"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0533-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 21. Juli 2011 wurde der Wunsch geäußert, für die November-Sitzung einen aktuellen Bericht zur Adoptionsvermittlungsstelle im Jugendamt zu erstellen.

 

Vorstellung und personelle Situation im Stadtjugendamt Bamberg

Die Adoptionsvermittlung ist in §2 Abs.2 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) als Pflichtaufgabe der Jugendämter festgeschrieben.

Dies bedeutet, dass die örtlichen Jugendämter eine Adoptionsvermittlungsstelle vorhalten müssen. Das Stadtjugendamt Bamberg erfüllt die gesetzlichen Vorgaben durch einen Zusammenschluss mit den benachbarten Jugendämtern Bamberg Land und Forchheim.

 

Der Fachbereich „Adoptionen“ wird im Stadtgebiet von Frau Ilse Gladitz-Rahm, Diplom Sozialpädagogin, mit 10 Wochenstunden bearbeitet, was den tatsächlichen Arbeitsanfall aber nicht abdeckt. (Die beiden Kooperationspartner Forchheim und Bamberg Land bringen in die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle 15, bzw. 20 Wochenstunden ein).

 

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle

Seit 01.01.2003 betreiben die Stadt Bamberg und die Landkreise Bamberg und Forchheim die „Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg-Forchheim“ (Abkürzung: „GA“).

 

Die gemeinsame Vermittlungsstelle arbeitet dezentral, d.h. die benannten Fachkräfte nehmen jeweils die Aufgaben ihres Herkunftsjugendamtes wahr und handeln für dieses:

 

Ø      Eine Veränderung der Dienst- und Fachaufsicht tritt hierdurch nicht ein. Die anfallenden Sach- und Personalkosten werden von den jeweiligen Jugendämtern für die von Ihnen benannte Fachkraft getragen.

Ø      Die Vermittlungsstelle wählt im jährlichem Turnus einen Sprecher, der die gemeinsamen fachlichen und organisatorischen Anliegen nach außen vertritt.

Ø      Die gesetzlich geforderte fachliche Zusammenarbeit und der vorgeschriebene kollegiale Austausch wird durch regelmäßig stattfindende Teambesprechungen der drei beteiligten Jugendämter umgesetzt.

Ø      Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit ganz konkret. Er schreibt folgende  gemeinsame Handlungsfelder fest:

-        Erarbeiten und Weiterentwickeln von gemeinsamen Standards und Unterlagen für alle fachlichen Teilbereiche der Adoption.

-        Aktuelle Fallbesprechungen im Team, kollegiale Supervision und Teamentscheidungen, insbesondere bei der Vermittlung von Kindern in Adoptivfamilien

-        Erstellen und ständiges Aktualisieren einer gemeinsamen Bewerberkartei

-        Durchführung eines Wochenendseminars zur Vorbereitung der Adoptivbewerber

-        Gestaltung einer Internetseite/gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

-        Gemeinsames Angebot von Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten für Adoptivfamilien und Bewerber

-        Gegenseitige Vertretung der Fachkräfte im Krankheits- und Urlaubsfall

 

Fazit:

Nach fast acht Jahren der Kooperation ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit der drei Jugendämter, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, eine Qualitätssteigerung der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit im Adoptionsbereich bewirkt hat und noch bewirken wird. Die Kooperation  ist somit insgesamt positiv zu bewerten.

 

Die Partnerjugendämter harmonieren in ihrer Arbeitsweise. Der Austausch und das Zusammenspiel von "nur" drei Jugendämtern bleibt überschaubar und somit praktikabel. Durch die Kooperation entsteht allerdings auch ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand für die Fachkräfte, bedingt durch die weiterentwickelten fachlichen Standards und den durch die GA-Arbeit vermehrten Aufgaben.

Dieser Mehraufwand sollte mit einer Aufstockung des zeitlichen Kontingentes der einzelnen Mitarbeiter Rechnung getragen werden.

 

Aufgabenbereiche der Adoptionsvermittlungsstelle

In der Bevölkerung wird als Aufgabenbereich einer Adoptionsvermittlungsstelle meist zunächst nur die Inlandsvermittlung eines Kindes zu kinderlosen Bewerbern wahrgenommen. In der Praxis ist diese Vermittlung eines Kindes aber nur ein Randbereich der sehr vielfältigen Aufgabenstellung.

 

Zum Fachbereich Adoptionen gehören zum Beispiel folgende Handlungsfelder:

Ø      Inlandsadoption

Ø      Auslandsadoption

Ø      Stiefelternadoption

Ø      Herkunftssuche

Ø      Bewerberüberprüfung

Ø      Lebenslange Begleitung und Beratung von Adoptionsverhältnissen, insbesondere der offenen und halboffenen Formen

Ø      Elternarbeit: Angebote für Bewerber und Adoptivfamilien

Ø      Kooperation innerhalb der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle

Ø      Öffentlichkeitsarbeit

 

Die genannten Kernaufgaben sollen nun im Folgenden vorgestellt werden:

 

Inlandsadoption/Fremdvermittlung

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Kind zur Adoption freizugeben, kann sich deutschlandweit unabhängig vom Wohnort an jede Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamtes oder eines freien Trägers wenden und erhält dort ausführliche Informationen, Beratung und die Versicherung: Adoption ist eine verantwortungsbewusste Entscheidung. Eltern, die sich nicht (mehr) in der Lage sehen, die Erziehungsverantwortung für ihr Kind zu übernehmen sind in der Regel von dem Wunsch getragen, dem Kind eine unbeschwerte und gesicherte Zukunft in einer neuen Familie zu ermöglichen. Häufig wird diese Entscheidung noch viele Jahre von Gefühlen der Trauer, der Schuld und des Versagens begleitet. Für das vermittelte Kind stellt die Adoption oftmals die einzige Chance dar, in der Sicherheit und Geborgenheit einer intakten Familie aufzuwachsen.

 

Immer wieder ist jedoch in der Presse zu lesen, dass die Anzahl der Adoptionen, speziell der Inlandsadoptionen rückläufig ist. Eine Nachricht die insbesondere die steigende Zahl von kinderlosen Paaren beunruhigt. Worin liegt die Erklärung hierfür? Die heute relativ niedrigen Fallzahlen an Adoptionsfreigaben lassen sich zunächst mit dem allgemeinen Rückgang der Geburten in Deutschland oder letztlich auch mit der mittlerweile sehr guten Aufklärung (der Frauen/Paare) über Verhütung erklären. Dadurch kommt es insgesamt zu weniger Konfliktschwangerschaften.

 

Festgestellt werden kann außerdem, dass Frauen im Falle einer ungewollten Schwangerschaft seit der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs  offensichtlich eher den vermeintlich einfacheren und intimeren Weg der Abtreibung wählen, als sich für den Weg der Adoptionsfreigabe zu entscheiden und sich dafür von einem Großteil der Öffentlichkeit auch heute noch Kopfschütteln, Unverständnis und womöglich die Bezeichnung „Rabenmutter“ einzuhandeln.

Positive Auswirkungen auf Konfliktschwangerschaften haben auch die verbesserten staatlichen Angebote, insbesondere für Familien mit Kindern unter drei Jahren (zum Beispiel Elterngeld, Elternzeit, verbesserte Kinderbetreuungsmöglichkeiten, ausgebautes Netz an Beratungsstellen…).

Und schließlich entscheiden sich Eltern, die erzieherische Defizite aufweisen, in der Regel eher für eine Pflegefamilie als für eine Adoption.

 

Haben es Frauen/Eltern also heute nicht mehr „nötig“ ihr Kind zur Adoption freizugeben, weil es gute Verhütungsmittel, die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs und mannigfache Hilfestellungen für Eltern in einer Notlage gibt? Dem ist offensichtlich teilweise so, und dies Gott sei Dank. Tatsächlich ist es auch Ziel einer guten fachlichen Beratung in der Adoptionsvermittlungsstelle, werdenden Eltern ergebnisoffene Konfliktberatung anzubieten, sie zu einem Leben mit ihrem zu erwartenden Kind zu ermutigen, und damit vielleicht sogar eine Adoptionsfreigabe zu vermeiden.

 

Aber auch in Zukunft muss sichergestellt sein, dass Adoption für Frauen ein annehmbarer Lösungsweg bei einer Konfliktschwangerschaft sein kann. Diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit sollte schon in den Schulen beginnen. Von Bedeutung ist hier auch die Kooperation der Adoptionsvermittlungsstelle mit den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen. Ziel ist es, Adoption als verantwortungsbewusste Alternative zum Schwangerschaftsabbruch immer stärker ins Bewusstsein von Frauen und Mädchen, aber auch ins Bewusstsein der beratenden Fachkräfte zu rücken. Mit dem momentanen Stundenkontingent der Fachkraft kann dies aber nicht mehr als angedacht oder nur punktuell umgesetzt werden.

 

Fachliche Herangehensweise bei einer Adoptionsfreigabe

In der Adoptionsvermittlung hat es in den vergangenen Jahren einschneidende Veränderungen der fachlichen Herangehensweise gegeben: Bei jeder Freigabe im Inland (und hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Säuglingsadoptionen!) ist es das Ziel der Fachkraft, dem Neugeborenen so schnell wie möglich verlässliche Bindungspersonen zur Seite zu stellen. Die Anbahnung zu Adoptiveltern geschieht deshalb nach Möglichkeit bereits am Tag der Geburt auf der Kinderstation des Klinikums. Dort sollen diese das Kind bis zur Inpflegegabe in ihren Haushalt täglich besuchen und umsorgen.

 

Zeitgleich steht die Sozialpädagogin der betroffenen Mutter, welche sich immer in einer emotionalen und körperlichen Ausnahmesituation befindet, beratend und stützend zur Seite. Sie gibt ihr die notwendigen Informationen darüber, wie Adoptionsverhältnisse heute vermittelt und gestaltet werden. Bei der Auswahl eines Bewerberpaares werden leibliche Eltern nach Möglichkeit ebenso mit einbezogen wie bei der Festlegung einer Adoptionsform. In Absprache zwischen Mutter, Bewerbern und Fachkraft wird optimalerweise eine halboffene Form des Umgangs miteinander gewählt. Daneben gibt es die bekannte Inkognitoform, sehr selten eine ganz offene und direkte Umgangsweise miteinander.

Wenn Übereinstimmung erzielt werden kann, sollte auch der Vorname des Kindes gemeinsam von leiblichen Eltern und den zukünftigen Adoptiveltern ausgewählt werden und es kann sogar zu einem anonymen Kennenlernen aller Beteiligten im Beisein der Fachkraft kommen.

Für das Kind werden in der Vermittlungsakte des Jugendamtes Angaben der Mutter zu ihrer Person, zum leiblichen Vater und zur Großfamilie, möglichst auch ein persönlicher Brief für das Kind archiviert.

Ziel ist es, alle Betroffenen am Adoptionsprozess aktiver zu beteiligen, Ängste und Schuldgefühle zu verringern und den Grundstein für Biographiearbeit des Kindes so frühzeitig wie möglich zu legen.

 

 

 

Auslandsadoption

Die geringe Anzahl der im Inland zur Adoption vorgemerkten Kinder hat zur Folge, dass die Nachfragen nach grenzüberschreitenden Adoptionen weiter zunehmen. Kinderlose Paare, die sich um die Adoption eines Kindes aus dem Ausland bemühen, haben deutlich höhere Erfolgschancen als im Inland, nämlich schätzungsweise 70-90 %.

Bevorzugte Länder sind zum Beispiel Kolumbien, osteuropäische Länder, wie z.B. die Russische Föderation, Indien, Äthiopien oder Haiti.

 

Zuständigkeit

Auslandsadoptionen dürfen seit dem Jahr 2002 ausschließlich über anerkannte Auslandsvermittlungsstellen oder über die zentralen Vermittlungsstellen der Landesjugendämter durchgeführt werden. Die örtlichen Jugendämter könnten eine Gestattung beim zuständigen Landesjugendamt erwirken um in einem Einzelfall oder für ein bestimmtes Land ebenfalls als Auslandsvermittlungsstelle fungieren zu dürfen. Die Gestattung wird insbesondere von „kleineren“ Jugendämtern nicht beantragt, so auch nicht vom Stadtjugendamt Bamberg, da Auslandsverfahren sich sehr kompliziert und zeitintensiv gestalten, was mit den geringen Arbeitszeiten der Fachkräfte nicht abgedeckt werden könnte.

 

Kooperation mit den anerkannten Auslandsvermittlungsstellen

Das Bundesgesetz weist den örtlichen Jugendämtern, bzw. den örtlichen Vermittlungsstellen aber weiterhin eine Mitwirkungspflicht bei Auslandsverfahren zu, auch wenn diese selbst nicht mehr als Auslandsvermittlungsstellen tätig werden. Der Gesetzgeber konkretisiert die gegenseitige Informations- und Beteiligungspflicht zwischen den anerkannten Auslandsvermittlungsstellen und den Jugendämtern wie folgt:

 

Nach § 9a AdvermiG in Verbindung mit § 7 AdvermiG ist die örtliche Vermittlungsstelle verpflichtet

Ø      den Sozialbericht als Feststellung der Eignung der Bewerber zu liefern,

Ø      den Kindervorschlag des Herkunftslandes  zu prüfen und den Bewerbern zu eröffnen

Ø      die vor- und nachgehende Unterstützung und Beratung der Adoptivfamilie zu gewährleisten,

Ø      und oft über Jahre hinweg Nachsorgeberichte über die Integration und das Wohlergehen der adoptierten Kinder aus dem Ausland zu erstellen, die dann über die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen in das betroffene Herkunftsland weitergeleitet werden.

 

Kostenerhebung

Gemäß einer neuen Rechtsverordnung des Bundesrates müssen die örtlich zuständigen Jugendämter seit dem 20.05.2005 von Adoptivbewerbern für die Erstellung eines Sozialberichtes für das Ausland und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsverfahrens Gebühren erheben. Diese belaufen sich für eine Eignungsüberprüfung auf 1.200,-€, für die Durchführung eines Auslandsverfahrens auf 800,-€. Die Erhebung der Gebühren steht laut Gesetz nicht im Ermessen der Jugendämter sondern ist in jedem Falle durchzuführen.

Die Haushaltsstelle Adoptionen hatte aus diesem Grund in den vergangenen Jahren stets mehr Einnahmen als Ausgaben zu verzeichnen.

 

Bewerber

Die meisten Paare gehen davon aus, dass sie „wie alle anderen auch“ Kinder bekommen können. Wenn dem nicht so ist, eine Schwangerschaft sich nicht einstellt, oder nicht ausgetragen werden kann, belastende Kinderwunschbehandlungen nicht zum Erfolg führen, dann bleibt entweder eine Lebensplanung ohne Kind, oder der Weg „Adoption“, vielleicht auch der Weg „Aufnahme eines Pflegekindes“.

 

Die Adoptionsvermittlungsstelle ist zur Überprüfung der im Zuständigkeitsbereich lebenden und Antrag stellenden Bewerber rechtlich verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Zahl der Adoptionsvermittlungen sich weit unterhalb der Anzahl der Bewerbungen bewegt.

 

Die Überprüfung der Bewerber und deren Vorbereitung auf die Aufnahme eines Adoptivkindes ist ein Prozess, der hohen, von den Landesjugendämtern vorgeschlagenen Standards unterliegt. Ziel ist es, die Bewerber als Personen kennen- und einschätzen zu lernen, ihre Fähigkeit ein Kind zu erziehen und zu fördern zur erspüren und sie auf eine Adoptionsvermittlung und dem Alltag mit einem Adoptivkind vorzubereiten. Die Fachkraft macht es sich daneben auch zur Aufgabe, den kinderlosen Paaren Entlastung und seelische Unterstützung anzubieten, da diese unter einem hohen psychischen Druck stehen und oftmals wenig Möglichkeiten in ihrem sozialen Umfeld nutzten, sich über ihre Trauer und Enttäuschung  auszutauschen. Gemeinsam wird im Gespräch mit dem Paar nach einem passenden Vermittlungs- und auch Lebensweg gesucht.

 

In der Bewerberkartei der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg und Forchheim sind im Oktober 2011 insgesamt 42 Bewerberpaare gemeldet, davon 11 aus der Stadt Bamberg, 13 aus dem Forchheimer Zuständigkeitsbereich und 18 aus dem Landratsamt Bamberg.

 

Im Kooperationsvertrag der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde für die Eignungsüberprüfung im Zuständigkeitsbereich folgende Vorgehensweise vereinbart:

 

Ø      Erst- bzw. Informationsgespräch

Ø      Abgabe des Antrages auf Adoption incl. notwendiger Unterlagen

Ø      Fragebögen zum Thema Adoption

Ø      Drei Beratungsgespräche im Haushalt der Bewerber

Ø      Teilnahme an einem Wochenendseminar zur Vertiefung

 

Die Teilnahme am Wochenendseminar ist Bestandteil der Eignungsüberprüfung und somit für alle Paare verpflichtend. Das Seminar bietet Vertiefungsmöglichkeiten und fördert die emotionale Auseinandersetzung der Bewerber mit dem Thema Adoption. Der Austausch der Teilnehmer untereinander und die Chance, mit bereits erfahrenen Adoptiveltern ins Gespräch zu kommen, runden das Angebot ab.

 

Die Eignungsüberprüfung und Begleitung der Bewerber bindet aufgrund der gestiegenen Standards einen Großteil der Arbeitszeit der Fachkraft

 

Stiefelternadoptionen

In unserer Gesellschaft leben viele Patchworkfamilien. Da verwundert es nicht, dass häufig schon sehr früh nach der neuen Eheschließung bei den Partnern der Wunsch nach Adoption der mit in die Ehe gebrachten Kinder entsteht. Der „angeheiratete“ Vater/die Mutter möchten damit der neuen Familie Festigkeit geben, den Kindern die Sicherheit der Zugehörigkeit und möchten selbst zeigen, dass sie bereit sind auch rechtlich die Verantwortung für das Stiefkind zu übernehmen.

 

Eine Adoption eines Stiefkindes hat für alle Familienmitglieder umfassende rechtliche Konsequenzen. Eine richterlich ausgesprochene Adoption ist unwiderruflich und kann grundsätzlich von keinem Beteiligten mehr rückgängig gemacht werden. Das Jugendamt hat hierbei die Aufgabe zu prüfen, ob die Minderjährigenadoption dem Wohl des Kindes dient und erstellt eine gutachtliche Stellungnahme für das Familiengericht.

 

Im Stadtgebiet Bamberg sind die Fallzahlen im Fachbereich Stiefelternadoption vergleichsweise hoch und binden einen Großteil der Arbeit der Fachkraft. Dies ist nicht zuletzt auf die in Bamberg stationierte US Army und der Verbindung vieler US- Soldaten mit deutschen geschiedenen oder alleinerziehenden Müttern zurückzuführen. Spätestens bei der absehbaren Rückführung der Soldaten in die Heimat ist es für diese Familien von Vorteil, die rechtliche Vaterschaft für den Stiefvater notariell zu beantragen, denn das Stiefkind kann die amerikanische Staatsangehörigkeit erhalten.

 

Stiefelternadoption bietet außerdem für gleichgeschlechtliche Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft eine Möglichkeit Rechtssicherheit für die in der Familie lebenden Kinder herzustellen und gemeinsam Elternverantwortung für ein Kind des Partners zu übernehmen.

 

Begleitung von offenen Adoptionsformen

Bis vor wenigen Jahren wurden die meisten Adoptionen unter Wahrung des Inkognitos durchgeführt, wobei die leiblichen Eltern weder Namen und Adresse der Adoptiveltern, noch weitere Informationen über die Entwicklung des Kindes erhielten. Adoptionen müssen jedoch nicht Inkognito erfolgen. Aufgrund der Rechtslage (§ 1758 BGB Adoptionsgeheimnis) beruht die Öffnung des Inkognitos jedoch auf der Freiwilligkeit der Adoptiveltern. Heute werden abgebende Eltern zunehmend aktiv in die Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern einbezogen und erhalten die Chance, diese anonym kennen zu lernen. Eine "offene Form" der Adoption kann bedeuten, dass nach erfolgter Adoption die beteiligten Personen in gemeinsam vereinbarten Zeitabständen Informationen über die Vermittlungsstelle austauschen.

 

Die Fachkraft steht für Fragen der Gestaltung des Alltags mit einem Adoptivkind, die sich aus den offenen Adoptionsformen immer wieder ergeben können, allen Beteiligten beratend und begleitend  zur Verfügung. Sie ist sozusagen ein Leben lang die Schaltstelle im Beziehungsgeflecht leibliche Eltern / Kind und Adoptiveltern.

 

Der regelmäßige anonyme Austausch von Briefen und Photos über das Jugendamt kann vor allen Dingen für die Herkunftseltern eine Möglichkeit darstellen, ihren Verlust eines Kindes leichter zu bewältigen. Dem Kind bietet sich die Möglichkeit, ganz natürlich mit dem Thema Adoption aufzuwachsen und bei seiner späteren Identitätsfindung an bereits bestehende, gewachsene Kontakte anzuknüpfen. Mit der Zunahme der halboffenen Adoptionsformen hat sich auch der Arbeitsaufwand für die Fachkraft in diesem Bereich stark vermehrt. Die Begleitung der offenen Adoptionsformen muss jedoch als sinnvolle Vorstufe von Biographiearbeit und Herkunftssuche für die Betroffenen gewährleistet werden..

 

Herkunftsuchen

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist in Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben.

Die Auseinandersetzung mit der doppelten Elternschaft (soziale und leibliche Eltern) ist für Adoptivkinder ein wichtiger Schritt bei der Identitätsentwicklung. Die Suche nach Informationen über die eigene Lebensgeschichte schließt fast immer die Suche nach den leiblichen Verwandten, sehr oft auch die Sehnsucht nach einer persönlichen Begegnung mit ein. Die Fachkraft informiert hierbei über Rechte und Möglichkeiten, hilft bei notwendigen Recherchen im Rahmen des Datenschutzes und übernimmt die Übermittlung von Informationen. Sie berät und begleitet bei einer Kontaktanbahnung und unterstützt den Suchenden in dieser außergewöhnlichen Lebenssituation.

 

Meist setzt spätestens mit Beginn der Pubertät eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie ein. Dieser Prozess kann auch Gefühle der Wut, der Trauer und Verunsicherung darüber, bei der Geburt weggegeben worden zu sein, auslösen.  Dabei lösen die Inkognitoadoptionen nach wie vor bei den heute betroffenen Erwachsenen Adoptierten am häufigsten starke Gefühle des Unverständnisses und der Verletztheit aus.

 

Ein Adoptionsgeheimnis nach vielen Jahren oder gar Jahrzehnten des Schweigens in Zusammenarbeit mit einem Jugendamt zu entwirren, kostet Kraft und gelingt nicht in allen Fällen. Immer wieder stoßen bei der Herkunftssuche unterschiedliche Interessen und Sichtweisen von Suchenden und Gesuchten aufeinander, oft gepaart mit alten Ängsten und Schuldzuweisungen. Gelingt es der Fachkraft nicht,  Gesprächsbereitschaft zu wecken oder wird von den Beteiligten aus unterschiedlichsten Gründen eine Kontaktaufnahme verweigert, so hat die Fachkraft die Aufgabe, dies dem zurückgewiesenen anfragenden Klienten nahe zu bringen und mit ihm Verarbeitungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

In den letzten Jahren haben sich auch die Medien zunehmend mit dem Thema Adoption befasst und dabei aber leider auch viele weniger hilfreiche und für die Betroffenen bloßstellende Beiträge gesendet.

 

Angebote für Adoptivfamilien

Die Elternarbeit der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle hat die Zielsetzung, Adoptivfamilien und Bewerber miteinander zu vernetzen, die Möglichkeit der gegenseitigen Entlastung und des Erfahrungsaustausches zu bieten und den Kontakt zur Fachkraft der Jugendämter wach zu halten. Sie geschieht in der Regel jugendamtsübergreifend.

In ungezwungener Atmosphäre können zum Beispiel erzieherische Fragen zur Gestaltung des Alltags mit einem Adoptivkind mit der Fachkraft besprochen werden.

 

Das Team der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle hat sich folgende gemeinsame Angebote zum Ziel gesetzt.

Ø      Einmal pro Kalenderjahr findet ein Familienausflug statt.

Ø      Ein Gesprächsabend ("Stammtisch"). Dieser bietet die Möglichkeit zu einem ungestörten Austausch mit der Fachkraft, sowie der Eltern und Bewerber untereinander.

Ø      Die Vermittlungsstelle ist außerdem Multiplikator für die Angebote von örtlichen Netzwerken, z.B.  für das Jahresprogramm des PFAD für Kinder

Ø      Themenabende als Fortbildungsangebot für Adoptiveltern und Bewerber.

Ø      Darüber hinaus treffen sich die Adoptivfamilien und Bewerber des Stadtjugendamtes Bambergs zu einem Neujahrsbrunch im Mehrgenerationenhaus.

 

 

Zusammenarbeit mit Pflegekinderdienst

Adoptionsvermittlungsstelle und Pflegekinderdienst haben mehrere Schnittpunkte:

Ø      Vermittlung von Pflegekindern zu geeigneten Adoptivbewerbern: Die Tendenz, dass Adoptivbewerber oder solche, die über einen längeren Zeitraum ohne Vermittlungserfolg in der Adoptionsliste stehen, sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren und öffnen, bedeutet für die Aquise von Pflegeeltern einen Zuwachs.

Seitens der beteiligten Fachkräfte muss dabei für die betroffenen Bewerber eine intensive Beratung über die Unterschiede von Vollzeitpflege und Adoption gewährleistet sein, sowie eine sensible Begleitung des jeweiligen Paares zu einer wohlüberlegten Entscheidung.

 

Ø      Schwer vermittelbare Kinder, deren Eltern eine Adoption beabsichtigen, können oftmals nur in Pflegefamilien untergebracht werden.

Beispiel: Für ein schwer herzkrankes Kind mit geringer Lebenserwartung konnten keine aufnehmenden Adoptivberwerber gefunden werden. Es wurde deshalb zunächst in eine Pflegefamilie vermittelt.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Sachstandsbericht gemäß Antrag des Jugendhilfeausschusses hat zur Kenntnis gedient.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...