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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0505-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im aktuellen Entwurf des Haushaltsplanes 2012 sind im Globalansatz des Fachbereichs 6A für Fahrzeuge ein Betrag von 275.000 € für die notwendige Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers vorgesehen. Aufgrund der langen Lieferzeiten ist aber eine Ausschreibung bereits im Jahr 2011 erforderlich, wofür aber eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich wäre.

 

Auf den beigefügten Antrag des Gartenamtes darf verwiesen werden.

 

Nach Rücksprache mit dem Immobilienmanagement und dem Entsorgungs- und Baubetrieb werden bei den Verpflichtungsermächtigungen für die Generalsanierung der Martinschule und den 3. Bauabschnitt der Kronacher Straße 125.000 € bzw. 100.000 € heuer nicht mehr für Auftragsvergaben benötigt.

 

Die für den Ausschreibungsbeginn noch erforderlichen 50.000 € kann der Fachbereich 6A aus bislang nicht benötigten Haushaltsmitteln des Globalansatzes 2011 beisteuern.

 

Es wird deshalb um folgenden Beschluss gebeten:

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Außerplanmäßig bereitgestellt werden:

 

HSt.

namentliche

Bezeichnung

Mehrung

neue

Verpflichtungsermächtigung

02000.93510

Fahrzeuge einschließlich

Arbeitsgeräte und -maschinen

225.000 €

225.000 €

 

              2.              Deckung erfolgt durch Einzug von Verpflichtungsermächtigungen bei:

 

HSt.

namentliche

Bezeichnung

Minderung

neue

Verpflichtungsermächtigung

21510.94010

Generalsanierung Martinschule

125.000 €

175.000 €

63000.96740

Kronacher Straße, 3. BA

100.000 €

0 €

 

              3.              Aus dem Ansatz des Haushaltsjahres 2011 der Haushaltsstelle 02000.93510 werden 50.000 € für die Beschaffung des Hubsteigers gesperrt und sind als Haushaltsausgaberest nach 2012 zu übertragen.

 

              4.              Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2012 die zur Erfüllung der Verpflichtungsermächtigung erforderlichen Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt einzuplanen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: 275.000 €, Deckung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2012

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

siehe Beschlussvorschlag!

 

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Anlagen

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