"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0482-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Entwicklung:

 

              Bei den von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen handelt es sich um eigenständige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit sehr unterschiedlicher Finanzkraft und verschiedenen Gründungszeiten und -geschichten. Maßstab für das Entscheiden und Handeln der Stiftungen darf allein der in der Stiftungssatzung festgelegte Stifterwille sein.

              Die Stiftungsbelange wurden über Jahrzehnte dezentral innerhalb der Stadtverwaltung wahrgenommen. Den Stiftungen nach Außen hin ein eigenständiges Auftreten zu ermöglichen, wurde bedingt durch diese Organisationsstruktur nicht mit Nachdruck vertreten. Dass es sich um Förderungen, Vermögen oder andere Angelegenheiten der Stiftungen handelt und nicht der Stadt Bamberg, war und ist teilweise noch immer nicht auf den ersten Blick erkennbar.

 

Nach den Empfehlungen für die Verwaltung kommunaler Stiftungen des Bundesverbandes der Deutschen Stiftungen soll deren Verwaltung eigenständig erfolgen.

Seit dem Jahr 2005 wurde ein eigenes Sachgebiet für die Stiftungsverwaltung geschaffen, das nun eine zentrale Bearbeitung und Umsetzung der Stiftungsbelange gewährleistet. Dadurch werden die Stiftungsbelange innerhalb und außerhalb der Verwaltung bereits als solche auch wahrgenommen.

 

Das Stiftungsmanagement ist seit dessen Gründung bestrebt, auch die Förderungen soweit möglich zentral zu verwalten und darauf hinzuwirken, dass für die Empfänger von Stiftungserträgen auch sofort ersichtlich ist, dass es sich hierbei um Stiftungsmittel und nicht um städtische Gelder handelt.

 

 

 

 

 

 

Erscheinungsbild und Öffentlichkeitsarbeit:

 

              Da die Stiftungen in ihrem Entstehen, ihrer Geschichte und ihrem Stiftungszweck sehr unterschiedlich zu betrachten sind, muss auch eine Öffentlichkeitsarbeit entsprechend differenziert entworfen werden.

 

Generell ist beabsichtigt, das Erscheinungsbild der Stiftungen als rechtlich selbständige juristische Personen des öffentlichen bzw. des bürgerlichen Rechts von dem der Stadt Bamberg in der Öffentlichkeit abzugrenzen, um auch deren Leistungen für die Bamberger Bürger transparent zu machen.

 

Dabei soll der Bürgerspital-Stiftung Bamberg, als mit Abstand größte Stiftung und geprägt durch die Immobilie des ehemaligen Klosters St. Michael, ein eigenes Logo gegeben werden. Dies wird im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Weinetikettes für die zukünftige Vermarktung des Weines und der Obstbrände ab dem Jahr 2012 entwickelt. Es wurde bereits dafür die Fa. DLKM aus Schwarzach beauftragt. Dabei soll noch vor der Weinlese 2012 eine fertige Etikettenausstattung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ein Zusatzauftrag für die Erstellung von Briefbögen etc. wird danach vergeben werden.

 

Weiterhin ist für die Sanierung des „Himmelsgartens“ durch die Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg ein Leuchtturmprojekt ins Leben gerufen worden, welches auch der Bürgerspital-Stiftung als Eigentümerin der Kirche zugute kommt.

 

Für die restlichen Stiftungen wurde ein Logowettbewerb gestartet. Dabei soll das Logo so gestaltet werden, dass der jeweilige Name der Stiftung darin enthalten ist.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Überarbeitung des Internetauftritts dringend erforderlich und soll nach Vorlage der Logos vollständig umgesetzt werden. Die aktuellen Pressemitteilungen wurden bereits mit der Internetseite verlinkt.

 

 

Fundraising:

 

Zusätzlich zu der übrigen Sachbearbeitung kann ohne personelle Verstärkung, professionelle Unterstützung und/oder Beauftragung einer Werbeagentur ein weitergehendes Konzept zur Entwicklung eines systematischen und nachhaltigen Fundraisings nicht geleistet werden. Verstärkung ist vor allem in den Bereichen des Datenmanagements und der Akquise notwendig.

Das Stiftungs-Fundraising muss nachhaltig betrieben werden, sich über einen längeren Zeitraum aufbauen und sich in der Bevölkerung der Stadt Bamberg etablieren, um Erfolge bringen zu können.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

-              Über größere Zuwendungen aus Stiftungsmitteln erfolgt, wo es möglich ist, jeweils eine Pressemitteilung (z. B. Waisenhausstiftung, Edgar-Wolf’sche Stiftung).

 

-              Die Oskar-Deis-Stiftung hat heuer 30-jähriges Stiftungsgründungsjubiläum. Mit einem Messingschild am früheren Wohnhaus der Familie Deis in Bamberg, Amalienstr. 5, wird zukünftig an die Stifterfamilie erinnert werden. Zur Anbringung des Schildes wird eine Pressemitteilung erfolgen.

 

-              Die Edgar-Wolf’sche-Stiftung hat im Jahr 2013 100jähriges Jubiläum. Dafür soll das Ehrengrabmal der Familie Wolf am Bamberger Friedhof saniert werden. Weiterhin ist eine pressewirksame, größere Unterstützung von sozialen Projekten zum Jubiläum geplant.

 

 

 

 

-              Für die zukünftigen Weinfeste am Michelsberg ist jeweils ein Informationsstand über die Stiftungen mit Spendenmöglichkeit präsent.

 

-              Die Auszahlung der Mittel der Edgar-Wolfschen Stiftung für Stadtverschönerung soll heuer erstmals unter Einschaltung des Stiftungsmanagements erfolgen.

 

-              Die zentrale Bearbeitung und Verteilung durch das Stiftungsmanagement soll noch weitergehend umgesetzt werden.

 

-              Stiftungszweckaffine Interessengruppen sollen in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden (z. B. Bereich Jugendhilfe, Altenhilfe, Denkmalpflege usw.).

 

-              Es wurde in der Zwischenzeit ein Antrag auf personelle Verstärkung an das Personalamt gestellt. Neben einer Verstärkung für die Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf das Vermögensmanagement und die Stiftungsmittel ist vor allen Dingen auch eine im Bereich des Fundraising geschulte Kraft für die Stiftungsverwaltung notwendig.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Finanzsenat nimmt den Sachstandsbericht des Stiftungsmanagements zur Kenntnis.

 

 

 

 

Reduzieren

III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

Loading...