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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0501-SW

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Ausgangslage:

 

Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW) halten eine Beteiligung an der SüdWestStromKraftwerks GmbH & Co.KG, die die Planung und Option zur Realisierung eines Kohlekraftwerkes in Brunsbüttel als Ziel verfolgt. Die bisherige Entscheidung hierfür erfolgte unter dem Gesichtspunkt, grundsätzlich in der Wertschöpfungskette der Energieversorgung auch den Bereich der Erzeugung teilweise mit abzudecken und dabei gleichermaßen auf Nachhaltigkeit wie auf eine Diversifikation der Energieträger zu setzen. Vor der Katastrophe von Fokushima erfolgte im Aufsichtsrat im Dezember 2010 eine Diskussion um die weitere Verfolgung des Engagements in der SüdWestStromKraftwerks GmbH & Co.KG. Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge wurde im Aufsichtsrat der STEW im Dezember 2010 davon abgesehen, einen kurzfristigen Ausstieg aus dem Projekt „Kohlekraftwerk Brunsbüttel“ zu beschließen.

 

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke wurde im Zusammenhang mit der auf die Katastrophe in Fokushima folgenden Diskussion zum Thema Energiewende auch die Bitte um einen erneuten Sachstandsbericht zum Projekt Brunsbüttel gestellt. Dieser Aufforderung wird mit diesem Sitzungsvortrag Folge geleistet.

 

Historie:

 

Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW) hat sich im Jahr 2001 mit der Gründung der Hexa.Kon GmbH an dieser Gesellschaft mit 33,3 % beteiligt. In dieser Gesellschaft werden seit diesem Zeitpunkt die Strombeschaffungsaktivitäten  der STEW und vier weiterer Stadtwerke aus Oberfranken gebündelt.

 

Im Jahr 2000 wurde von der rot-grünen Bundesregierung mit den Kernkraftwerksbetreibern das „Abkommen zum Atomausstieg“ vereinbart. Die Übereinkunft wurde im Jahr 2002 mit der Novellierung in das Atomgesetzes aufgenommen. Aufgrund der damaligen rechtlichen Grundlage wurden die Kernkraftwerke Stade und Obrigheim im Jahr 2005 abgeschaltet. Die Reststrommenge für Biblis A und Biblis B sowie Neckarwestheim 1 war bis 2010 ausgelegt. Die Abschaltung des Kernkraftwerkes Brunsbüttel war für 2011 geplant. Die Abschaltung aller Kernkraftwerke  wäre bis ca. 2020 vorzunehmen gewesen.

 

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Rückgangs an grundlastfähigen Kraftwerken in Deutschland wurde innerhalb der Hexa.Kon bereits im Jahr 2005 eine Diskussion geführt, ob eine strategische Beteiligung an einer Erzeugungseinheit Chancen in dem sich verändernden Markt bietet und zur Risikostreuung in der Strombeschaffung führen kann. Nach Sondierung des Marktes gab es intensivere Kontakte zur SüdWestStrom Kraftwerks GmbH & Co. KG, die in die Grundsatzplanung für die Errichtung eines Kohlekraftwerks in Brunsbüttel eingestiegen war. Nach einer entsprechenden Diskussion im Aufsichtsrat der STEW stimmte dieser im Jahr 2008 der vorgestellten Beteiligung an der Projektgesellschaft SüdWestStrom Kraftwerkes GmbH & Co. KG in einer Größenordnung von 5 MW über die Hexa.Kon zu. Dies mit dem Ziel, die Grundlastabsicherung auch über einen eigenen Anteil an einer Kraftwerksscheibe vornehmen zu können. Der Kommanditanteil betrug dabei insgesamt 250.000 €. Der Anteil der STEW belief sich auf 2,15 MW. Im Jahr 2010 stimmte der Aufsichtsrat der STEW der Übertragung des Kommanditanteils der STEW in Höhe von 107.500 € auf die STEW zu.

 

Aktueller Stand des Projektes:

 

Das Projekt befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Aktuell wird hierbei das Ziel verfolgt, einen Satzungsbeschluss herbeizuführen, mit welchem dann die Novellierung des Bauleitplanes rechtskräftig und die Behörde auf dieser Basis die erste Teilerrichtungsgenehmigung erteilen kann.

 

In der Gesellschafterversammlung der SüdWestStromKraftwerks GmbH & Co.KG am 03.12.2010 wurde beschlossen, dass bis auf die erste Teilerrichtungsgenehmigung und die wasserrechtliche Genehmigung das Projekt erst einmal nicht vorangetrieben wird. Weitere Aufwendungen werden nicht getätigt, es gibt keine Nachschusspflicht für Gesellschafter, bis klar ist, wie sich das Energiekonzept der Bundesregierung für das Steinkohlekraftwerk in Brunsbüttel entwickelt.  Das „Moratorium“ wurde zunächst für 2 Jahre angesetzt.

 

Ferner wurde beschlossen, dass sich die SüdWestStrom Kraftwerk-Verwaltungs GmbH als Käufer anbietet, sofern Gesellschaftsanteile zurückgegeben werden sollen. Dabei wurde der Kaufpreis – unabhängig von der Zeichnungshöhe – auf lediglich 1 € festgelegt.

 

Durch diese Vorgehensweise sollte gesichert werden, dass das Kommanditistenkapital auch bei einer Rückgabe einzelner Gesellschafteranteile in der SüdWestStrom Kraftwerks GmbH & Co. KG erhalten bleibt.

 

Insgesamt bedeutet dies:

Das Projekt kann mit dem bereits einbezahlten Kommanditkapital von 50 €/kW aller Gesellschafter während des Moratoriums weiter geführt werden. Die Gesellschaft besitzt eine Option auf ein Kraftwerksgrundstück. Die verbleibenden Gesellschafter haben die Chance, das Kraftwerksprojekt zu realisieren oder an einen Interessenten zu verkaufen, sobald alle entscheidungsrelevanten Fakten vorliegen.

 

Die Geschäftsführung der SüdWestStromKraftwerks GmbH & Co.KG ist darüber hinaus beauftragt, nach den zwei Jahren eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen, insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Energiekonzeptes der Bundesregierung. Daher bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung entwickelt. Erst nach der erneuten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird auf Ebene der SüdWestStrom Kraftwerks GmbH & Co.KG über die Zukunft des Projektes entschieden. Jeder Gesellschafter hat dann die Möglichkeit, sich weiter an dem Projekt zu beteiligen oder auszusteigen.

 

 

Szenario Projektausstieg

 

Ein Ausstieg aus dem Projekt zum jetzigen Zeitpunkt würde bedeuten, dass die Beteiligung der STEW in Höhe von 107.500 € von der SüdWestStrom Kraftwerk-Verwaltungs GmbH für 1 € gekauft wird, da aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen aktuell kein Interessent für eine Übernahme zu den von der STEW getätigten Kosten gefunden werden kann. Ein Verlust von 107.499 € wäre zu verbuchen.

 

 

Geänderte Rahmenbedingungen

 

Die Stadtwerke Bamberg haben den Umwelt- und Klimaschutz zu einem ihrer Unternehmensziele gemacht und forcieren dieses mit verschiedensten Projekten. Im Bereich der erneuerbare Energien investieren die Stadtwerke seit mehreren Jahren kontinuierlich und erfolgreich in den Ausbau der Erzeugungskapazitäten (PV-Aktivitäten und Windkraft). Mit dem geplanten Steinkohlekraftwerk Brunsbüttel wurde das Ziel verfolgt, das durch den Atomausstieg der rot-grünen Bundesregierung absehbare Leistungsdefizit in der Grundlast rechnerisch und physikalisch auszugleichen. Nach dem Stand der Technik sind regenerative Energien dazu heute nicht in der Lage, da diese durch schwankende Windverhältnissen und eine unterschiedliche Intensität und Dauer der Sonnenstrahlung nicht permanent und gleichmäßig zur Verfügung stehen. Das geplante Kraftwerk hat einen elektrischen Wirkungsgrad von 46 Prozent und würde Anlagen älterer Bauart mit deutlich schlechterem Wirkungsgrad ersetzen. Dieses entspricht einem Effizienzvorteil von 10 % gegenüber dem durchschnittlichen Kraftwerkswirkungsgrad in Deutschland. Im Vergleich mit älteren Anlagen ist der Wirkungsgrad sogar um 25 % verbessert. Auch vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden politischen Verhältnisse ist es sinnvoll, verschiedene Optionen in der Stromerzeugung offen zu halten.

 

Mit dem Unfall im Kernkraftwerk Fokushima hat sich die politische Diskussion nach der Vereinbarung zur Laufzeitverlängerung im Jahr 2010 komplett geändert. Als Sofort-Maßnahme wurden sieben ältere Kernkraftwerke (Inbetriebnahme vor 1980) im Frühjahr 2011 abgeschaltet und sind seitdem nicht wieder ans Netz gegangen. Diese Maßnahme hat dazu geführt, dass im Frühjahr 2011 Deutschland zu einem Nettostrom-Importeuer wurde (Stromhandelssaldo 2010: Export von 16,9 Milliarden kWh). Aus heutiger Sicht kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen diese Verschiebung haben wird. Durch die Vernetzung der internationalen Handelsmärkte wird Strom dort produziert, wo die Rahmenbedingungen am Günstigsten sind. Eine Aussage für die kommenden Jahre oder Jahrzehnte zu treffen ist nicht möglich. Bei einem Ausstieg aus der Kernkraft und Erschwerung der Rahmenbedingungen für die Errichtung alternativer grundlastfähiger Kraftwerke wird sich die Handelsbilanz langfristig verschieben, Investitionen werden (von den Konzernen) tendenziell im Ausland getätigt und eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in Kauf genommen. Daher ist es sinnvoll, die Projektentscheidung nach Vorliegen aller Fakten betriebswirtschaftlich fundiert zu treffen.

 

 

Einschätzung der Geschäftsführung der Stadtwerke Bamberg:

 

Mit der Weiterverfolgung des Projektes bleibt die Chance bestehen, dass sich das Projekt und die Investition langfristig rechnen. Die politische Diskussion, unter welchen Rahmenbedingungen eine Abschaltung der Kernkraftwerke erfolgen kann, insbesondere wie langfristig eine Absicherung der Grundlast erfolgt ist noch nicht abgeschlossen, sodass die weitere Entwicklung auf dem Erzeugungsmarkt momentan nicht abgeschätzt werden kann.

 

Derzeit besteht im Projekt keine Nachschusspflicht. Zumindest bis Ende 2012 sollte die Beteiligung aufrecht erhalten bleiben. Selbstverständlich wird nach der Beendigung des Genehmigungsverfahrens auf Basis der dann gültigen energiepolitischen Rahmenbedingungen die Beteiligung an dem Kraftwerk unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten erneut auch von den Stadtwerken kritisch geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Aufsichtsrat dargestellt. Ein Beschluss des Aufsichtsrates zur Fortführung des Projektes ist voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2013 erforderlich. Eventuell besteht auch zu einem späteren Zeitpunkt - beispielsweise nach Erteilung sämtlicher Genehmigungen - die Möglichkeit, den Anteil zu einem höheren Preis als für einen Euro zu verkaufen.

 

Unter Würdigung der derzeitigen Auswirkung eines Ausstieges und dem damit verbundenen Verlust für die Stadtwerke und unter Würdigung der Entscheidungsoption, die vor einem weitergehenden Engagement frühestens Ende 2012 getroffen werden muss, steht die Geschäftsführung der Stadtwerke Bamberg einer Trennung von der Beteiligung an der SüdWestStromKraftwerks GmbH & Co.KG zum jetzigen Zeitpunkt kritisch gegenüber und empfiehlt, die politische und wirtschaftliche Entwicklung im Energiemarkt bis zum Ende des Jahres 2012 abzuwarten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 





 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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