Beschlussvorlage - VO/2011/0605-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Viergleisiger Ausbau der Bahnstrecke durch Bamberg/ICE -Vorstellung der aktuellen Planungen durch die DB AG -Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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30.11.2011
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I. Sitzungsvortrag:
In der Sitzung werden als Vertreter der DB AG anwesend sein:
Herr Reimar Baur von der DB ProjektBau GmbH als Abschnittsprojektleiter der ABS Nürnberg - Ebensfeld
Herr Reiner Gubitz von der DB ProjektBau GmbH als Betreuer des Projektabschnitts Bamberg
Herr Richard Reinl vom Ingenieurbüro Emch und Berger
Sie werden über den aktuellen Planungsstand des Projektes und über das weitere Vorgehen berichten und stehen für Fragen zur Verfügung.
Vorgeschichte
Das Raumordnungsverfahren für den Trassenverlauf wurde im Jahr 1992 abgeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wurde im Jahr 1994 eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und ruht seit 1998.
Im Jahr 2009 hat die DB AG mitgeteilt, dass sie die seit 1998 ruhenden Planungen für den viergleisiger Ausbau der Bahnstrecke durch Bamberg/ICE wieder aufnehmen will.
Wichtige Meilensteine nach Wiederaufnahme der Planungen durch die DB AG
11.02.2009 DB AG teilt schriftlich mit, dass sie die seit 1998 ruhenden Planungen für den viergleisiger Ausbau der Bahnstrecke durch Bamberg/ICE wieder aufnehmen will.
08.04.2009 Gespräch mit der DB AG bei Oberbürgermeister Starke.
30.09.2009 Planungsauftrag an das Ing.-Büro Emch+Berger im Auftrag des Stadtplanungsamtes für eine Machbarkeitsstudie für die Bahntangente (Teilbereich Süd) unter veränderten Rahmenbedingungen (Tempo 200 statt 160 km/h).
21.10.2009 Vorstellung der Planungen der Bahn AG durch Vertreter der DB AG im Stadtentwicklungssenat.
28.04.2010 Übergabe der Fiktiv-Planungen "Bahn baut alleine" für alle 4 betroffenen Unterführungen von der DB AG an die Stadt Bamberg.
11.05.2010 Planungsauftrag für die Untersuchung der Fiktiv-Planungen "Stadt baut alleine" für die Unterführungen Zollnerstraße und Memmelsdorfer Straße (Unterführungen Moosstraße und Geisfelder Straße werden beim Thema Bahntangente behandelt).
23.06.2010 Sachstandsbericht im Stadtentwicklungssenat.
13.08.2010 Stellungnahme der BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft), dass die Einrichtung eines S-Bahn-Haltepunktes Bamberg-Süd abgelehnt wird, da nicht genügend Ein-/Aussteiger.
02.02.2011 Sachstandsbericht im Stadtentwicklungssenat.
25.02.2011 Übergabe der Untersuchungsergebnisse der Fiktiv-Planungen "Stadt baut alleine" für Unterführungen Zollnerstraße und Memmelsdorfer Straße von der Stadt Bamberg an die DB AG mit der Bitte, den Kostenanteil der Stadt Bamberg zu bestimmen.
17.02.2011, Verhandlung beim VGN mit Verkehrsministerium, DB AG und BEG
25.03.2011 zum Thema S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd.
Zwischenergebnis: Eine Entscheidung gibt es noch nicht. Bis heute liegt lediglich die Zusage vor, dass sich die BEG darum bemüht, dass die DB AG die bauliche Option für die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes offen hält.
01.03.2011 Weiterbildung eines städtischen Mitarbeiters im Spezialgebiet Eisenbahnkreuzungsrecht.
30.03.2011 Stadtrat beschließt Bamberger Erklärung zum Erhalt des Welterbes.
30.07.2011 Stadtentwicklungssenat beschließt Resolution zum S-Bahn - Haltepunkt Bamberg-Süd.
26.09.2011 Abstimmungsgespräch mit der DB AG bei OB Starke;
Übergabe der aktuellen Daten/Pläne;
Zustimmung zu den Plänen der Stadt Bamberg zur Bahntangente (Teilbereich Süd);
Abstimmung weitere Vorgehensweise.
Es liegt ein Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 14.6.2011 zum Thema Schallschutzmaßnahmen für den ICE-Ausbau vor (Anlage 1).
Für die fachliche Beantwortung des Antrages wird auf die Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz verwiesen (Anlage 2). Weiterhin wird dazu der Vertreter der DB AG in der Sitzung noch Ausführungen machen.
Zu bearbeitende Bereiche:
Stadt Bamberg als Straßenbaulastträger
Die Stadt Bamberg als Straßenbaulastträger muss zu den vier betroffenen Unterführungen, die umgebaut/erneuert werden, noch ihre Forderungen formulieren (ggf. Kostenbeteiligung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz[1]). Folgende Unterführungen sind betroffen:
- Unterführung Geisfelder Straße
- Unterführung Moosstraße
- Unterführung Zollnerstraße
- Unterführung Memmelsdorfer Straße
Für diese Unterführungen muss die Stadt Bamberg ggf. Änderungswünsche formulieren. Hier sind bereits Untersuchungen im Gange; sobald die Kosten mit der DB AG abgestimmt sind, wird darüber im Stadtrat berichtet.
Weiterhin muss die Stadt Bamberg als Straßenbaulastträger Aussagen zur Verkehrsfunktion der drei höhengleichen Bahnübergänge im Bereich Gleisdreieck, deren Beseitigung/Ersatz die DB AG fordert (Kostendrittelung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz[2]). Für einen Bahnübergang liegt bereits ein Beschluss vor (vgl. Zusammenstellung in Anlage 3).
Stadt Bamberg als Gebietskörperschaft
Während die Aussagen der Stadt Bamberg als Straßenbaulastträger unbedingt vor der Einleitung der Planfeststellung feststehen sollten, um noch in den Plänen Berücksichtigung zu finden, ist eine Stellungnahme der Stadt Bamberg als Gebietskörperschaft zu den Planungen zu jeder Zeit möglich und muss erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abschließend formuliert werden. Wichtige offene Themen neben Wasserversorgung, Naturschutz, Lärm- und Erschütterungsschutz sind hier
- die städtebauliche Einfügung,
- eine mögliche Beeinträchtigung des Stadtdenkmals bzw. des Welterbe (Sichtachsen)
(vgl. hierzu auch die Bamberger Erklärung zum Erhalt des Welterbes vom 30.3.2001).
Parallel zu bearbeitende Bereiche
Weiterhin offene Fragen sind:
- Trassierung der Gleise durch Bamberg auf Tempo 200 und höher statt 160 km/h;
- Berücksichtigung des S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd;
- alternative Trassenführung der Züge München Berlin, ohne Bamberg zu durchschneiden.
Weitere Schritte
Derzeit müssen noch Grundlagen zusammengestellt werden. So erfolgt derzeit z.B. die Einarbeitung der Daten/Planungen der DB AG in das virtuelle Stadtmodell, um eine detaillierte Präsentation und Analyse der Planungen der DB AG im Stadtrat zu ermöglichen.
Die Themen sind sehr vielschichtig und können nicht alle auf einmal im Stadtrat behandelt werden. Es wird deshalb folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:
Erster Schritt:
Detaillierte Präsentation der Planungen der DB AG im Stadtrat, sobald die Integration in das 3D-Stadtmodell abgeschlossen ist.
Zweiter Schritt:
Vertiefte Behandlung einzelner Aspekte in weiteren Sitzungen des Bau- und Werksenates nach jeweiligem Bearbeitungstand.
- Behandlung der Themen Bahntangente und Unterführungen im Stadtrat, sobald belastbare Aussagen der DB AG zu den Kosten vorliegen.
- Behandlung des Themas Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge im Gleisdreieck im Stadtrat (Erschließung des Gleisdreiecks unter Berücksichtigung des Verbindungsgleises und verkehrliche Funktion der an Stelle der höhengleichen Bahnübergänge ersatzweise herzustellenden Unter-/Überführungen).
- Behandlung diverser anderer Themen im Stadtrat, wie z.B. den Themenkomplex Lärmschutz etc.
Weiterhin ist eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit vorgesehen, sobald die Unterlagen entsprechend aufbereitet sind und visualisiert werden können (Pläne, virtuelles Stadtmodell etc.)
Weiterer Zeitplan der DB AG:
Planung Leistungsphasen 1 4 2011 / 12
Einleitung Planfeststellung 2012
Planfeststellungsbeschluss 2013
Baubeginn nach Vorliegen der Finanzierung
Kosten
Die vorgesehene Visualisierung (Integration der Planung der DB AG in das 3D-Stadtmodell) kann mit bereitgestellten Haushaltsmitteln umgesetzt werden. Mit den vorhandenen Finanzmitteln sind jedoch nur grobe Analysen realisierbar.
Sind weitere detaillierte Aussagen gewünscht (auch hinsichtlich der Kosten aus den Veränderungen der Straßeninfrastruktur [dafür müssten entsprechende Vorplanungen erstellt werden]), ist mit zusätzlichem Finanzbedarf zu rechnen.
[1] Die Kosten der Ausführungsplanung werden im Verhältnis der Kosten der Fiktivlösungen Bahn baut alleine und Stadt baut alleine auf die Beteiligten (hier: DB AG und Stadt Bamberg) aufgeteilt. Die Stadt Bamberg erhält im vorliegenden Fall einen finanziellen Ausgleich, da es sich um sehr alte Bahnbrücken (Baujahr 1904) handelt.
[2] Bei einer solchen Maßnahme gilt dann die Kostenfolge nach § 13 des Gesetzes, wonach die Kosten zwischen dem Baulastträger des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn, dem Träger der Baulast der kreuzenden Straße (Kreuzungsbeteiligte nach § 1 EKrG) und dem Bund (wenn es sich um eine so genannte bundeseigene Eisenbahn handelt) bzw. Land (bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen) zu dritteln sind.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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