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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0565-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 23.11.2011 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2012 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderun-gen für das Haushaltsjahr 2012, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2012 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.

 

2.              Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2012 gesperrt.

 

 

 

 

 

 

 

3.              Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind

 

a)              die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2011 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderungsprogramme, auch wenn im HJ 2011 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen.

b)              die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;

c)              die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“;

d)              die Ansätze des UA 6150 „Städtebauförderung“, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;

e)              die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)

 

02000.93500 „Büroeinrichtung einschl. –maschinen“

150.000 €

02000.93510 „Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. –maschinen“

425.000 €

20000.93540 „Schuleinrichtung u. Lehrmittel“

18.000 €

20000.93560 „IT-Ausstattung“

90.000 €

20000.94040 „Bauwendungen, IT-Verkabelung“

19.000 €

 

f)              die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für den Globalbetrag 06000.93560 (sofortige Freigabe: 188.750 €) Der Teilbetrag von 120.000 € für die Beschaffung eines Personalinformationssystems bleibt gesperrt, bis durch eine ausreichende Beteiligung der Stadtwerke Bamberg und der Sozialstiftung Bamberg die Finanzierung der Software gesichert ist;

 

g)              folgende beim Einzelplan 2 „Schulen“ ausgewiesenen Haushaltsansätze für „Bauwendungen“: sofortige Freigabe: 50 v. H. der jeweiligen Haushaltsansätze, sobald Frage der staatl. Förderung geklärt ist,

 

21500.94060

Brandschutzmaßnahmen an Schulen

500.000 €

 

h)              Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.

 

03510.94000

Bauwendungen (städtische Gebäude)

451.000 €

06900.94010

Bauwendungen, IT-Verkabelungen

15.000 €

 

 

 

 

i)                            die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.

 

23010.98300

Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg

91.600 €

24010.98310

Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen

720.000 €

58100.93000

Kapitaleinlagen Landesgartenschau 2012 GmbH

3.899.000 €

 

j)              die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

43200.98750

Invest.zuschuss nach SGB XI für ambulante Pflegeeinrichtungen

90.000 €

43200.98760

Invest.zuschuss nach SGB XI für stationäre Pflegeeinrichtungen

140.000 €

55100.98790

Investitionszuschüsse an Sportvereine

51.200 €

 

 

k)              die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a.“ des Einzelplanes 2 „Schulen“ (Freigabe: 100 v. H.)

 

l)              die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

sind aus dem Haushaltsplan 2012 ersichtlich

 

 

 

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