Beschlussvorlage - VO/2011/0466-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbescheid: Neubau einer Basketball-Trainingshalle, Bamberg, Forchheimer Str. 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.10.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Förderverein der Basketballstiftung Bbg. e.V.
Entwurfsverfasser: Arch. Stephan Gleisner
Kurzbeschreibung:
Es wird beabsichtigt eine Basketball-Trainingshalle zu bauen. Die Sporthalle erhält ein flachgeneigtes Satteldach, die dazugehörigen Nebenräume wie z.B. Umkleiden und Sanitärräume sowie Büro und Cafeteria werden in einem 2-geschossigen Anbau vorgesehen. Weiterhin ist im Südosten ein 1-geschossiger Anbau geplant, der einen Fitnessbereich beinhaltet, das Dach wird als Dachterrasse ausgebildet. Die Halle soll von Kindern und Jugendlichen sowie von Profis genutzt werden.
Größe des Bauvorhabens:
- Sporthalle
Breite: 22,60 m Länge: 42,37 m 8,00 m Firsthöhe: ca. 9,40 m
- 2-geschossiger Anbau
Breite: 9,11 m Länge: 53,53 m Höhe: 7,00 m
- 1-geschossiger Anbau
Breite: 9,30 m Länge: 21,44 m Höhe 4,20 m
Antragseingang: 23.08.2011
vollständig: 31.08.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Nach Flächennutzungsplan Gebietscharakter: Sondergebiet
Sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ein Bebauungsplan existiert hier nicht. Allerdings liegt diese Fläche im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 251 G für das Messegelände Bamberg, der hier eine öffentliche Grünfläche und Lärmschutzmaßnahmen vorsieht. Zudem kennzeichnet er das Gelände als Altlastenverdachtsfläche. Aus städtebaulicher Sicht kann dem Vorhaben zugestimmt werden
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nicht erforderlich, da der Bauherr einen Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung
bei Vorbescheidsantrag gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO gestellt hat.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 19 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 19
Der Bauherr möchte den Stellplatznachweis über die Parkplätze der benachbarten
Stechert-Arena führen. Die Überprüfung hat jedoch ergeben, dass alle vorhandenen
Stellplätze für die Stechert-Arena erforderlich sind. Es ist daher ein neuer Stellplatznachweis
erforderlich.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
- Erschließung
Die Erschließung wird zurzeit noch geprüft.
- Naturschutz
Aus Sicht des Naturschutzes kann dem Vorbescheid vorerst nicht zugestimmt werden. Er thematisiert in keinerlei Weise die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Rahmenbedingungen.
Bei dem beplanten Grundstück Fl.Nr. 4446/21 (6176m²) handelt es sich teilweise (1110m²) um eine Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft in Zusammenhang mit der Errichtung der Stellplatzanlagen für die Stechert-Arena in der Südflur. In den vergangenen Jahren hat sich dort eine wärmeliebende Ruderalflur gemäß Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern gebildet (RF), wie sie typisch ist für trockenwarme Standorte.
Für das Gebiet ist der Bebauungsplan 251 G in Aufstellung. Er sieht im
Entwurf für einen Teil (nördlicher Teil) des Grundstückes 4446/21
Grünfläche vor. Die vorgelegte Planung nimmt Teile dieser Grünfläche in
Anspruch.
Naturschutzrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung ist, dass eine Ersatzfläche im gleichen Landschaftsraum (auf Sandboden liegende Acker- bzw. Gärtnerfläche) für Zwecke des Naturschutzes vorab bereitsteht und zugeordnet wird. Die Ersatzfläche ist mit Flurnummer und nach Grundbucheintrag als Biotop ohne landwirtschaftliche Nutzung im Baubescheid festzuschreiben.
Als Voraussetzung für eine Bebauung sind die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Zudem ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz zu erstellen, aus der hervorgeht, wie groß die Ersatzfläche zu sein hat. Zu der Ausgleichsfläche von 1110m² (für die Stechert-Arena-Stellplätze) kommt die durch den geplanten Hallenbau ausgelöste Ausgleichsverpflichtung.
Das benachbarte Teilgrundstück kann, da es laut aktueller
Plandarstellung Vorbehaltsfläche für ein Blockheizkraftwerk ist, nicht als
Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft anerkannt
werden. Daher ist eine gesicherte externe Fläche vom Bauherrn zur
Verfügung zu stellen. Dabei kann ggf. die Fläche einer Dachbegrünung
vom Ausgleichsbedarf abgezogen werden.
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ist in einen noch vorzulegenden qualifizierten Freiflächengestaltungsplan einzuarbeiten (Größe, Art und Qualität zu pflanzender Gehölze, Dachbegrünung, Oberflächengestaltung, Fassadenbegrünung, Stellplatzeingrünung je 6 Stellplätze ein großkroniger, standortheimischer Laubbaum). Des weiteren muss eine dauerhaft gesicherte und in geeigneter Weise hergestellte Ausgleichsfläche im Moment des Eingriffes bereitliegen.
- Altlasten
Vorhergehende Untersuchungen des Geländes haben den Nachweis von altlastrelevanten Auffüllungen erbracht. Diese stehen jedoch einer Nutzung des Geländes für die Errichtung einer Basketball-Trainingshalle nicht entgegen. Es ist jedoch folgendes zu beachten: Bei Erdarbeiten anfallende Aushubmassen zur Erstellung der Bodenplatte sind entsprechend den bestehenden Vorschriften zu untersuchen und zu entsorgen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund nicht tragfähig ist, anfallendes Bohrgut aus der Erstellung von Bohrpfählen ist analog zum Erdaushub zu behandeln.
- Immissionsschutz
Das Bauvorhaben befindet sich in der Nachbarschaft zur Stechert-Arena. Durch diese vorhandene Nutzung und der damit verbundenen Vorbelastung wird der vorgegebene Immissionsrichtwert bereits ausgeschöpft. Um aus immissionsschutzrechtlicher Sicht dem Bauvorhaben Basketball-Trainingshalle zustimmen zu können, darf durch die geplante Nutzung kein weiterer Beitrag zum geforderten Immissionsrichtwert erfolgen, insbesondere ist hier das angrenzende Wohngebiet als maßgeblicher Immissionsort zu beurteilen. U.a. sind technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen, die Art und die zeitliche Nutzung der Trainingshalle, der Parkplatzlärm, wie auch der Zu- und Abfahrtverkehr bereits in die weitere Planung einzubeziehen. Für den geplanten Neubau der Basketball-Trainingshalle ist zur Beurteilung der gesamten Lärmsituation ein Nachweis in Form eines schallschutztechnischen Gutachtens vorzulegen und mit dem Bauantrag einzureichen.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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813,9 kB
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