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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0494-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Erba Projektentwicklungs GmbH & Co. Vermögensverwaltung OHG

Entwurfsverfasser:                            Knipping Franz Josef

 

Kurzbeschreibung:             

Unter den Wohngebäuden Am Werkkanal 7, 9 und 11 ist eine Tiefgarage mit insgesamt 52 Stellplätzen geplant. Die Tiefgarage erhält eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              17,00 m              Länge:              105,00 m             

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               09.06.2011

                                    vollständig:            29.09.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

- Tiefgaragenzu - und abfahrt mit teilweise überdachter Rampe an anderer Stelle
   als festgesetzt.

- Lüftungsschächte außerhalb des Baurahmens

 

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar.

             

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:                            ja

 

 

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Vom Bauherrn ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine schriftliche Erklärung vorzulegen, in dem er sich an den Erschließungsvertrag bindet und mit der Bauausführung erst nach dem Ende der Landesgartenschau beginnt. Aufgrund dieser Erklärung ist durch den Fachbereich 6A ein städte-

baulicher Vertrag zu erarbeiten.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               Befindet sich noch in der Prüfung

              BLfD:                                  Befindet sich noch in der Prüfung

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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