"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0467-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1)                  Hintergründe und bisherige Entwicklung

 

Das vom Stadtrat am 25.10.2000 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre 2001 bis 2003 wurde mit Beschlüssen des Stadtrates vom 24.10.2001 und 23.10.2002 fortgeschrieben. Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes war folgende Auflage der Regierung von Oberfranken bei der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2000 vom 07.08.2000:

 

Die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen wird unter der Auflage erteilt, dass der Stadtrat bis 1. November 2000 ein schlüssiges Haushaltssicherungskonzept beschließt, das die haushaltsentlastenden Maßnahmen im einzelnen und in ihrer Gesamtwirkung darstellt und innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2003 gewährleistet, dass der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt durch laufende Einnahmen wieder hergestellt werden kann und auch angemessene Nettozuführungen (positive Differenz zwischen Pflichtzuführung und Istzuführung) zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden können.

 

Aufgrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes konnte zwar eine wesentliche Verbesserung der städtischen Finanzen in den Haushaltsjahren 2001 bis 2003 mit 4,050 Mio. €, 5,423 Mio. € bzw. 7,058 Mio. € erzielt werden. Das Gesamtziel, eine freie Finanzspanne im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, konnte aber bis zum Ende des ersten Konsolidierungszeitraumes (= 31.12.2003) nicht erreicht werden. Nach dem Rechnungsergebnis 2003 musste im Haushaltsjahr 2003 vielmehr sogar eine Rückführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 2,749 Mio. € gebucht werden, um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können.

 

Nachdem sich diese Entwicklung bereits im Laufe des Jahres 2003 abzeichnete, hat der Stadtrat am 22.10.2003 beschlossen, das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2004 fortzuschreiben.

 

In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 konnten zwar aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung in den Rechnungsergebnissen die Pflichtzuführungen und freie Spannen erwirtschaftet werden.

Allerdings mussten die Überschüsse zum weit überwiegenden Teil für die vom Stadtrat beschlossene Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“ verwendet werden. Diese Sonderrücklage war dringend erforderlich, um die aus den Gewerbesteuermehreinnahmen resultierenden Verschlechterungen der Verwaltungshaushalte 2006 und 2007 (Einnahmeminderungen bei den Schlüsselzuweisungen, Ausgabemehrungen bei der Bezirksumlage und der Krankenhausumlage) ausgleichen zu können.

 

Bei den Rechnungsergebnissen der Jahre 2006 bis 2010 konnten jeweils „freie Spannen“ in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet werden.

 

Bei den beeinflussbaren Personalausgaben (also ohne Beihilfen und Versorgungsumlage) betrugen die Einsparungsvorgaben in den Jahren 2001 bis 2003 1,66 %, 3,32 % und 5,0 % im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2000. Für das Haushaltsjahr 2004 wurde hierzu keine weitere Steigerung der Konsolidierung vorgegeben. Für 2005 wurde eine Einsparung von 1 % der angeforderten Beträge beschlossen und 2006 bis 2009 fortgeführt.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2010 sind die Personalkosten – ausgehend vom Rechnungsergebnis des Vorvorjahres – nur in Höhe der tariflichen und gesetzlichen Änderungen gesteigert worden. Für das Haushaltsjahr 2011 betrug die Gesamtermächtigung für die Hauptgruppe 4 vor diesem Hintergrund (anfänglich) 59,904 Mio. €. Auf diese Weise blieb das Konsolidierungsergebnis aus 2005 auch im Haushaltsjahr 2011 erhalten.

 

 

 

2)                  Grundsätzliche Notwendigkeit der Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung

 

Ob im Haushaltsjahr 2012 die Pflichtzuführung bzw. darüber hinaus eine „freie Spanne“ veranschlagt werden kann, wird sich im laufenden Aufstellungsverfahren ergeben. Derzeit bestehen noch Deckungslücken im Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 15,3 Mio. € und im Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 7,1 Mio. € (siehe Anlage). Wie auch im Haushaltsjahr 2011 (vgl. dazu Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010) ist es deshalb zwingend erforderlich, das bisherige Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben.

 

Ein teilweiser Verzicht auf bisher durchgeführte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen würde für den Haushaltsplan 2012 nicht schließbare Deckungslücken verursachen. So ergäbe sich bei einer Rückführung der Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern auf das Niveau des Jahres 2000 eine Deckungslücke in Höhe von 2,347 Mio. €. Zum Vergleich die Hebesätze 2000 und 2012:

 

Steuerart

2000

2012

Grundsteuer A

250 v. H.

280 v. H.

Grundsteuer B

365 v. H.

425 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

390 v. H.

 

 

 

3)                  Vorschläge für die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2012

 

a)                  Als übergeordnete Ziele werden definiert:

 

  • Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung;
  • Erwirtschaften der Pflichtzuführung im Verwaltungshaushalt, d. h. eines Betrages, der ausreicht, um die ordentliche Tilgung (einschl. der Restkaufgelder) zu bestreiten;
  • Sondertilgung von Krediten aus der Rückzahlung des Trägerdarlehens.

 

b)                  Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die zu erwartenden Tarifsteigerungen durch

 

  • Veranschlagung von Brutto-Personalkosten (Hauptgruppe 4) von max. 62,2 Mio. €;
  • Beibehaltung der Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten.

 

c)                  Begrenzung der Sachkosten durch Kürzung beeinflussbarer Positionen

 

Generelle Obergrenze für die Veranschlagung:

Ansätze 2011 zzgl. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen bei Unabweisbarkeit der Zahlungen

 

d)                  Erhalt der bisherigen freiwilligen Leistungen (siehe Kennzeichnung „RFL“ für „rein freiwillige Leistung“ in der Erläuterungsspalte des Haushaltsplanentwurfes – v. a.. Gr. 70, 71 und 98 sowie diverse Einzelhaushaltsstellen bei den Sachkosten)

 

  • Generelle Obergrenze für die Veranschlagung:

Ansätze 2011 zzgl. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen bei Unabweisbarkeit der Zahlungen;

  • Ausnahme: Der Zuschuss für Vereine für Schwimmen im Bambados soll von aktuell 17.600 € auf 50.000 € ab dem Jahr 2012 erhöht werden (Empfehlung des Kultursenates vom 14.07.2011, VO/2011/0316-40).
  • Ausnahme: Mit Abschluss des Vertrages zwischen der Stadt Bamberg und dem Verein iSo e.V., der als freier Träger der Jugendhilfe ab dem 01.01.2012 Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bamberg übernimmt, hat sich die Stadt Bamberg verpflichtet, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 410.000 € an iSo e.V. zu leisten. Im Gegenzug entfallen freiwillige Leistungen i.H.v. ca. 80.000 €, Personalkosten i.H.v. ca. 290.000 € sowie Sachkosten i.H.v. ca. 20.000 €.

 

e)                  Ausschöpfung sämtlicher Einnahmemöglichkeiten, insbes. in den Gebührenhaushalten sowie bei der Bewirtschaftung des städtischen Grundstücksvermögens (z. B. Anhebung der Ansätze für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen auf das Niveau der Rechnungsergebnisse der Vorjahre, soweit diese nachhaltig und nicht nur einmalig erwirtschaftet werden konnten und können)

 

f)                    Vermögenshaushalt:

Analog der Vorjahre wird das Immobilienmanagement beauftragt, geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um aus dem An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie aus der Ablösung von Erbbaurechten etc. einen „Überschuss“ von 500.000 € zu erzielen, der zur Entlastung des Vermögenshaushaltes i. R. der Haushaltskonsolidierung dient.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

1)             Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2)             Der Vollsitzung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird gemäß Ziffer I fortgeschrieben.

 

Reduzieren

III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:     Personalkosten:     Sachkosten:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...