Beschlussvorlage - VO/2011/0493-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Eigentumswohnanlage Bamberg, Am Werkkanal 7 Tischvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.10.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Erba Projektentwicklungs GmbH & Co. Vermögensverwaltung OHG
Entwurfsverfasser: Architekt Franz Josef Knipping
Kurzbeschreibung:
Es ist eine fünfgeschossige Eigentumswohnanlage mit Flachdach geplant. Insgesamt sind 19 Wohnungen vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um ca. 8,70m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen, die sich unter den Gebäuden Am Werkkanal 7, 9 und 11 befindet. Das Gebäude hängt ca. 6,00m über den Ufer- bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch Stützen abgestützt.
Größe des Bauvorhabens:
Normalgeschoss: 18,00 m 27,60 m 17,00 m
Staffelgeschoss: 18,00 m 18,90 m
Antragseingang: 30.06.2011
vollständig: 29.09.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
Das geplante Wohngebäude entspricht dem Bebauungsplan.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 19 anrechenbar: / nachzuweisen: 19
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:
Nachweis auf Baugrundstück: 19
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Vom Bauherrn ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine schriftliche Erklärung vorzulegen, in dem er sich an den Erschließungsvertrag bindet und mit der Bauausführung erst nach dem Ende der Landesgartenschau beginnt. Aufgrund dieser Erklärung ist durch den Fachbereich 6A ein städtebaurechtlicher Vertrag zu erarbeiten.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: Befindet sich noch in der Prüfung
BLfD: Befindet sich noch in der Prüfung