"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0541-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr und Entwurfsverfasser:              Staatliches Bauamt Bamberg

 

Kurzbeschreibung:             

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg strebt zukünftig an, eine zentrale Anlaufstelle für Studenten von der Einschreibung bis zur Exmatrikulation zu schaffen. Dazu soll eine zentrale Einrichtung in Form eines Studierenden-Service-Zentrum für alle Studenten geschaffen werden. Hierzu werden vorhandene Räumlichkeiten genutzt. Es ist jedoch ein zusätzlicher Wartebereich erforderlich. Dazu wird im rückwärtigen Bereich ein erdgeschossiger Anbau in Stahl-Glas-Konstruktion an das bestehende Gebäude errichtet.

             

              Größe des Bauvorhabens: Anbau

              Breite:              4,65m              Länge:              10,67m              3,90m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               24.08.2011

                                    vollständig:               08.10.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet – Gemeinbedarfsfläche

 

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: /              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              keiner

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

 

Bei Bauvorhaben des Bundes, der Länder und Bezirke tritt gem Art. 11 Abs. 4 Satz 2 Denkmalschutzgesetz die Höhere Denkmalschutzbehörde anstelle der Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Bamberg), so das in diesem Verfahren eine denkmalschutzrechtliche Beurteilung durch die örtliche Denkmalpflege nicht vorgesehen ist

 

              Das BlfD hat dem Vorhaben zugestimmt.

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

Der Senat stimmt dem Vorhaben zu und ermächtigt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zu erklären.

 

 

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...