Beschlussvorlage - VO/2011/0491-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Eigentumswohnanlage (13 WE) mit TGa Bamberg, Am Werkkanal 9 Tischvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
05.10.2011
|
I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: IFS Bamberg Development Ltd.
Entwurfsverfasser: Arch. Franz Josef Knipping
Kurzbeschreibung:
Es ist eine fünfgeschossige Eigentumswohnanlage mit Flachdach geplant. Insgesamt sind 15 Wohnungen vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um ca. 8,00m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen, die sich unter den Gebäuden Am Werkkanal 7, 9 und 11 befindet. Das Gebäude hängt ca. 5,00 m über den Ufer bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes.
Größe des Bauvorhabens:
Normalgeschoss: 18,00m 31,20m 17,00m
Staffelgeschoss: 18,00m 23,20m
Antragseingang: 30.11.2010
vollständig: 04.10.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12,2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
Das geplante Gebäude entspricht dem Bebauungsplan
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 15 anrechenbar: / nachzuweisen: 15
Nachweis auf Baugrundstück: 15
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Vom Bauherrn ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine schriftliche Erklärung vorzulegen, in dem er sich an den Erschließungsvertrag bindet und mit der Bauausführung erst nach dem Ende der Landesgartenschau beginnt. Aufgrund dieser Erklärung ist durch den Fachbereich 6A ein städtebaulicher Vertrag zu erarbeiten.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich