Beschlussvorlage - VO/2008/0192-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2009 Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Vermögenshaushalt für freiwillige Leistungen im Haushaltsjahr 2009 (Investitionszuschüsse)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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03.12.2008
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Geplant
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
In seiner Sitzung vom 15.07.2008 hat der Senat für Stadtentwicklung,
Verkehr und Klimaschutz beschlossen, während der Baumaßnahme Kettenbrücke die
Zufahrtsmöglichkeit für die Tiefgarage Zentrum-Karstadt über die Stangstraße zu
gewährleisten. Für diese Maßnahme wurden zum Haushalt 2009 Mittel in Höhe von
100.000 € angefordert.
Bei der
verkehrstechnisch günstigsten Erschließung einer privat betriebenen Tiefgarage
handelt es sich aber nicht um eine Pflichtaufgabe der Stadt Bamberg. Vielmehr
gehören Kosten, die sich daraus ergeben, in den Bereich der freiwilligen
Leistungen auf dem Sektor der Wirtschaftsförderung. Deshalb kann der Beschluss
des Stadtentwicklungssenates nur eine Empfehlung für die Haushaltsberatungen
darstellen.
Die Regierung von
Oberfranken stellte in ihrem Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2008 fest, dass
bereits zu viele neue freiwillige Maßnahmen den Zielsetzungen des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes zuwider laufen. Außerdem müsse die Stadt ihre
(zu den laufenden Großprojekten) zusätzlichen Investitionen deutlich reduzieren
und keinen weiteren neuen Maßnahmen in Angriff nehmen.
Da es gemäß
Sitzungsvortrag auch Varianten gibt, deren Kosten unter 1.000 € liegen, wird
vorgeschlagen, der Empfehlung des Stadtentwicklungssenates vom 15.07.2008 nicht
zu folgen.
II. Beschlussvorschlag
1. Der
Empfehlung des Senates für Stadtentwicklung, Verkehr und Klimaschutz vom 15.07.2008
bezüglich der Erschließung der Tiefgarage Zentrum-Karstadt während des Baus der
Kettenbrücke wird nicht gefolgt.
2. Die
in der Beilage aufgeführten Ausgabenansätze 2009 für Investitionszuschüsse
werden genehmigt.
3. Soweit
in der Vergangenheit besondere Verfahrensregelungen für die Gewährung dieser
Investitionszuschüsse festgelegt wurden (z. B. Zustimmung eines Fachsenates
usw.), sind diese auch zukünftig zu beachten.
4. Zur
haushaltsrechtlichen Sperre und terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze
ergehen gesonderte Beschlüsse.