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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0606-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 23.11.2011 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2012 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2012, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 


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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.         Die Budgets für das Haushaltsjahr 2012 werden wie folgt festgesetzt:

 

Budgetierte Dienststellen

Budget 2010

Budget 2011

Budget 2012

 

 

in €

in €

in €

2011

Staatl. Schulämter Stadt u. Landkreis

52.210

54.000

54.000

3210

Kunstausstellungen

71.665

85.070

107.524

3211

"Sammlung Ludwig"

40.517

46.444

66.602

3212

Historisches Museum

659.528

730.336

699.324

3214

Museums Service GmbH

-

-

-

 

Gesamtbudget

771.710

861.850

873.450

3310

E.T.A. Hoffmann-Theater

2.424.580

2.501.950

2.564.350

3333

Musikschule

732.160

763.690

755.290

3500

Volkshochschule

540.760

567.350

589.950

5600

Volkspark

104.900

132.692

139.569

5610

BgA Fuchspark-Stadion im Volkspark

138.040

201.697

229.980

5620

Sportzentrum im Stadtteil Gaustadt

11.676

25.842

36.506

5625

Sportplatz im Stadtteil Wildensorg

630

9.540

9.549

5660

Eisbahnen

 

-

-

5800

Park- und Gartenanlagen

2.560.870

2.517.845

2.528.812

 

Gesamtbudget

2.816.116

2.887.616

2.944.416

7900

Tourismus & Kongress Service

519.900

538.230

552.048

8450

Konzert- und Kongresshalle

365.000

365.000

365.000

 

 

 

 

 

Weiterführende Schulen

 

 

 

2200

Graf-Stauffenberg Realschule

38.340

39.820

39.870

2430

Graf-Stauffenberg Wirtschaftsschule

34.050

34.870

34.800

2600

Staatliche Fachoberschule

35.554

39.380

40.380

2650

Staatliche Berufsoberschule

18.546

19.090

18.085

 

 

 

 

 

Grund- und Hauptschulen

 

 

 

21501

Domschule

5.208

5.761

5.645

21502

Erlöserschule

9.497

9.843

10.068

21503

Gangolfschule

5.308

5.783

6.032

21504

Volksschule Gaustadt

10.156

10.628

10.752

21505

Hainschule

5.086

5.520

5.553

21506

Heidelsteigschule

11.999

12.895

12.568

21507

Kaulbergschule

14.604

14.983

14.976

21508

Kunigundenschule

6.420

6.789

6.488

21509

Luitpoldschule

3.811

3.858

4.004

21510

Martinschule

5.733

5.871

5.804

21511

Rupprechtschule

7.269

7.752

8.152

21512

Trimbergschule

12.933

13.657

13.476

21513

Wunderburgschule

6.825

7.030

6.852

 

 

 

2.         Für die budgetierten Einrichtungen der Stadt Bamberg gilt folgende Regelung:

 

Ausgaben werden – wie im Haushaltsplanentwurf 2012 enthalten – für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehreinnahmen können allgemein zur Deckung von Mehrausgaben verwendet werden (sog. unechte Deckungsfähigkeit).

 

 

 

3.         Das Budget für Bürobedarf wird wie folgt festgesetzt:

             

Referatsbudget Bürobedarf

Budget 2010

Budget 2011

Budget 2012

in €

in €

in €

_ _ _ _.6500

Bürobedarf

187.400

219.900

266.580

Der Ansatz für das Bürobedarfsbudget ist dabei im Haushaltsjahr 2012 um 46.680 € höher als im Haushaltsjahr 2011. Das ist darauf zurück zu führen, dass das Druckerverbrauchsmaterial im Zuge der Einführung der neuen Multifunktionsgeräte mit Wirkung vom 01.10.2010 dem Bürobedarf zugeordnet worden ist.

Das führt zu einem Mehrbedarf bei den einzelnen Büromaterialbudgets. Die Bürobedarfsbudgets müssen insofern entsprechend angepasst werden.

 

Für die Bürobedarfsbudgets gilt folgende Regelung:

Die eingesparten Beträge des Vorjahres werden zu je einem Drittel dem Gesamthaushalt, der anordnungsbefugten Dienststelle für den Bürobedarf und dem Referat zur „freien Verfügung“ bereitgestellt.

Der 1/3-Anteil der Referate wird jedoch durch eine Obergrenze determiniert, welche von der Personenzahl des jeweiligen Referats abhängig ist. Unangetastete Einsparungen aus dem Vorjahr werden mit einer evtl. Budgetunterdeckung verrechnet bzw. gänzlich dem städtischen Gesamthaushalt zugeführt.

 

 

 

4.         Geltung der Dienstanweisung

 

Die „Vorläufige Dienstanweisung“ über die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung vom 21.03.1997 ist außer Kraft getreten. Die entsprechenden Regelungen zur Budgetierung sind nunmehr in den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg enthalten.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen in Einnahmen und Ausgaben sind aus dem Haushaltsplan 2012 der Stadt Bamberg ersichtlich.

 

 

 

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