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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0508-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In den Medien kursieren vermehrt Berichte zu allgemeinen Überlegungen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

 

Eine Finanztransaktionssteuer (FTT) ist eine Steuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen. Sie gehört zu den sogenannten Kapitalverkehrsteuern.

 

Eine Finanztransaktionssteuer, die alle Finanztransaktionen umfasst, wurde bisher in keinem Land eingeführt. Jedoch bestehen/bestanden in vielen Ländern Kapitalverkehrsteuern, die Teilaspekte abdecken. Am häufigsten ist die Börsenumsatzsteuer, die auf Umsätze an Wertpapierbörsen erhoben wird. Historisch bedeutsam sind Stempelsteuern auf Wertpapiere oder Urkunden. Nur für Neuemissionen greift die Emissionsabgabe in der Schweiz.

 

Ziele von Finanztransaktionssteuern sind die Stabilisierung und Regulierung von Finanzmärkten durch die Verringerung des spekulativen und technischen Handels insbesondere im Derivatemarkt durch höhere Transaktionskosten.

 

Die Prognosen der fiskalischen Wirkungen der Finanztransaktionssteuer gehen weit auseinander und hängen stark davon ab, ob eine Finanztransaktionssteuer lediglich in einzelnen Ländern oder in allen wichtigen Handelsplätzen eingeführt wird. Die Voraussage der Gesamteinnahmen bei einem konkreten Steuersatz ist deshalb schwierig, da das Ausmaß möglicher Reaktionen der Finanzmarktteilnehmer nach Einführung der Steuer (Reduktion des Handelsvolumens, räumliches Ausweichen auf andere Finanzplätze, Entwicklung neuer steueroptimierter Finanzprodukte) schwer abzuschätzen ist.

 

Befürworter einer Finanztransaktionssteuer versprechen sich erhebliche Steuereinnahmen ohne größere Verzerrrungen in der realen Wirtschaft auszulösen. Nach Schätzung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsförderung (WIFO) z. B. lägen die Einnahmen, bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent auf alle Finanztransaktionen, in Deutschland zwischen 0,7 – 1,5 Prozent des BIP´s, in der EU zwischen 0,9 – 2,1 Prozent des BIP´s. In Deutschland wären dies rund 17 bis 36 Milliarden Euro, für die gesamte EU etwa 110 bis 250 Milliarden Euro.

 

Skeptiker der Steuer nehmen höhere Verhinderungseffekte einer Finanztransaktionssteuer auf den Derivatehandel an. Bei entsprechend nicht stattfindendem hochvolumigen Kurzfristhandel werden auch keine Steuern daraus generiert. Sie prognostizieren des Weiteren eine Umgehung der Steuer durch Geschäftsverlagerungen an Handelsplätze ohne Steuer. Als historisches Beispiel für eine derartige Entwicklung wird in der politischen Debatte die Einführung der 1992 wieder abgeschafften Börsenumsatzsteuer in Schweden 1985 herangezogen, bei der die Steuerpflicht nur vom Ort der Transaktionsdurchführung abhing und anstelle der von der Regierung geschätzten Einnahmen von umgerechnet jährlich 165 Mio. Euro nicht mehr als 9 Mio. Euro erlöst wurden.

 

 

Zu dieser Thematik hat die GAL-Stadtratsfraktion am 26.09.2011 den als Anlage beigefügten Antrag eingereicht.

 

 

Unter Abwägung der oben genannten Gesichtspunkte erscheint es der Verwaltung allerdings sachlich und rechtlich nicht geboten, dafür eine Empfehlung auszusprechen.

 

Eine andere politische Bewertung bleibt davon jedoch unbenommen.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 26.09.2011 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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