"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0577-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Das bisherige Wasserschutzgebiet zum Schutz der städtischen Trinkwasserversorgungsanlagen im Bamberger Süden ist nicht mehr zeitgerecht. Es kann im Hinblick auf die Ausdehnung und Zonierung des Schutzgebietes sowie des Schutzgebietskatalogs die notwendige Schutzwirkung nicht mehr gewährleisten.

 

Das Landratsamt Bamberg beabsichtigt nunmehr nach einem langjährigen Verfahren das Wasserschutzgebiet für den Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Bamberg in Kürze festzusetzen.

 

Die Rechtsverordnung, die sich auf § 51 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2 und § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes stützt, ergeht – nachdem sich das Schutzgebiet auf Flächen im Landkreis und in der Stadt erstreckt – gemäß Art. 63 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes im Einvernehmen mit der Stadt Bamberg.

 

Im Folgenden darf kurz die bisherige Historie dargelegt werden:

 

Mai 2001               förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Verordnungsentwurfs.

Über 1600 Einwendungen von Betroffenen, hautsächlich aus den Gemeinden Hirschaid und Strullendorf

 

Juli 2001               Zustimmung der Stadt Bamberg zum Entwurf

 

bis 2004              Prüfung der Einwendungen und Gegengutachten durch das Wasserwirtschaftsamt Kronach.

              Ergebnis: Der Umgriff des Schutzgebietes konnte an einigen Stellen reduziert werden.

 

Ab 2004              Einrichtung von Arbeitskreisen an Landratsamt, um den Verbotskatalog optimal auf die örtlichen Verhältnisse anzupassen. Betroffene Bürger konnten dabei ihr Fachwissen einbringen (z.B. Bamberger Gärtner).

 

Dez. 2010              Durchführung des Erörterungstermins in der Stechert-Arena

 

2011                    Bearbeitung der Ergebnisse des Erörterungstermins. Vorbereitung der Entscheidung über               das Wasserschutzgebiet.

 

Das Landratsamt Bamberg hat nunmehr am 20. Oktober 2011 formell darum gebeten, seitens der Stadt Bamberg das Einvernehmen zum Erlass der Rechtsverordnung zu geben. Die Stadtwerke Bamberg (Herr Jeromin) haben in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Referat 5 mitgeteilt, dass nach dortiger Auffassung alle relevanten Punkte in der Verordnung enthalten sind und es zu begrüßen wäre, wenn der genannte Termin der Veröffentlichung (vorgesehen ist der 11. November 2011 im Rathaus-Journal der Stadt Bamberg, Nr. 24), eingehalten werden könnte.

 

Seitens des Sozial- und Umweltreferats wurde das erbetene Einvernehmen am 27.10.2011 erteilt und gleichzeitig der Dank für die konstruktive Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Loading...