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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0544-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Drewello Rainer und Ursula

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing.(FH) Dieter Nitsche

 

Kurzbeschreibung:             

Da das Dach des großteils genehmigten, bestehenden Wochenendhauses sanierungsbedürftig ist, ist vom Bauherrn eine architektonisch zeitgemäße und naturnahe Sanierung des Wochenendhauses vorgesehen.

Das Satteldach des bestehenden Wochenendhauses soll abgebrochen werden und durch ein begrüntes 13° geneigtes Pultdach ersetzt werden. Durch die Änderung der Dachform wird der vorhandene genehmigte umbaute Raum des bestehenden Dachraumes um 16,23 m³ vergrößert, was nach Auffassung der Verwaltung ein zu vertretendes Maß darstellt. Die Grundfläche im Dachraum bleibt gleich. Die Wohnfläche wird um 1,19 m² vergrößert.

Durch die Ausbildung des extensiv begrünten Pultdaches bindet sich das Wochenendhaus in die umgebende Landschaft ein und tritt in seiner ursprünglichen Erscheinungsform zurück.

Das neben dem Wochenendhaus bestehende alte Weinberghäuschen wurde im Laufe der Jahre von den Vorbesitzern zu- und eingebaut. Es soll im Zuge der Sanierung des Daches des Wochenendhauses wieder von sämtlicher Bebauung freigestellt werden und ebenfalls saniert werden.

             

              Größe des Bauvorhabens: Wochenendhaus + Garage

              Breite:              6,11 m              Länge:              9,44 + 3,44 m              5,85 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang: 10.05.2010

                            vollständig:        25.10.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Wochenendhaus ist nur in seinem genehmigten Bestand geschützt. Ein Erweiterungsanspruch besteht nur bei Wohnhäusern oder bei einer Privilegierung, was hier beides nicht der Fall ist. Eine Vergrößerung wird deshalb kritisch gesehen. Da diese allerdings sehr maßvoll ausfällt und zeitgleich die ungenehmigten baulichen Nebenanlagen größeren Umfangs vollständig beseitigt werden sollen (was vertraglich von der Verwaltung abgesichert wird), werden die bestehenden Bedenken zurückgestellt.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: /              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              keiner

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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