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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0479-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Anlass der Planung

Der Bebauungsplan Nr. G 5 B aus dem Jahre 1986 weist an der Gaustadter Hauptstraße vor dem denkmalgeschützten Fischerhofschlösschen eine öffentliche Grünfläche aus. Die dort befindlichen Gebäude der ehemaligen Tankstelle (Hs.Nr. 109 b) und des ehemaligen Wohnhauses „Lossa“ (Hs.Nr. 107) sind als zu beseitigende Gebäude dargestellt. Diese Planung ist bis heute nicht umgesetzt worden, weil sich die Gebäude in Privatbesitz befanden und die notwendigen Geldmittel nicht zur Verfügung standen. Mittlerweile befindet sich die Liegenschaft jedoch in städtischem Besitz.

Die Bamberger Symphoniker zeigen nunmehr ein hohes Interesse, das bestehende Wohnhaus zu übernehmen und für ihre Nachwuchsakademie zu sanieren. Für dieses Vorhaben sind Mittel aus der Stiftung Bamberger Symphoniker vorhanden.

Dieses Vorhaben wird von städtischer Seite unterstützt. Da der bestehende Bebauungsplan Nr. G 5 B jedoch den Abriss des Gebäudes vorsieht und stattdessen öffentliche Grünfläche ausweist, ist planungsrechtlich keine Nutzungsmöglichkeit mehr für die angedachte kulturelle Nutzung gegeben. Um für das Vorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist daher eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Zielsetzung für das Bebauungsplanverfahren Nr. G 5 G ist die Sanierung des ehemaligen Wohnhauses, der Abriss der ehemaligen Tankstelle sowie eine Weiterentwicklung der verbleibenden Flächen zu einer adäquaten öffentlichen Grünfläche.

Das Verfahren soll als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.            Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.            Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 5 G für das im Plan vom 05.10.2011 abgegrenzte Gebiet.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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