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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0474-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

              In unschöner Regelmäßigkeit werden die beiden Gedenktafeln für Graf Stauffenberg und die Gefallenen des 2. Weltkrieges am Brücken-Rathaus von unbekannten Tätern mit Farbe und Aufklebern verunstaltet (-Anlage1-). Allein im Zeitraum von November 2007 bis Anfang September 2011 wurden insgesamt 8 Delikte insbesondere aus den Bereichen Sachbeschädigung, teilweise auch Volksverhetzung und/oder verbotene Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, begangen. Aufgrund der Vielzahl ist von einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszugehen.

 

              Zuletzt wurde im Zeitraum vom 03. bis 05.September 2011 die Gedenktafel an der Unteren Brücke mit blauer Farbe besudelt  und dabei auch die Bausubstanz des Brücken-Rathauses beschmutzt, strafbar als Sachbeschädigung im Sinne des § 303 BGB.

 

              Nach den Ermittlungen der Polizei sind die Täter in Kreisen zu suchen, die im Fokus des Staatsschutzes stehen. Die Polizei hat die Beobachtung gemacht, dass es sich hierbei auch um Taten handelt, mit denen sich die eine Gruppe (linksradikal) an der anderen Gruppe (rechtsradikal) rächen will. Personen, denen die Taten im Einzelnen hätten zugeordnet werden können, wurden bislang allerdings nicht ermittelt.

 

              Aufgrund der Häufigkeit der Attacken und des Täterhintergrundes empfiehlt die Polizei dringlich, den Bereich um die beiden Gedenktafeln durch Videoüberwachung sichern zu lassen ( -Anlage2-). Mit zwei Infrarotkameras, die auf der Oberen und der Unteren Brücke installiert werden, könnten potentielle Täter abgeschreckt und im Einzelfall gegebenenfalls auch die Täterschaft einer Person oder einer Gruppe nachgewiesen werden.

              Die Kameras kosten pro Stück zwischen 600 und 700 Euro, dazu kommen noch die Aufzeichnungskomponenten und die Installationskosten. Die Überwachung kann digital gespeichert werden und muss einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden umfassen können (Wochenende).


              Datenschutz:

 

              Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bamberg hat der Videoüberwachung der beiden Standorte gemäß Art. 21a des Bayer. Datenschutzgesetzes (BayDSG) unter Beachtung verschiedener Auflagen zugestimmt. Diese wurden in die folgende Verwaltungsempfehlung eingearbeitet:

 

1.      Die Videoüberwachung findet zunächst nur für eine Dauer von fünf Jahren statt. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist hat eine Überprüfung der Notwendigkeit zu erfolgen. Dem Stadtrat ist zu berichten. Eine Verlängerung der Videoüberwachung ist möglich, der Datenschutzbeauftragte ist am Entscheidungsprozess zu beteiligen.

 

2.      Die Aufzeichnung und Speicherung erfolgt durch die Stadt. Eine anlassbezogene Auswertung obliegt aber ausschließlich der Kriminalpolizei.

 

3.      Wird nicht ausgewertet, sind die Daten nach spätestens sieben Tagen zu löschen.

 

4.      Auf die Videoüberwachung ist pro Standort durch mindestens eine Info-Tafel hinzuweisen.

 

5.      Das Verfahren ist im Detail vor Aufnahme der Aufzeichnung durch den städtischen Datenschutzbeauftragten freizugeben.

 

Details, wie der konkrete Standort der beiden Kameras, die technische Auslegung der Anlage und die datenschutzkonforme Übermittlung und Speicherung der Daten, sind durch die Verwal­tung im weiteren Verfahren noch zu klären.

 

Rechtliche Wertung:

 

Die Installation einer Videoüberwachung erscheint in Sonderheit des Einzelfalles sicherheitsrechtlich notwendig, die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist beachtet.

Abzuwägen ist zunächst grundsätzlich das Individual - mit dem Ermittlungsinteresse: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht muss auch beim Aufenthalt im öffentlichen Raum gewährleistet bleiben und zwar auch innerhalb der Bereiche in denen eine Videoüberwachung erfolgt. Ziel dabei ist es letztendlich, die am Alten Rathaus angebrachten Gedenktafeln durch die abschreckende Wirkung der Bilderfassung vor Sachbeschädigungen zu schützen und extremen Gruppen kein weiteres Betätigungsfeld im öffentlichen Raum zu bieten.

 

Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass ausschließlich eine anlassbezogene Auswertung des gespeicherten Bilddatenmaterials erfolgt: Die Polizei wertet die gewonnenen Daten nur dann aus, wenn es zu konkreten Straftaten gekommen ist. Auch droht dem Besucher der Unteren Brücke und der Gedenktafeln außerdem kein Nachteil durch die Bildaufzeichnungen, weil die Daten spätestens nach sieben Tagen gelöscht werden müssen.

Die Anzahl der im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 begangenen Straftaten belegt eindrucksvoll, dass die Standorte der beiden Gedenktafeln erhebliches Konfliktpotential bergen. In Anbetracht der erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung scheint in dem Einzelfall eine Videoüberwachung ausnahmsweise erforderlich: Um potentielle Täter abzuschrecken und um künftig  eine wirkungsvollere Strafverfolgung zu ermöglichen.

 

Durch die Farbattacken entsteht im Einzelfall ein erheblicher Sachschaden, dessen Folgen jeweils mühsam und von Hand entfernt werden müssen. Der Stadt Bamberg als Eigentümerin des Alten Rathauses entstehen so in jedem Fall erhebliche Reinigungskosten. Beispielsweise mussten für die Beseitigung der Verschmutzungen der letzten Farbattacke nach Aussage des Amtes für Immobilienmanagement 692,58 € aufgewendet werden.

Mit der Installation einer Videoüberwachung im Bereich der Gedenktafeln an der Oberen und Unteren Brücke ist kein Einstieg in eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum verbunden oder geplant. Es handelt sich um eine Einzelmaßnahme, der keine weitere Bezugsfallwirkung zukommen soll.

 

Fazit:

Das Brücken-Rathaus ist für Bamberg ähnlich symbolträchtig wie der Bamberger Reiter. Darüber hinaus kann eine politische Auseinandersetzung in gestalt von Farbbeutelattentaten nicht akzeptiert werden. Die Stadt Bamberg muss gemeinsam mit der Polizei präventiv aber auch repressiv tätig werden. Eine Videoüberwachung soll zum einen potentielle Täter abschrecken und zum anderen den Strafverfolgungsbehörden eine Täteridentifikation ermöglichen. Aus diesem Grund wäre eine Attrappe auch nicht ausreichend.

              Im Hinblick darauf, dass beide Tafeln am Brücken-Rathaus ange­bracht sind und damit jedes Mal bei einem Farbattentat nicht nur die Gedenktafeln, sondern auch die historische Bausubstanz ge­fährdet ist, hat sich das Immobilienmanagement bereit erklärt, die Kosten für die Installation einer Videoüberwachung zu übernehmen und zu beantragen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.  Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.  Es besteht Einverständnis damit, dass an der Oberen und der Unteren Brücke jeweils eine Infrarotvideokamera zur Überwachung angebracht wird.

 

3. Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat unaufgefordert rechtzeitig vor Ablauf der 5-Jahresfrist über die Erfahrungen mit  der Videoüberwachung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Der unter Nr. II. empfohlene Beschlussantrag verursacht Kosten in Höhe von mindestens 1.500 Euro, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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