Beschlussvorlage - VO/2011/0544-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilabbruch u. Umbau Satteldach zum Pultdach, Bamberg, An der Kettenstraße 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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08.11.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Drewello Rainer und Ursula
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing.(FH) Dieter Nitsche
Kurzbeschreibung:
Da das Dach des großteils genehmigten, bestehenden Wochenendhauses sanierungsbedürftig ist, ist vom Bauherrn eine architektonisch zeitgemäße und naturnahe Sanierung des Wochenendhauses vorgesehen.
Das Satteldach des bestehenden Wochenendhauses soll abgebrochen werden und durch ein begrüntes 13° geneigtes Pultdach ersetzt werden. Durch die Änderung der Dachform wird der vorhandene genehmigte umbaute Raum des bestehenden Dachraumes um 16,23 m³ vergrößert, was nach Auffassung der Verwaltung ein zu vertretendes Maß darstellt. Die Grundfläche im Dachraum bleibt gleich. Die Wohnfläche wird um 1,19 m² vergrößert.
Durch die Ausbildung des extensiv begrünten Pultdaches bindet sich das Wochenendhaus in die umgebende Landschaft ein und tritt in seiner ursprünglichen Erscheinungsform zurück.
Das neben dem Wochenendhaus bestehende alte Weinberghäuschen wurde im Laufe der Jahre von den Vorbesitzern zu- und eingebaut. Es soll im Zuge der Sanierung des Daches des Wochenendhauses wieder von sämtlicher Bebauung freigestellt werden und ebenfalls saniert werden.
Größe des Bauvorhabens: Wochenendhaus + Garage
Breite: 6,11 m Länge: 9,44 + 3,44 m 5,85 m
Antragseingang: 10.05.2010
vollständig: 25.10.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Das Wochenendhaus ist nur in seinem genehmigten Bestand geschützt. Ein Erweiterungsanspruch besteht nur bei Wohnhäusern oder bei einer Privilegierung, was hier beides nicht der Fall ist. Eine Vergrößerung wird deshalb kritisch gesehen. Da diese allerdings sehr maßvoll ausfällt und zeitgleich die ungenehmigten baulichen Nebenanlagen größeren Umfangs vollständig beseitigt werden sollen (was vertraglich von der Verwaltung abgesichert wird), werden die bestehenden Bedenken zurückgestellt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
erforderlich: / anrechenbar: / nachzuweisen: keiner
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich