Beschlussvorlage - VO/2011/0470-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von 40 Wohnmodulen (Temporär), Bamberg, Pestalozzistr. 9a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.10.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Studentenwerk Würzburg
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing. Matthias Dietz
Kurzbeschreibung:
Auf dem vorhandenen Parkdeck sollen 40 Wohnmodule für Studenten errichtet werden. Die Container (2-geschossig) werden in 2 gegenüberliegenden Reihen aufgestellt, dazwischen liegen die Erschließungsflächen in Form von Gitterrosten, die nicht überdacht werden. Die Containerzeilen erhalten jeweils ein Satteldach (Dachneigung ca. 12 Grad) mit einer Trapezblecheindeckung. Weiterhin wird auf dem Baugrundstück noch ein Technikcontainer (Flachdach) aufgestellt. Der Bauherr möchte mit der Errichtung der Wohnmodule dazu beitragen, dass sich die Wohnsituation für Studenten in Bamberg etwas entspannt. Es wird zunächst von einer Nutzungsdauer von 8 Jahre ausgegangen. Die Genehmigung wird daher entsprechend befristet. Sollte von Seiten des Antragstellers ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wird dieser erneut geprüft und ein entsprechender Bescheid erlassen.
Größe der gesamten baulichen Anlage:
- Wohnmodulanlage
Breite: 17,40 m Länge: 35,50 m 9,96 m Firsthöhe: 10,67 m
- Technikcontainer
Breite: 2,45 m Länge: 2,95 m Höhe: 2,77 m
Antragseingang: 16.06.2011
vollständig: 14.09.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 316 D
rechtsverbindlich seit: 24.10.1975
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WR (§ 3 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen durch die Wohnmodule und den Technikcontainer
- Kfz Stellplätze außerhalb des Baurahmens
Begründung:
Die beantragten Abweichungen sind planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, zumal das Bauvorhaben nur temporär errichtet werden soll.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: 4x (Fl.Nrn. 5348/2, 5362/56, 5362/216, 5368/3)
nein: 3x (Fl.Nrn. 5362/47, 5362/48, 5362/49)
Die Baugenehmigung wird öffentlich bekannt gemacht.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 37 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 37
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 7 Nachbargrundstück: 30 (Fl.Nr. 5362/126)
Für die Wohnmodule sind 8 Stellplätze erforderlich. Durch die Überbauung des Parkdecks
entfallen jedoch 28 Stellplätze. Weiterhin entfällt noch ein vorhandener Stellplatz, da eine
Stellplatzzufahrt geschaffen werden muss. Somit sind 37 Stellplätze nachzuweisen. 30
Stellplätze befinden sich auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 5362/216, die Zufahrt zu diesem
Grundstück erfolgt über das Grundstück Fl.Nr. 5348/2. Beide Grundstücke befinden sich im
Eigentum der Stadt Bamberg. Zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bamberg wird ein
Vertrag abgeschlossen, der die Nutzung dieser Grundstücke über einen Zeitraum von 8
Jahren regelt.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit:
Die Wohnanlage soll nicht barrierefrei gebaut werden, der Bauherr hat einen
entsprechenden Antrag gestellt.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Errichtung eines barrierefreien Wohnmoduls
aufgrund der größeren Dimensionen und der entsprechend zu gestaltenden Zugänglichkeit
sehr aufwendig ist. Zudem unterhält der Antragsteller in Bamberg bereits Studenten-
appartements die barrierefrei gestaltet sind. Aufgrund dieser Argumentation kann gemäß
Art. 48 Abs. 5 BayBO auf eine barrierefreie Gestaltung der Wohnanlage verzichtet werden.
Hinzu kommt noch, dass die Wohnmodule nur für einen Zeitraum von 8 Jahren
genehmigt werden.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Immissionsschutzrechtliche Belange werden zurzeit geprüft.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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847,3 kB
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