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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0625-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2012

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2011 – Verwaltungshaushalt – zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der

a)             Ausgabengruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand)

sowie der

b)             Ausgabengruppen 73 – 79 (Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe)

grundsätzlich wie folgt freigegeben:

 

·                zum 01.01.2011              in Höhe von                25 %

·                zum 01.04.2011              in Höhe von                50 %

·                zum 01.07.2011              in Höhe von                75 %

·                zum 01.10.2011              in Höhe von              100 %

 

 

 

 

2.              Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der

·                Ausgabengruppe 51 (= Unterhalt des sonst. unbeweglichen Vermögens)

·                Ausgabengruppe 52 (= Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,

                  sonst. Gebrauchsgegenstände)

·                Ausgabengruppe 56 (= besondere Aufwendungen für Bedienstete) sowie die

·                Untergruppe 630 (= Planungs- und Projektkosten, Öffentlichkeitsarbeit, allg. Sachaufwand)

wie folgt freigegeben:

 

·                zum 01.01.2012              in Höhe von                20 %

·                zum 01.04.2012              in Höhe von                40 %

·                zum 01.07.2012              in Höhe von                65 %

·                zum 01.10.2012              in Höhe von                90 %

 

Die 10-%-igen Restbeträge der betroffenen Planansätze bleiben dauerhaft gesperrt und werden zur Stärkung der Überschusszuführung aus dem Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Rahmen der Jahresrechnung 2012 eingezogen.

 

 

 

3.              Die Sperre nach Ziffer 1 lit. a) und Ziffer 2 gilt grundsätzlich nicht für …

 

3.1              sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)

 

3.2              sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)

 

3.3              sämtliche Haushaltstellen der Gr. 5550, 6420 und 6440

              (= ehem. Sammelnachweises Nr. 10 „Versicherungen“)

 

3.4              sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)

 

3.5              sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 6369 (= Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsentgelte)

 

3.6              sämtliche Haushaltsstellen der Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge)

 

3.7              sämtliche Haushaltstellen der Gr. 661 (= Mitgliedsbeiträge)

 

3.8              sämtliche Haushaltsstellen des Budgetringes 400 (Gastschülerbeiträge – Gr. 6720)

 

3.9              sämtliche Haushaltstellen der Gr. 679 (= Erstattungen von Verwaltungskosten und sonst. Gemeinkosten i. S. v. § 14 Abs. 3 KommHV-Kameralistik – Innere Verrechnungen)

 

3.10              sämtliche Haushaltstellen der Gr. 68 (= kalkulatorische Kosten)

 

3.11              sämtliche in dem Budgetring Nr. 180 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen, die vom Amt 23 bewirtschaftet werden (betr. v. a. Sonderbauunterhalt
– Gr. 503 –, diverse Wartungsverträge – Gr. 5029 – etc.)

 

3.12              sämtliche in Budgets zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen;

              diese finden sich im Einzelnen in…

 

UA 20110

Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg

UA 21501 - 21513

Grund- und Hauptschulen

UA 22000

Graf-Stauffenberg-Realschule

UA 24300

Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule

UA 26000 / 26500

Staatliche Fachoberschule/Berufsoberschule

UA 32100

Kunstausstellungen

UA 32110

Sammlung Ludwig

UA 32120

Historisches Museum

UA 33100

E.T.A.-Hoffmann-Theater

UA 33330

Musikschule

UA 35000

Volkshochschule

UA 56000

Volkspark

UA 56100

BgA Fuchspark-Stadion im Volkspark

UA 56200

Sportzentrum im Stadtteil Gaustadt

UA 56250

Sportplatz im Stadtteil Wildensorg

UA 56600

Eisbahnen

UA 58000

Park- und Gartenanlagen

UA 79000

Tourismus-& Kongress-Service

UA 84500

Konzert- und Kongresshalle

 

3.13              die Haushaltsstellen des Budgetringes Nr. 95 des Amtes 40

              (betr. UA 2150 – Grund- und Hauptschulen)

 

3.14              sämtliche Haushaltstellen innerhalb des UA 0520 „Wahlen“

 

3.15              die Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters (HSt. 00010.66000)

 

3.16              folgende Einzelhaushaltsstellen:

 

·                21500.57510 „Aufwand für Unterrichtswege“ (Amt 40)

·                29000.639xx „Schülerbeförderung – gesetzliche Kostenfreiheit“ (Amt 40)

·                30000.63000 „Preisverleihungen“ (Amt 45)

·                36000.63030 „Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke“ (Amt 231)

·                36500.50980 „Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen“ (Amt 62)

·                46010.52050 „Unterhalt und Ergänzung des Inventars inkl. EDV-Ausstattung“

       (Amt 51)

·                55000.63000 „Sachaufwand für Veranstaltungen i. R. d. Sportförderung“ (Amt 40)

·                79150.63040 „Aufwendungen für die ARGE Bamberg-Forchheim WiR (Amt 231)

·                79150.63050 „Aufwendungen für Metropolregion“ (Ref. 4)

·                79150.63070 „Logistikkooperation in der Metropolregion Nürnberg“ (Ref. 1)

·                88300.51900 „Unterhalt und Kultivierung von Grundstücken“ (Amt 231)

 

 

4.              Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten generell nicht …

·                soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher (gesetzlicher oder vertraglicher) Verpflichtungen zu leisten sind sowie

·                für die Ansätze jener Haushaltsstellen, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.

 

 

5.              Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt für einmalige Bedürfnisse (in der Erläuterungsspalte des Haushaltsplanes mit „EA“ gekennzeichnet) bleiben – abweichend von Ziffer 1 – bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gesperrt (vgl. Art. 69 GO).

 

 

6.              Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz als den in Ziffer 1 und Ziffer 2 genannten Prozentsätzen oder auch vollständig freizugeben.

 

 

 

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss regelt die zeitliche Verfügbarkeit der im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Mittel.

 

 

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