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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0475-R5

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Beratungsfolge

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1.            Sitzungsvortrag:

 

              Mit Schreiben vom 07.06.2011 hat die Regierung von Oberfranken (Herr Regierungspräsident Wenning) die Stadt Bamberg darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Zahl der Asylbewerber wieder stark angestiegen ist und in der Folge in Bayern im Jahr 2010 etwa 6.000 Personen unterzubringen waren, was einer Steigerung um zirka 45 % entspricht. Auch für das Jahr 2011 wird sich dieser Trend voraussichtlich fortsetzen – dies führt dazu, dass im Regierungsbezirk Oberfranken die Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte von 900 auf bis zu 1200 Plätze erhöht werden müssen. In diesem Zusammenhang wurde der Immobilien Freistaat Bayern (Regionalvertretung Oberfranken) ein auf dem Anwesen Memmelsdorfer Straße 211, 96052 Bamberg, befindliches Gebäude zur Anmietung zwecks Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft angeboten. Nachdem die betreffende Liegenschaft Platz für zirka 150 Personen bietet, hat die Regierung die Absicht, die Immobilien Freistaat Bayern (Regionalvertretung Oberfranken) zu beauftragen, entsprechend tätig zu werden. Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit hat die Regierung von Oberfranken die Stadt Bamberg informiert um, sobald sich die Eignung eines Objekts heraus kristallisiert, ihr Gelegenheit zu geben ihre Belange einzubringen, denn die Bewältigung der gestellten Aufgabe, für eine ordnungsgemäße Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge Sorge zu tragen, erfordert ein Miteinander aller staatlichen und kommunalen Stellen, um das die Regierung von Oberfranken ausdrücklich bittet. Bezüglich der genauen Einzelheiten wird auf die Anlage 1 (Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 07.06.2011) Bezug genommen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Ältestenrats vom 11.08.2011 wurde das Anliegen der Regierung diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde durch den Ältestenrat auch die Beschlussfassung eines Grundsatzbeschlusses im Stadtrat der Stadt Nürnberg unter dem Stichwort „Save me“ diskutiert, wonach sich die Stadt Nürnberg zu ihrer humanitären Verantwortung und zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit erklärt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine anders gelagerte Aufnahme von Flüchtlingen unter dem Begriff „Resettlement“ – nachdem die Bundesrepublik Deutschland momentan nicht zu den Staaten gehört, die von der entsprechenden rechtlichen Grundlage des § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch gemacht hat, wird von einer weiteren Behandlung dieser Thematik im Rahmen dieses Sitzungsvortrags abgesehen. Die Verwaltung wird die Thematik jedoch zu gegebener Zeit entsprechend aufgreifen und den Stadtrat unterrichten.

 

Die von der Regierung von Oberfranken gewünschte Unterbringung von Asylbewerbern (dies sind Personen, die als Ausländer in Deutschland Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Verfolgung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 beantragen) wird im Rahmen des Asylverfahrens dieser Personen nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes durchgeführt.

 

Nach § 44 des Asylverfahrensgesetzes sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereit zu stellen. Die konkrete Ausgestaltung für Bayern enthält das Aufnahmegesetz vom 24. Mai 2002 (GVBL S. 192). Nach Art. 2 errichten und betreiben die Regierungen bei Bedarf Aufnahmeeinrichtungen im Sinn des § 44 des Asylverfahrensgesetzes. Nach Art. 4 sollen die Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, die nach Abs. 2 von den Regierungen  entsprechend dem Bedarf zu errichten und zu betreiben sind. Nach § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung) haben die Landkreise, kreisfreien Gemeinden und kreisangehörigen Gemeinden bei der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften mitzuwirken – insbesondere haben sie den Regierungen geeignete Objekte zur Anmietung anzubieten.

 

§ 6 der Durchführungsverordnung Asyl legt  zunächst fest, dass die Anzahl der Personen nach einen bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Regierungsbezirke in Bayern verteilt werden. Hierauf entfallen auf Oberfranken 8,9 von 100. Von diesen 8,9 von 100 entfallen dann im Regierungsbezirk 7,1 von 100 auf die kreisfreie Stadt Bamberg. Vor diesem Hintergrund muss der nunmehrige Wunsch der Regierung von Oberfranken gesehen werden, dass die Stadt Bamberg entsprechend ihrer Verpflichtung nach § 5 Abs. 3 der Durchführungsverordnung Asyl die Regierung bei der Unterbringung von Asylbewerbern unterstützt.

 

Hinsichtlich der anfallenden Kosten für die Asylbewerber bleibt festzuhalten, dass Kostenträger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Freistaat Bayern ist, das heißt, für die Stadt Bamberg entstehen insofern keine Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber. Allerdings muss das Amt 50 nach § 13 Abs. 2 der Durchführungsverordnung Asyl den Bedarf an Kleidung zahlen und gewährt den Leistungsberechtigten den monatlichen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Taschengeld) sowie die in § 4 AsylbLG genannten Leistungen der Hilfe zur Gesundheit.

Nach überschlägiger Berechnung muss mit einem Mehraufwand im Sozialhilfehaushalt in Höhe von zirka 700.000 Euro gerechnet werden, der jedoch wie vorstehend dargelegt, im ¼-Jahresturnus vom Freistaat Bayern erstattet wird.

 

Die Sach- und Personalkosten für eine Sachbearbeiterstelle, die bei der Fallmehrung zwingend notwendig ist, muss allerdings die Stadt Bamberg tragen.

 

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 11. August sich ausdrücklich zu der humanitären Verantwortung der Stadt Bamberg bekannt – allerdings soll nach Möglichkeit die alleinige Unterbringung am Standort Memmelsdorfer Straße 211 von bis zu 150 Asylbewerbern nicht erfolgen – man sprach sich für bis zu vier Standorten aus, von denen einer die Memmelsdorfer Straße sein könnte.

 

Im Rahmen eines Telefonats mit Herrn Regierungsdirektor Neubauer von der Regierung von Oberfranken konnte geklärt werden, dass dort in jedem Fall die Unterbringung von Asylbewerbern in bestehenden Gebäudlichkeiten gewünscht wird – eine Unterbringung in Containern wird von der Regierung von Oberfranken abgelehnt.

 

Das Immobilienmanagement hat nach der Sitzung des Ältestenrates den Kontakt zu allen denkbaren Eigentümern bzw. Vermietern nochmals intensiviert; im Vorfeld war bereits das eigene Portfolio nach geeigneten Objekten und Grundstücken durchforstet worden.

 

Es bleibt im Ergebnis festzuhalten:

Da seitens der Regierung von Oberfranken keine unbebauten Grundstücke (z.B. für die Errichtung eines "Containerdorfes", wie dies früher an der Coburger Straße der Fall war) sondern nur Bestandsobjekte in Betracht gezogen werden, stünde aus dem Vermögen der Stadt Bamberg sowie der von ihr verwalteten Stiftungen einzig und allein die Pestalozzischule als Objekt zur Verfügung. Dieses wurde zwar vom Zweckverband bereits geräumt, war jedoch bereits im Vorfeld dem Deutschen Erwachsenenbildungswerk (DEB) als Hochschulstandort mietweise zugesagt worden. In der Folge wurden zum 01.10.2011 auch schon große Teile der Schule an den DEB vermietet, da dann der Hochschulbetrieb aufgenommen werden muss. Im Übrigen erscheint eine andere Nutzung des Objektes als die für schulische Zwecke ohne hin nicht machbar (Gebäudestruktur,  fehlende Sanitäranlagen, etc.). Zudem müssten wegen erfolgter FAG-Förderung für die letzten Neu-/Anbaumaßnahmen bei anderer Nutzung Förderbeträge zurückbezahlt werden, was nicht gewollt sein kann.

 

Andere leerstehende oder räumungsfähige Bestandsobjekte der Stadt, ihrer Töchter und der Stiftungen sind nicht vorhanden.

 

Auch seitens der vom Immobilienmanagement angegangenen privaten und öffentlichen Eigentümer bzw. Vermieter (z.B. Baugenossenschaften, Kirchenverwaltungen, BIMA, Universität, US-Streitkräfte etc.) waren zunächst keinerlei Zusagen zu erhalten. Bekannte Leerstände wie z.B. im ehem. Posthochhaus am Bahnhof erwiesen sich als nicht nutzbar (keine Belichtung, keinerlei sanitäre Anlagen etc.).

 

Zunächst zeichnete sich dann bei einem leerstehenden Objekt in der Ludwigstraße eine Unterbringungsmöglichkeit als denkbar ab. Gespräche zwischen dem neuen Eigentümer, der das Anwesen kürzlich im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben hat, und den zuständigen Staatlichen  Stellen wurden initiiert und laufen bereits. Die Stadt Bamberg wird vom Fortgang der Verhandlungen informiert. 

 

Dann erklärte sich der Eigentümer eines Grundstücks an der Breitenau, auf dem bereits Asylbewerber untergebracht sind, grundsätzlich bereit, ein dort vorhandenes Gebäude abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Nach eigenen, im Baugenehmigungsverfahren aber noch zu  prüfenden Aussagen des Grundstückseigentümers könnten (mit den vorhandenen 39 Asylbewerbern) insgesamt rund 80-90 Personen künftig an der Breitenau untergebracht werden.

 

 

Unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Fakten und dem Schreiben der Regierungsvizepräsidentin von Oberfranken vom 30.08.2011 (vgl. Anlage 2) wonach die Regierung von Oberfranken selbstverständlich gerne bereit ist etwaige von der Stadt Bamberg zu benennende Objekte darauf zu prüfen ob sie grundsätzlich zur Unterbringung von Asylbewerbern geeignet sind, wobei die einzelnen Häuser jedoch Platz für mindestens 50 Personen bieten sollen und momentan die dringliche Notwendigkeit besteht, von Zirndorf 59 zugewiesene Personen kurzfristig aufzunehmen schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Stadt Bamberg mit der Unterbringung der 59 Personen in dem Anwesen Memmelsdorfer Straße 211 einverstanden erklärt und die bauplanungs- und bauordnungsrechtlich bestehenden Bedenken zurückstellt. Es darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem betreffenden Bereich der Memmelsdorfer Straße 211 um eine gewerbliche Entwicklungsfläche handelt, die nicht über Gebühr dieser künftigen Nutzung entzogen werden soll. Es ist deshalb auch anzustreben mit der Regierung von Oberfranken eine Vereinbarung abzuschließen, dass mehr als 60 Personen in diesem Standort nicht untergebracht werden. Die restlichen 90 Asylbewerberinnen und Bewerber können dann je nach Baufortschritt auf das Anwesen der Ludwigstraße bzw. die erweiterte Asylunterkunft Breitenau 9 verteilt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.            Beschlussvorschlag

 

1.                       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.                       Die Verwaltung wird beauftragt, unter Zurückstellung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Bedenken, ihr Einverständnis mit der Belegung des Anwesens Memmelsdorfer Straße 211 mit maximal 60 Asylbewerber/Innen zu erklären und hierzu mit der Regierung von Oberfranken eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

 

3.                       Die weiteren Asylbewerber/Innen sollen dann möglichst in gleicher Anzahl auf die Standorte Ludwigstraße bzw. Breitenau 9 verteilt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt mit den jeweiligen Eigentümern entsprechend weiter zu verhandeln.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Hinsichtlich der Kosten wird darauf hingewiesen, dass mit einem Mehraufwand im Sozialhilfehaushalt in Höhe von ca. 700.000 € zu rechnen ist, der jedoch ¼ jährlich vom Freistaat Bayern erstattet wird. Die Sach- und Personalkosten für 1 Sachbearbeiterstelle, die bei dieser Fallmehrung zwingend notwendig wird, muss allerdings die Stadt Bamberg tragen.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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