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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0638-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme der vom Clavius-Gymnasium genutzten Teile des Gebäudes der ehe­maligen Martinsschule müssen auch die von der Grundschule genutzten Gebäudeteile mit saniert werden.

 

Nachdem der Zweckverband Gymnasien den weitaus größeren Teil der Baumaßnahmen trägt, schlägt die Verwaltung vor, dem Zweckverband im Rahmen einer Zweckvereinbarung auch die Durchführung der Baumaßnahmen für die Grundschule Martinschule zu übertragen.

Diesem Vorschlag ist die Verbandsversammlung in der Sitzung am 22.03.2010 gefolgt und hat der vor­getragenen Vorgehensweise zugestimmt.


Die erforderlichen Bauleistungen sollen im Zusammenhang mit der Modernisierungsmaßnahme Clavius-Gymnasium einheitlich beauftragt und ausgeführt werden. Eine einheitliche Ausführung lässt wirtschaftlichere Ausschreibungsergebnisse erwarten und erleichtert die organisatorische Abstimmung der verschiedenen Bauabschnitte bei laufendem Schulbetrieb (siehe Präambel des anliegenden Text­entwurfs). Ausschreibung und Abrechnung sollen innerhalb der einzelnen Fachlose grundsätzlich nach Bauteilen getrennt durchgeführt werden. Für gemeinsam genutzte Anlagen und Anlagenteile soll nach Möglichkeit der Hauptnutzflächenanteil der jeweiligen Nutzung als Aufteilungsschlüssel gelten.

 

Die Honoraraufteilung soll nach den anteiligen anrechenbaren Kosten erfolgen (siehe § 4 des anliegenden Textentwurfs). Die auf die Sanierung der Martinsschule (Grundschule) entfallenden Maßnahmen, werden auf einen Kostenaufwand von rd. 4,6 Mio. Euro (ohne Kleinturnhalle) geschätzt.

 

Gemäß dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.03.2010 und des Stadtrats vom 24.03.2010 wurde die anliegende Textfassung einer Zweckvereinbarung ausgearbeitet und mit der Verwaltung des Landkreises abgestimmt.


 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg hat in der Sitzung vom 07.11.2011 der Zweckvereinbarung in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Diese soll nach Unterzeichnung durch die Parteien der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.            Beschlussvorschlag:

 

a) Beschlussvorschlag für Finanzsenat:

 

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Vom Bericht des Immobilienmanagements wird Kenntnis genommen.

 

2.      Dem Textentwurf der vorgelegten Zweckvereinbarung wird zugestimmt.

 

b) Beschlussvorschlag für Vollsitzung:

 

Die Empfehlung des Finanzsenates wird zum Beschluss erhoben.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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