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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0470-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Bauherr:              Studentenwerk Würzburg

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing. Matthias Dietz

 

Kurzbeschreibung:             

Auf dem vorhandenen Parkdeck sollen 40 Wohnmodule für Studenten errichtet werden. Die Container (2-geschossig) werden in 2 gegenüberliegenden Reihen aufgestellt, dazwischen liegen die Erschließungsflächen in Form von Gitterrosten, die nicht überdacht werden. Die Containerzeilen erhalten jeweils ein Satteldach (Dachneigung ca. 12 Grad) mit einer Trapezblecheindeckung. Weiterhin wird auf dem Baugrundstück noch ein Technikcontainer (Flachdach) aufgestellt. Der Bauherr möchte mit der Errichtung der Wohnmodule dazu beitragen, dass sich die Wohnsituation für Studenten in Bamberg etwas entspannt. Es wird zunächst von einer Nutzungsdauer von 8 Jahre ausgegangen. Die Genehmigung wird daher entsprechend befristet. Sollte von Seiten des Antragstellers ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wird dieser erneut geprüft und ein entsprechender Bescheid erlassen.

             

              Größe der gesamten baulichen Anlage:

              -              Wohnmodulanlage

                   Breite:  17,40 m              Länge:  35,50 m                9,96 m              Firsthöhe:  10,67 m

              -   Technikcontainer

                  Breite:    2,45 m                            Länge:   2,95 m                                          Höhe:        2,77 m

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               16.06.2011

                            vollständig:              14.09.2011

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 316 D

                            rechtsverbindlich seit: 24.10.1975

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WR (§ 3 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen durch die Wohnmodule und den Technikcontainer

-          Kfz – Stellplätze außerhalb des Baurahmens

              Begründung:

Die beantragten Abweichungen sind planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, zumal das Bauvorhaben nur temporär errichtet werden soll.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:     4x (Fl.Nrn. 5348/2, 5362/56, 5362/216, 5368/3)

                            nein: 3x (Fl.Nrn. 5362/47, 5362/48, 5362/49)             

                   Die Baugenehmigung wird öffentlich bekannt gemacht.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 37              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              37

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              7              Nachbargrundstück:              30 (Fl.Nr. 5362/126)

             

              Für die Wohnmodule sind 8 Stellplätze erforderlich. Durch die Überbauung des Parkdecks

              entfallen jedoch 28 Stellplätze. Weiterhin entfällt noch ein vorhandener Stellplatz, da eine

              Stellplatzzufahrt geschaffen werden muss. Somit sind 37 Stellplätze nachzuweisen. 30

              Stellplätze befinden sich auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 5362/216, die Zufahrt zu diesem

              Grundstück erfolgt über das Grundstück Fl.Nr. 5348/2. Beide Grundstücke befinden sich im

              Eigentum der Stadt Bamberg. Zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bamberg wird ein

              Vertrag abgeschlossen, der die Nutzung dieser Grundstücke über einen Zeitraum von 8

              Jahren regelt.

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

 

              Barrierefreiheit:

                   Die Wohnanlage soll nicht barrierefrei gebaut werden, der Bauherr hat einen

                   entsprechenden Antrag gestellt.

                   Begründet wird der Antrag damit, dass die Errichtung eines barrierefreien Wohnmoduls

                   aufgrund der größeren Dimensionen und der entsprechend zu gestaltenden Zugänglichkeit

                   sehr aufwendig ist. Zudem unterhält der Antragsteller in Bamberg bereits Studenten-

                   appartements die barrierefrei gestaltet sind. Aufgrund dieser Argumentation kann gemäß

                   Art. 48 Abs. 5 BayBO auf eine barrierefreie Gestaltung der Wohnanlage verzichtet werden.

                   Hinzu kommt noch, dass die Wohnmodule nur für einen Zeitraum von 8 Jahren

                   genehmigt werden.


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Immissionsschutzrechtliche Belange werden zurzeit geprüft.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der befristeten baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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