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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0464-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Kremer Matthias

Entwurfsverfasser:                            Architekt Rudi Hemmer

 

Kurzbeschreibung:             

Anstelle eines älteren Bauernhauses mit Scheune die abgebrochen werden sollen, ist ein zwei-

geschossiges Mehrfamilienhaus mit Penthaus als drittes Vollgeschoss und Flachdach geplant.

Es sind 3 Wohneinheiten vorgesehen.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              12,49 m              Länge:              16,36 m              9,45 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               01.08.2011

                            vollständig:                12.09.2011

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet

 

Die umliegende Bebauung mit ihrem dörflichen Charakter wird geprägt durch eine eingeschossige aber auch zweigeschossige Wohnbebauung mit topographisch bedingten talseitigen Untergeschossen und ausgebauten Satteldächern.

Aus städtebaulicher Sicht fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in seiner modernen Architektursprache in die umgebende Bebauung harmonisch ein. Von dem geplanten Gebäude mit Flachdachausbildung geht an diesem eher versteckten Standort weder eine ortsbildprägende Wirkung noch eine unvertretbare Fernwirkung aus, zumal das 2. Obergeschoss zur Straße hin durch seine große Dachterrasse deutlich zurückspringt und das Gebäude somit von der Straße aus gesehen nur zweigeschossig in Erscheinung tritt.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:       nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 3              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              3

              Nachweis auf Baugrundstück:              4              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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