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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0613-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschlüssen vom 15.05.2007 und vom 30.04.2009 entschied sich der Jugendhilfeausschuss für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren und beschloss neben anderen Maßnahmen grundsätzlich die Planung für den Einbau einer zweigruppigen Kinderkrippe mit 24 Plätzen im Anwesen Nürnberger Straße 55 in Betriebsträgerschaft durch den Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V.. Mit Stadtratsbeschluss vom 08.12.2010 wurden zur Anfinanzierung dieses Projektes 100.000,00 € im Unterabschnitt 4640 in den Haushalt 2011 eingestellt.

 

Das Gärtneranwesen in der Nürnberger Str. 55 befindet sich in Privatbesitz der Familie Jochen Eis und erstreckt sich von der Nürnberger Straße bis zur Schwarzenbergstraße. Dieser Standort ist aus verschiedenen Gründen gut geeignet für eine notwendige Bedarfsdeckung, auch aus regionaler Sicht. So liegt der künftige Krippenstandort direkt am/im innerstädtischen Bereich, in dem in den nächsten Jahren, wie bereits bei der Bedarfsplanung erläutert, der Bedarf noch erheblich ansteigen wird. Zum anderen kann hiermit das Gebiet rund um den Bahnhof und im südlichen Bereich Bambergs versorgt werden, in dem sich bislang lediglich beim Kindergarten Friedrich Oberlin eine Krippengruppe befindet.

 

Neben der Bedarfslage ist jedoch auch gerade in der Gärtnerstadt Bamberg eine solche Einrichtung auch unter den historischen bzw. kulturellen Wurzeln (Bamberg als Gärtnerstadt) sehr attraktiv.

 

Nach den ersten Überlegungen einer grundsätzlichen Realisierbarkeit wurde, aufgrund der langjährigen Erfahrungen im Bereich der Krippenpädagogik und wegen der räumlichen Nähe, der Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. bezüglich einer möglichen Trägerschaft kontaktiert. Auch hier war man sofort von dieser Idee begeistert und erklärte sich zur späteren Übernahme der Betriebsträgerschaft für eine zweigruppige Kinderkrippe an diesem Standort bereit.

 

 

 

 

Bereits im Januar 2008 wurde der Regierung von Oberfranken erstmals das Projekt vorgestellt. Nachdem von dort ein positives Signal kam, wurden die Planungsüberlegungen und Vorabklärungen konkretisiert. Das Vorhaben wurde in der Folge mit dem Planungsamt der Stadt Bamberg vorbesprochen und auch von dort gab es keine Einwände gegen dieses Projekt. Im Juli dieses Jahres wurde nun die konkrete Grundplanung der Einrichtung bei der Regierung mit den Verantwortlichen für Bau, Förderung und Fachberatung abgestimmt. Somit ist diese Maßnahme mit dem Fördergeber abgestimmt und eingabereif.

 

Die genaue Grundrissplanung ist den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. In der Sitzung werden hierzu noch weitere Ansichten präsentiert.

Bezüglich der Finanzierung dieser Krippenbaumaßnahme sind die Bedingungen genau so wie bei den bisherigen Projekten, auch wenn es sich hier um einen privaten Bauträger und nicht um einen Wohlfahrtsverband handelt. Zur dinglichen Absicherung eventueller Rückforderungen bei Nichteinhaltung der Bindefrist von 25 Jahren wird ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Hierzu ist das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg bereits in die Angelegenheit eingebunden.

 

Nach der Inbetriebnahme der Einrichtung fallen natürlich, wie bei anderen Objekten auch, Kosten in Form von Miete für diese Kindertageseinrichtung an. Die Kosten belaufen sich hierbei auf lediglich 3,20 € /m², um die Finanzierung abzuwickeln und Rückstellungen für künftige Reparaturen bzw. andere Maßnahmen zu treffen. Bei einer Fläche von rund 300 m² bedeutet dies einschließlich der Außenspielfläche einen monatlichen Mietzins von 950,00 € (siehe Schreiben des Bauträgers v. 07.11.2011).

 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung des Architekten insgesamt 849.837,76 €. Geht man nun davon aus, dass die Maximalhöhe der Krippenförderung zum Tragen kommt, wie es von der Regierung auch in Aussicht gestellt wurde, gestaltet sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt:

 

                            Gesamtkosten              förderfähige Kosten

              Baukosten              819.837,76 €              738.720,00 €

              Kosten für die Einrichtung/Ausstattung              30.000,00 €              30.000,00 €

              Gesamt              849.837,76 €              768.720,00 €

 

Aus diesem Betrag ermittelt sich nun die Förderung der Errichtung von Krippenplätzen durch die Stadt Bamberg. Wie bei allen bisherigen Maßnahmen, erfolgt die Förderung der Maßnahme mit staatlicher Förderung zuzüglich 66 2/3 % aus den Restkosten.

 

              1.              Gesamtkosten              849.837,76 €

              2.              Förderfähige Baukosten              738.720,00 €

              3.              Zuschuss des Staates (70,4%aus Zi. 2)                            520.058,00 €

              3.1              Förderung der Einrichtung

                            (1.250,- € x 24 Plätze)                            30.000,00 €

              Gesamtförderung Staat                            550.058,00 €

              4.              Restkosten              299.779,76 €

              5.              Zuschuss der Stadt Bamberg
              (2/3 aus 4.)                            199.853,00 €

              6.              Eigenanteil des Bauträgers                            99.927,00 €

 

 

 

 

 

              Mit der Maßnahme soll nach den Vorstellungen des Trägers und des Jugendamtes und in Absprache mit der Regierung von Oberfranken im Juni 2012 begonnen werden, sodass eine Eröffnung der Krippengruppe im September 2013 ermöglicht wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 749.911,00 € werden deshalb 2012 und 2013 kassenwirksam benötigt. Auf der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle sind für das Haushaltsjahr 2011 bereits 100.000,00 € ausgewiesen, sodass für 2012 voraussichtlich noch 363.000,00 € benötigt werden. Der Restbetrag in Höhe von 287.000,00 € wird dann in 2013 anfallen.

              Der Antrag auf staatliche Förderung soll eingereicht werden, sobald der Stadtrat diesem Projekt zugestimmt hat, also frühestens nach Abschluss der Haushaltsberatungen. Er wird für eine Förderung in 2012 bei der Regierung von Oberfranken aufgenommen. Der Bauträger wird für die Baumaßnahme den Bauantrag unverzüglich stellen, sobald der Stadtratsbeschluss bezüglich der Finanzierung der Maßnahme vorliegt.

              Neben der finanziellen Genehmigung der Maßnahme muss für die staatliche Förderung auch explizit noch die Anerkennung des Bedarfs für diese 24 Krippenplätze durch die Stadt Bamberg erfolgen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

              Dem Stadtrat wird empfohlen:

2.1              den Bedarf von 24 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG  für die Kinderkrippe in der Nürnberger Straße 55, 96050 Bamberg als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

2.2              Dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. die Betriebsträgerschaft für diese zweigruppige Kinderkrippe zu übertragen.

2.3              Den Haushaltsansatz 2011 in Höhe von 100.000,00 € bei Haushaltsstelle 46400.98750 in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.

2.4              Die restlichen Haushaltsmittel von 650.000,00 € in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 bereit zu stellen.

2.5              Dem Bauträger der Maßnahme, Frau Dr. Birgit Eis, Wunderburg 2, 96050 Bamberg, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:

              2.5.1              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg

                                          in Höhe der staatlichen Förderung                            550.058,00 €

              2.5.2              einen weiteren freiwilligen Zuschuss

                                          in Höhe von 2/3 der Restkosten                            =              199.853,00 €

                           

                                          somit insgesamt maximal bis zu                            749.911,00 €

2.6              Zur dinglichen Absicherung der städtischen und staatlichen Finanzmittel einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch vornehmen zu lassen.

2.7.              Dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe der tatsächlichen Kaltnettomiete, derzeit von 11.400,00 € jährlich vorbehaltlich der jeweiligen Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Bamberg zu gewähren.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 100.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Bruttokosten in Höhe von 650.000,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Bereitstellung im Vermögenshaushalt 2012 und 2013

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  jährlich: kindbezogene Förderung mit 45.000,00 € abzüglich Bundesförderung von ca. 12.000,00 €, sowie jährl. Mietkosten mit 11.400,00 €

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Im Entwurf des Haushaltes 2012, der am 23.11.2011 dem Stadtrat übergeben wird, ist für die Kinderkrippe „Nürnberger Straße 55“ ein Ansatz von 363.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2013 über 287.000 € vorgesehen.

 

Über die tatsächliche Bereitstellung entscheidet der Stadtrat im Rahmen der verfügbaren Mittel und seiner Prioritätensetzung anlässlich der Haushaltsberatungen im Dezember 2011.

 

Die jährlichen Kosten für die kindbezogene Förderung sind aus dem Budgets des Jugendamtes zu bestreiten. Dies gilt auch für den Mietkostenzuschuss, wobei hier besonders zu beachten ist, dass der Gesamtbetrag der freiwilligen Leistungen dadurch nicht erhöht wird (Haushaltskonsolidierungsbeschluss).

 

Bamberg, 14.11.2011

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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