Beschlussvorlage - VO/2011/0567-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Bündelung der Wahlwerbung durch kommunale Werbeflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 31 Straßenverkehrsamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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16.11.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Sitzungsvortrag hat die Verwaltung im Stadtentwicklungssenat vom 16.03.2011 den Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 13. Oktober 2008 auf Bündelung der Wahlwerbung durch kommunale Werbeflächen behandelt. Im Einzelnen wird auf die Anlage 1 Bezug genommen. Der Senat hat dann die Angelegenheit in die 2. Lesung verwiesen und die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat Bereiche vorzuschlagen, in denen keine Wahlwerbung zugelassen wird.
Das Referat 5 hat daraufhin Anregungen des Stadtplanungsamtes und der Denkmalpflege eingeholt, welche Bereiche aus dortiger Sicht von Wahlwerbung ausgenommen werden sollten.
Das Stadtplanungsamt hat dann vorgeschlagen einen Großteil der Bamberger Innenstadt ohne nähere Ausführungen, weshalb hier aus stadtgestalterischen Gründen von Wahlwerbung abgesehen werden sollte, von dieser freizuhalten (Plan siehe Anlage 2).
Ein differenzierter Vorschlag liegt seitens der Denkmalpflege vor, der im Bereich Domplatz/Bereich Altes Rathaus/Obere Brücke und das ehem. Kloster Michelsberg als wahlwerbefreie Zone vorschlägt. Des Weiteren werden öffentliche Grünanlagen vorgeschlagen dieser Wunsch ist aber mit keinerlei denkmalschutzrechtlichen Argumenten hinterlegt.
Es ist ein wesentliches Element des Demokratieverständnisses, dass vor allgemeinen Wahlen Parteien das Recht haben, Wahlwerbung zu betreiben. Deshalb hat der Stadtrat auch die gebühren- und genehmigungsfreie Aufstellung von Wahlwerbung 4 Wochen vor allgemeinen Wahlen in der Sondernutzungssatzung der Stadt Bamberg explizit festgelegt. Bei dieser ortsrechtlichen Vorgabe sollte es auch bleiben. Bislang hat sich im Ältestenrat die Meinung durchgesetzt, keine Satzung zu erlassen.
Es bleibt den an den jeweiligen Wahlen beteiligten Parteien und Wählergemeinschaften selbstverständlich unbenommen, freiwillig die Wahlwerbung zu begrenzen und die Stadt aufzufordern gegebenenfalls Standorte für Großplakatflächen, die sich die Parteien teilen, zur Verfügung zu stellen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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267,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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758,3 kB
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