entwurfsverfasser: Architekt Rudi Hemmer
Kurzbeschreibung:
Anstelle eines älteren Bauernhauses mit Scheune die abgebrochen werden sollen, ist ein zwei-
geschossiges Mehrfamilienhaus mit Penthaus als drittes Vollgeschoss und Flachdach geplant.
Es sind 3 Wohneinheiten vorgesehen.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 12,49 m Länge: 16,36 m 9,45 m
Antragseingang: 01.08.2011
vollständig: 12.09.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet
Die umliegende Bebauung mit ihrem dörflichen Charakter wird geprägt durch eine eingeschossige aber auch zweigeschossige Wohnbebauung mit topographisch bedingten talseitigen Untergeschossen und ausgebauten Satteldächern.
Aus städtebaulicher Sicht fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in seiner modernen Architektursprache in die umgebende Bebauung harmonisch ein. Von dem geplanten Gebäude mit Flachdachausbildung geht an diesem eher versteckten Standort weder eine ortsbildprägende Wirkung noch eine unvertretbare Fernwirkung aus, zumal das 2. Obergeschoss zur Straße hin durch seine große Dachterrasse deutlich zurückspringt und das Gebäude somit von der Straße aus gesehen nur zweigeschossig in Erscheinung tritt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 3 anrechenbar: / nachzuweisen: 3
Nachweis auf Baugrundstück: 4
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich