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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0495-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements

Millionen Menschen tragen durch ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Insbesondere Vereine und Vereinsmitglieder leisten durch vielfältige Aktivitäten einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl. Freiwilliges Engagement ist Ausdruck von Verantwortung und ein wesentlicher Beitrag für faire Chancen in unserer Gesellschaft.

Den Freiwilligen konnte bislang nur mit Worten, Auszeichnungen oder besonderen Aktionen gedankt werden. Den Gedanken, die Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit künftig zu ergänzen, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aufgegriffen. Von dort ging der Impuls für die Einführung der Ehrenamtskarte Bayern aus, die in einem dreijährigen Pilotprojekt im Landkreis Cham erprobt wurde. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts soll nun das Prinzip der ehemaligen Ehrenamtscard auf Städte und Landkreise in ganz Bayern ausgeweitet werden. Als Anreiz für die Kommunen wird die Teilnahme an diesem Vorteilskartensystem mit einem Festbetrag in Höhe von 5.000 € aus einem Fördertopf des Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen gefördert.

 

Die Ehrenamtskarte Bayern

Das Prinzip der Ehrenamtskarte beruht auf der Bereitschaft, der Personengruppe ehrenamtlich Tätiger bestimmte Vergünstigungen zu gewähren. Diese können entweder die Gewährung von mindestens 10% Rabatt oder bestimmte Sonderkonditionen sein (Freigetränke, Geschenke usw.). Die Karten aller teilnehmenden Kommunen haben gegenseitige, bayernweite Gültigkeit. Das bedeutet, dass der Karteninhaber aus Bamberg die Vergünstigungen beispielsweise im Landkreis Ansbach in Anspruch nehmen kann und umgekehrt.

Die Ehrenamtskarten werden von den Ehrenamtlichen bei den Kommunen beantragt, wo eine Prüfung hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen stattfindet. Diese sind:

·         mindestens 2 Jahre ehrenamtliches Engagement

·         das mit maximal einer Auslagenpauschale vergütet wird

·         für mindestens 5 Stunden in der Woche und

·         Tätigkeit im Bereich der zuständigen Kommune.

Ohne weitere Prüfung erhalten Inhaber der so genannten Juleica (Jugendleiterkarte) die Ehrenamtskarte. Die Träger eines Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten -ebenfalls ohne weitere Prüfung- auf Antrag eine Goldene Ehrenamtskarte, die unbefristet gültig ist. Alle anderen Ehrenamtskarten sind bis Dezember 2014 gültig und müssen nach diesem Datum neu beantragt werden.

Der Kartendruck wird zentral von einer Druckerei, die durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Frauen für ganz Bayern beauftragt wurde, ausgeführt. Nach Fertigstellung werden die Karten von der Druckerei an die Kommune geschickt. Es ist geplant, diese zukünftig in „Sammelveranstaltungen“ im halbjährlichen oder jährlichen Modus an die Ehrenamtlichen auszuhändigen.

 

Vorgehen in Stadt und Landkreis Bamberg

Stadt und Landkreis Bamberg haben sich dazu entschlossen, die Ehrenamtskarte Bayern als bayernweit erstes Kooperationsprojekt dieser Art gemeinsam einzuführen. Dadurch können sowohl der Arbeitsaufwand als auch die Kosten bei Stadt und Landkreis halbiert werden. Dabei erhalten beide Kooperationspartner den Betrag in Höhe von 5.000 € als Festbetragsförderung.

Die Kooperation ist sehr effektiv, mittlerweile wurde eine gemeinsame Internetseite unter www.ehrenamtskarte.bamberg.de erstellt und umfangreiche Vorbereitungsarbeiten gemeinsam bewältigt. Die gemeinsame Akquise von Akzeptanzstellen wurde in die bewährten Hände der Firma 2mcon gelegt, die bereits für die Akquise des „Däumling“ tätig war.

Mit einem gemeinsamen Schreiben des Oberbürgermeisters und des Landrates wurden hinsichtlich der möglichen Gewährung von Vorteilen Gewerbetreibende sowie kommunale Einrichtungen in Stadt und Landkreis Bamberg (Museen, Theater, Bäder) zu einer Beteiligung eingeladen. Die Resonanz war erfreulich groß. Mittlerweile konnten 90 Akzeptanzstellen akquiriert werden, die auf der gemeinsamen Internetseite bereits veröffentlicht wurden. Weitere Akzeptanzstellen werden wohl noch folgen. Die Kosten der Akquise beliefen sich auf 5.000 € zzgl. MwSt. (insgesamt also 5.950 €), die jeweils zu 50% von Stadt und Landkreis übernommen werden. Die Deckung des Teilbetrages in Höhe von 3.000 € ist durch den Förderbetrag von
5.000 € pro Kommune gewährleistet. Nach Beendigung des Akquisevertrages mit der Firma 2mcon wird darüber verhandelt, die „Pflege der Akzeptanzstellen“ entweder durch Ehrenamtliche der Carithek oder durch eine Mitarbeiterin des Bürgermeisteramtes sicherzustellen. Verhandlungen mit dem Landkreis laufen derzeit.

Das Interesse an der Ehrenamtskarte Bayern ist sowohl bei der Stadt als auch beim Landratsamt erfreulich groß. Ingesamt sind bei der Stadt mittlerweile 207 Anträge eingegangen, 34 für die Goldene Ehrenamtskarte. Im Landkreis wurden bis dato 297 Anträge verzeichnet, 167 davon für Goldene Ehrenamtskarten.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von 5.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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