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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0192-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

In seiner Sitzung vom 15.07.2008 hat der Senat für Stadtentwicklung, Verkehr und Klimaschutz beschlossen, während der Baumaßnahme Kettenbrücke die Zufahrtsmöglichkeit für die Tiefgarage Zentrum-Karstadt über die Stangstraße zu gewährleisten. Für diese Maßnahme wurden zum Haushalt 2009 Mittel in Höhe von 100.000 € angefordert.

 

Bei der verkehrstechnisch günstigsten Erschließung einer privat betriebenen Tiefgarage handelt es sich aber nicht um eine Pflichtaufgabe der Stadt Bamberg. Vielmehr gehören Kosten, die sich daraus ergeben, in den Bereich der freiwilligen Leistungen auf dem Sektor der Wirtschaftsförderung. Deshalb kann der Beschluss des Stadtentwicklungssenates nur eine Empfehlung für die Haushaltsberatungen darstellen.

 

Die Regierung von Oberfranken stellte in ihrem Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2008 fest, dass bereits zu viele neue freiwillige Maßnahmen den Zielsetzungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zuwider laufen. Außerdem müsse die Stadt ihre (zu den laufenden Großprojekten) zusätzlichen Investitionen deutlich reduzieren und keinen weiteren neuen Maßnahmen in Angriff nehmen.

 

Da es gemäß Sitzungsvortrag auch Varianten gibt, deren Kosten unter 1.000 € liegen, wird vorgeschlagen, der Empfehlung des Stadtentwicklungssenates vom 15.07.2008 nicht zu folgen.

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II. Beschlussvorschlag

1.         Der Empfehlung des Senates für Stadtentwicklung, Verkehr und Klimaschutz vom 15.07.2008 bezüglich der Erschließung der Tiefgarage Zentrum-Karstadt während des Baus der Kettenbrücke wird nicht gefolgt.

 

2.         Die in der Beilage aufgeführten Ausgabenansätze 2009 für Investitionszuschüsse werden genehmigt.

 

3.         Soweit in der Vergangenheit besondere Verfahrensregelungen für die Gewährung dieser Investitionszuschüsse festgelegt wurden (z. B. Zustimmung eines Fachsenates usw.), sind diese auch zukünftig zu beachten.

 

4.         Zur haushaltsrechtlichen Sperre und terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

sind aus dem Haushaltsplan 2009 ersichtlich

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