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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0629-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Neue Leistungen

 

Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage sowie der strukturellen Schwäche des Verwaltungshaushaltes konnten keine Anträge, die der Haushaltskonsolidierung widersprechen, in den Haushaltsentwurf 2012 übernommen werden.

Als neue freiwillige Leistung ist an dieser Stelle der Zuschuss an iSo e.V. (Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit) zu erwähnen, für den im Haushaltsentwurf 2012 bei der HSt. 46010.70900 ein Betrag von 410.000 € veranschlagt wurde. Grundlage hierfür ist der Vertrag zwischen der Stadt Bamberg und dem Verein iSo e.V., der als freier Träger der Jugendhilfe ab 01.01.2012 Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Bamberg übernimmt (bzgl. der Einzelheiten wird auf die Stadtratsbeschlüsse VO/2010/1501-51 vom 08.12.2010, VO/2010/1306-51 vom 24.11.2010 sowie auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses VO/2010/0878-51 vom 29.04.2010 verwiesen). Im Gegenzug entfallen freiwillige Leistungen i. H. v. 80.000 €, Personalkosten i. H. v. ca. 290.000 € sowie Sachkosten i. H. v. ca. 20.000 €.

 

 

2.              Veränderungen bisheriger Leistungen (Auswahl – nicht abschließend)

 

a)              Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg

 

Um Anreize für Studenten zu schaffen, sich mit Hauptwohnsitz in Bamberg zu melden, wurde auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.04.2009 (Nr. VO/2009/0242-20) im Haushaltsjahr 2009 die Haushaltsstelle 11400.71820 „Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg“ eingerichtet. Die Rechnungsergebnisse der Jahre 2009 und 2010 belaufen sich auf 10.800 € bzw. 34.500 €. Im Haushaltsjahr 2011 sind bei dieser HSt. 25.000 € veranschlagt. Aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs und des Wegfalls des Wehrdienstes mussten aber bereits 13.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

Da weiterhin mit steigenden Anmeldungen gerechnet wird, sind im Haushaltsentwurf 2012 für die Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg 30.000 € veranschlagt.

 

Hintergrund:

Eine steigende Zahl von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg führt zu höheren Schlüsselzuweisungen, wobei die zu erzielenden Mehreinnahmen die Mehrausgaben für die Fördermaßnahme bei HSt. 11400.71820 um ein Vielfaches übersteigen.

Es handelt sich daher um eine rentierliche freiwillige Leistung, die nicht im Widerspruch zu dem Haushaltskonsolidierungsbeschluss des Stadtrates vom 26.10.2011 steht.

 

 

b)              Jugendsozialarbeit an Schulen

 

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Jugendsozialarbeit an Schulen wurden wie bereits im Vorjahr die Mittelanmeldungen des Stadtjugendamtes ungekürzt in den Haushaltsplanentwurf 2012 übernommen. Als wichtigste Positionen innerhalb des Unterabschnitts 4521 lassen sich anführen:

·                Jugendsozialarbeit Volksschule Gaustadt              20.000 €

·                Jugendsozialarbeit Trimbergschule              22.500 €

·                Jugendsozialarbeit Erlöserschule              22.500 €

·                Jugendsozialarbeit Martin-Wiesend-Schule              15.000 €

·                Jugendsozialarbeit Kaulbergschule              30.000 €

·                Jugendsozialarbeit Heidelsteig-/Luitpoldschule              35.000 €

 

Damit ist die Jugendsozialarbeit an Bamberger Haupt- und Förderschulen bis 31.12.2012 gewährleistet. Dies betrifft das gesamte Schuljahr 2011/2012 und die ersten vier Monate des Schuljahres 2012/2013. Darüber hinaus kann über eine Mittelbereitstellung erst im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013 entschieden werden.

 

 

c)              Betriebskostenzuschuss an die Erzdiözese Bamberg (Stadtbücherei)

Für den Betrieb der Stadtbücherei wurde (auf Antrag des Kulturamtes) ein Betrag von 691.633 € in den Haushaltsplanentwurf 2012 eingestellt (vgl. HSt. 35200.71810). Im Haushaltsjahr 2011 betrug der Haushaltsansatz ebenfalls 691.633 €, in den Haushaltsjahren 2009/2010 jeweils 650.289 €.

Nach § 7 des Vertrages vom 16.03.1998 über den gemeinsamen Betrieb der Stadtbücherei Bamberg als öffentliche und gemeinnützige Bücherei wäre die Stadt Bamberg lediglich verpflichtet, im Haushaltsjahr 2012 einen Zuschuss von (gerundet) 602.000 € zu leisten (insoweit Pflichtleistung). Der darüber hinausgehende Zuschussbetrag von 89.633 € dient zur Abfederung allgemeiner Sachkostensteigerungen in den vergangenen Jahren und stellt insoweit eine freiwillige Leistung dar.

Im Interesse des demokratischen Rechtes aller Bürger auf Information, Bildung sowie Zugang zu Literatur und verwandten Medien wurde auch dieser Kostenanteil im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 berücksichtigt.

 

 

d)              Betriebszuschuss an das Innovations- und Gründerzentrum

… ist im Haushaltsplanentwurf 2012 mit einem Planansatz von 50.000 € berücksichtigt (vgl. HSt. 79100.71810).

 

 

e)              Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Benutzung des Hallenbades

              Um die Nutzung des Bambados für schwimmsporttreibende Vereine finanzierbar zu machen, soll der Zuschuss der Stadt Bamberg an die Vereine von aktuell 17.600 € auf 50.000 € erhöht werden. Es wird insoweit auf den Beschluss des Kultursenates vom 14.07.2011 verwiesen. Bei der Haushaltsstelle 55100.70580 sind 50.000 € im Haushaltsentwurf 2012 veranschlagt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Zuschüsse

 

a)              Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2012 der Ausgabengruppen 70 und 71 werden genehmigt.

 

b)              Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2012 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

 

c)              Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2011, Nr. VO/2011/0467-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 

 

2.              Verfahrensregelungen

 

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger Fachsenat

03000.70000

allgemeine

freiwillige

Leistungen

Amt 20/200

Finanzsenat

30000.70000

kulturelle Zwecke

Amt 45

Kultursenat

40700.70000

40700.70200

Jugendhilfe

Amt 51

Jugendhilfeausschuss

47010.70000

47010.70700

soziale Zwecke

Amt 50

Sozial- und Umweltreferat

– Referat 5 –

(Delegation gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2009)

55100.70000

Sportförderung

Amt 40

Kultursenat

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

… zeigen sich während des Haushaltsvollzuges 2012 und sind derzeit schwer abschätzbar.

 

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Anlagen

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