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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0649-30

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Beratungsfolge

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I.        Sitzungsvortrag:

 

 

Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 29.04.2009 bei den Marktgebühren eine Steigerung der Platzgebühren von 10 % in den Jahren 2009, 2010 und 2011 für den Weihnachtsmarkt und 2 % (2009), 2 % (2010) und 4 % (2011) für alle übrigen Märkte und Messen beschlossen.

 

              Die Benutzungsentgeltordnung für Plärrerveranstaltungen blieb hingegen wegen der schwierigen Lage unverändert. Die Veranstaltungen auf dem Plärrergelände sind im Hinblick auf die Umsatzzahlen rückläufig. Insbesondere im Herbst bei den dann oft schon recht rauen Temperaturen haben es die Beschicker bzw. Schausteller häufig schwer, wirtschaftliche Angebote zu geben.

 

              Die Kosten insgesamt steigen für die Beteiligten dennoch an, da sich die Betriebskosten erhöhen. Dies liegt nicht zuletzt am erhöhten Werbeaufwand, der wegen des „schlechten Geschäfts“ betrieben werden muss.

 

Insgesamt jedoch ist es erforderlich, die derzeitigen Gebührensätze den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Dabei wird sehr wohl von der Verwaltung Rücksicht genommen auf die wirtschaftliche Situation bei den jeweiligen Veranstaltungen.

 

              Unter Federführung des Referates 5 wurde daher zunächst ein Gespräch mit den Vertretern der Marktkaufleute und Schausteller, den Herren Peterhänsel, Meister und Fischer, geführt. Das nachstehende Modell wurde in diesen Gesprächen konsensual entwickelt.


                            1.              Groß- und Wochenmarkt:

 

              Die verbliebenen neun Händler auf dem Wochenmarkt sind mit dem neuen Standort auf dem Grünen Markt zufrieden. Eine moderate Erhöhung der Gebühren für den Wochenmarkt scheint vertretbar. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Gebühren für den Groß- und Wochenmarkt wie folgt zu erhöhen:

 

01.01.2012 – 31.12.2012: 0 %

                            01.01.2013 – 31.12.2016:              +  2,5 % pro Jahr

 

2.              Christbaum- und Mittefastenmarkt:

 

Auch hier soll, vergleichbar zum Groß- und Wochenmarkt, eine moderate Erhöhung der Gebührensätze erfolgen, um mindestens einen Inflationsausgleich annähernd zu gewährleisten. Konkret bedeutet das:

 

01.01.2012 – 31.12.2012:                    0 %

01.01.2013 – 31.12.2016:                    2,5 % jährlich

 

 

                            3.              Weihnachtsmarkt:

 

              Der Bamberger Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone und auf dem Maxplatz ist nach wie vor ein gefragter Standort für viele Beschicker und Schausteller. Bei einem relativ geringen Aufwand lassen sich in der Vorweihnachtszeit bei den bekannt hohen Besucherzahlen von der überwiegenden Anzahl der Beschicker gute Ergebnisse erzielen.

 

              In Abstimmung mit den Vertretern der Marktkaufleute und Schausteller beabsichtigt die Verwaltung daher, die Gebühren für den Weihnachtsmarkt wie folgt zu erhöhen:

 

01.01.2012 – 31.12.2012:              0 %

01.01.2013 – 31.12.2013:              15 %

01.01.2014 – 31.12.2016:                          jährlich 10 %

 

 

4.              Frühjahrs- und Herbstmesse:

 

Die beiden traditionsreichen Messen auf dem Maxplatz leiden unter einem bedauerlichen Rückgang des Besucherinteresses. Gleichzeitig sind aber die dort feilgebotenen Waren noch immer bei Teilen der Bevölkerung beliebt; ein Wegfall des Angebotes wäre für diese Kreise ein echter Verlust.

 

Um hier ein Signal auszusenden und den Erhalt der traditionsreichen Messen zu gewährleisten, sollen in diesem Bereich die Gebühren wie folgt gesenkt werden:

 

01.01.2012 – 31.12.2012              lfd. m von 15,35 € auf 13,00 € ~ - 15,3 %

01.01.2013 – 31.12.2016                            gleichbleibend

 


 

5.              Herbst- und Frühjahrsplärrer:

 

              Die Stadt Bamberg erzielt ein Gesamtgebührenaufkommen in Höhe von ca. 43.000 Euro im Jahr. Daneben müssen die Beschicker und Schausteller noch einen Anteil der Betriebskosten tragen, der an den Verband zu entrichten ist. Obwohl die Stadt Bamberg in den letzten drei Jahren auf eine Gebührenerhöhung verzichtet hat, also nicht einmal einen Inflationsausgleich erwirtschaften konnte, sind für die Beschicker und Schausteller wegen der steigenden Betriebskosten die Ausgaben angestiegen. Auch hier gilt es ein Zeichen zu setzen, um das Volksfestangebot, welches sich an Jedermann wendet und von seiner Vielfalt lebt, zu erhalten. In Absprache mit den Verbandsvertretern schlägt die Verwaltung daher vor,

 

ab 01.01.2012 um – 5 % insgesamt

 

die Gebühren zu senken und dieses Gebührenniveau bis zum 31.12.2016 beizubehalten.

 

                            Alle genannten Maßnahmen wurden mit den Verbandsvertretern abgestimmt.

 

              Sämtliche Gebühren werden in Zukunft in einer Satzung geregelt; die Benutzungsentgeltordnung für den Plärrer wird integriert.

 

              Zur besseren Übersichtlichkeit legt die Verwaltung zwei Tabellen als Anlagen zu diesem Sitzungsvortrag vor, aus denen die jeweiligen prozentualen Veränderungen hervorgehen.

 

              6.              In langjähriger Verwaltungspraxis hat sich herausgestellt, dass die Bewerbungsfrist für den Weihnachtsmarkt recht spät beginnt. Die meisten anderen Kreisverwaltungsbehörden nehmen Bewerbungen satzungsgemäß viel früher entgegen. Um zu vermeiden, dass attraktive Angebote wegen der höheren Planungssicherheit abwandern, soll der entsprechende Passus in der Marktsatzung angepasst werden. Bewerbungen sind dann bereits ab dem 01.03. jeden Jahres möglich; das Ordnungsamt kann dann aus einer größeren Vielfalt an Bewerbern auswählen. Auch bekannte und bewährte Beschicker können dann bereits früher im Jahr mit größerer Sicherheit für den Weihnachtsmarkt planen.

 

7.              Durch die Gebührenänderungen hat sich die Gelegenheit ergeben, auch noch redaktionelle Änderungen an den betreffenden Vorschriften vorzunehmen, wie z. B. Klarstellungen hinsichtlich der Begriffe „sonstige Veranstaltungen“ oder „Art und Größenordnung der Benutzung“.

 


 

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II. Beschlussvorschlag

II.   Beschlussvorschlag

 

 

1.       Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Bamberg

(Marktgebührensatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66) folgende Satzung:

 

Inhaltsübersicht

§ 1 Gebührenpflicht

§ 2 Gebührenschuldner

§ 3 Gebührenberechnung

§ 4 Entstehen und Fälligkeit

§ 5 Gebührenrückerstattung

§ 6 In-Kraft-Treten

 

§ 1

Gebührenerhebung

 

 

Für die Benutzung der Einrichtungen der Stadt Bamberg, die den Märkten dienen, werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Einrichtungen sind dafür bestimmte Grundstücksflächen und alle sonstigen, dem Marktbetrieb dienenden Anlagen.

 

 

§ 2

Gebührenschuldner

 

 

Gebührenschuldner ist derjenige, der zur Benutzung Markteinrichtung zugelassen ist oder diese tatsächlich, auch entgegen den Vorschriften der Marktsatzung, benutzt. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

 

§ 3

Gebührenberechnung

 

 

(1)              Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Marktgebührenübersicht, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist.


(2)              Für die Nutzung des Plärrers ergibt sich die Höhe der Gebühr aus der Plärrergebührenübersicht, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Satzung ist.

 

(3)              Die Gebühr für sonstige Veranstaltungen nach Titel IV. der Gewerbeordung richtet sich nach Art und Größenordnung der Benutzung. Maßgeblich ist hier ein Gebührenrahmen von 2,50 bis 10,00 Euro je laufender Meter.

 

(4)              Die Gebühren im Falle des Absatzes 2 werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Umsatzsteuer erhoben. Die Abrechnung mit den Marktbeschickern erfolgt über Rechnungen im Sinne der §§ 14, 14a Umsatzsteuergesetz.

 

 

§ 4

Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

 

 

(1)              Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung des Platzes, ansonsten mit Beginn der Nutzung der Markteinrichtung.

 

(2)              Die Marktgebühren werden, vorbehaltlich der Regelung des § 3 Abs. 3 dieser Satzung, mit ihrem Entstehen fällig. Sie sind für die gesamte beantrage Nutzungsdauer im Voraus an die Stadt Bamberg oder an die mit der Erhebung beauftragten Bediensteten der Stadt Bamberg zu entrichten..

 

(3)              Die Jahresplatzinhaber des Groß- und Wochenmarktes haben die Marktgebühren jeweils vierteljährlich, beginnend am 01.01. eines jeden Jahres zu entrichten.

 

(4)               Über die Einzahlung der Gebühren wird eine Quittung erteilt. Sie ist aufzubewahren, um sie dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen; sie ist nicht übertragbar.

 

 

§ 5

Gebührenrückerstattung

 

 

Werden Einrichtungen der Märkte trotz Zuteilung nicht oder nur teilweise benutzt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung bzw. Gebührenerlass.

 

 

§ 6

In-Kraft-Treten

 

 

(1)              Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2016.

 

(2)              Gleichzeitig treten die Gebührensatzung für den Großmarkt, den Wochenmarkt, die Jahrmärkte und die Spezialmärkte in der Stadt Bamberg (Marktgebührensatzung) vom 05.05.2009 und die Benutzungsentgeltordnung für Beschicker der Plärrerveranstaltungen vom 18.12.2003 außer Kraft


Anlage 1 zur Marktgebührensatzung (Marktgebührenübersicht)

 

1. Großmarkt und Wochenmarkt

 

 

 

 

Gebühren in Euro

ab 01.01.2012 bis 31.12.2012

ab 01.01.2013 bis 31.12.2013

ab 01.01.2014 bis 31.12.2014

ab 01.01.2015 bis 31.12.2015

ab 01.01.2016 bis 31.12.2016

a)

Großmarktplätze (Jahresplätze) pro Jahr und angefangene 3-m-Front

383,73 €

393,32 €

403,15 €

413,23 €

423,56 €

b)

Großmarktplätze (unständige Plätze) pro Tag und Fahrzeug

 

 

 

 

 

 

aa) Händler

6,76 €

6,93 €

7,10 €

7,28 €

7,46 €

 

bb) Erzeuger

4,06 €

4,16 €

4,26 €

4,37 €

4,48 €

c)

Großmarktplätze (unständige Plätze) für Junggeflügel pro Tag und angefangener 3-m-Front

8,10 €

8,30 €

8,51 €

8,72 €

8,94 €

d)

Wochenmarktplätze (Jahres-plätze) pro Jahr, angefangener 3-m-Front und 3 m Tiefe

 

 

 

 

 

 

für Erzeuger

383,37 €

392,95 €

402,77 €

412,84 €

423,16 €

 

für Blumenstände

477,01 €

488,94 €

501,16 €

513,69 €

526,53 €

 

für Obst und Gemüse

718,42 €

736,38 €

754,79 €

773,66 €

793,00 €

 

für Fische

383,37 €

392,95 €

402,77 €

412,84 €

423,16 €

 

Wochenmarktplätze (Jahres-plätze – Eckplätze in Richtung Hauptwachstraße) pro Jahr und angefangener 3-m-Front für Obst und Gemüse

718,42 €

736,38 €

754,79 €

773,66 €

793,00 €

 

Aufstellung von Verkaufswa-gen pro Frontmeter

197,87 €

202,82 €

207,89 €

213,09 €

218,42 €

e)

Wochenmarktplätze (unstän-dige Plätze) pro Frontmeter

2,70 €

2,77 €

2,84 €

2,91 €

2,98 €

f)

Verkaufsgeschäfte (-stände) im Sinne des § 68 a Gewerbeord-nung (GewO), bei denen alko-holfreie Getränke und zube-reitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden pro Frontmeter

695,52 €

712,91 €

730,73 €

749,00 €

767,72 €

2. Frühjahrs-, Herbst und Weihnachtsmarkt

 

 

 

a)

Frühjahrs- und Herbstmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

13,00 €

b)

Weihnachtsmarkt pro Meter-Front und Dauer des Marktes

22,14 €

25,46 €

28,01 €

30,81 €

33,89 €

 

Imbissstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

73,79 €

84,86 €

93,35 €

102,69 €

112,96 €

 

Glühweinstände pro Meter-Front und Dauer des Marktes

59,06 €

67,92 €

74,71 €

82,18 €

90,40 €

c)

Christbaummarkt pro ange-fangenem qm und Dauer des Marktes

1,81 €

1,86 €

1,90 €

1,95 €

2,00 €

3. Mittefastenmarkt und Allerheiligen-Blumenmarkt

 

 

 

 

pro Meter-Front und Dauer des Marktes

5,35 €

5,48 €

5,62 €

5,76 €

5,90 €

 

 

Anlage 2 zur Marktgebührensatzung (Plärrergebührenübersicht)

 

1.      Frühjahrsplärrer

 

 

Nettogebühren in Euro

ab 01.01.2012 bis 31.12.2016

a)

Nach ihrer Bauart moderne Hochfahrgeschäfte und Flugkarus­sells (Hydraulikfahrgeschäfte) für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

62,64 €

b)

Berg- und Talbahnen einschließlich Kinderschleifen sowie Wellenflieger für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

57,80 €

c)

Skooter, Riesenräder und schienengebundene Schaugeschäfte für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

48,12 €

d)

sonstige Schaugeschäfte für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

31,81 €

e)

Kinderverkehrsgärten und Kindereisenbahnen für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

24,02 €

f)

Kinder-Rundkarussells, Kinderschaukeln, Kinderreitbahnen, Schiffschaukeln und Kettenflieger für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

24,02 €

g)

Warenausspielungen (ausgenommen karikative Unternehmen), Schießwagen, Wurf- und Spickerbuden für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

36,11 €

h)

Geschäfte mit mechanisch betriebenen Spielen und / oder Geschicklichkeitsspielen für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

31,81 €

i)

Bierzelte für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

47,65 €

j)

Imbissstände und –wagen für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

57,80 €

k)

Warenautomaten sowie Geschäfte für den Verkauf von Eis, Süß- und Spielwaren für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

36,11 €

l)

Circusunternehmen pro m2 und Spieltag

0,02 €

 


 

2.      Herbstplärrer

 

 

Nettogebühren in Euro

ab 01.01.2012 bis 31.12.2016

a)

Nach ihrer Bauart moderne Hochfahrgeschäfte und Flugkarussells (Hydraulikfahrgeschäfte) für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

46,95 €

b)

Berg- und Talbahnen einschließlich Kinderschleifen sowie Wellenflieger für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

43,32 €

c)

Skooter, Riesenräder und schienengebundene Schaugeschäfte für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

36,11 €

d)

sonstige Schaugeschäfte für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

23,83 €

e)

Kinderverkehrsgärten und Kindereisenbahnen für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

18,09 €

f)

Kinder-Rundkarussells, Kinderschaukeln, Kinderreitbahnen, Schiffschaukeln und Kettenflieger für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

18,09 €

g)

Warenausspielungen (ausgenommen karikative Unternehmen), Schießwagen, Wurf- und Spickerbuden für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

27,08 €

h)

Geschäfte mit mechanisch betriebenen Spielen und / oder Geschicklichkeitsspielen für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

23,83 €

i)

Bierzelte für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

35,76 €

j)

Imbissstände und –wagen für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

43,32 €

k)

Warenautomaten sowie Geschäfte für den Verkauf von Eis, Süß- und Spielwaren für die Dauer der Veranstaltung und angefangenem Frontmeter

27,08 €

l)

Circusunternehmen pro m2 und Spieltag

0,02 €

 

 

2.       Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung

zur Änderung der Satzung über das Abhalten von Märkten und Volksfesten in der Stadt Bamberg (Marktsatzung)

 

Vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), folgende Satzung:


§ 1

 

Die Satzung über das Abhalten von Märkten und Volksfesten in der Stadt Bamberg (Marktsatzung) vom 16. Juli 2010 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 30.07.2010 Nr. 16) wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

 

„(4)              Für die Veranstaltungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 bis 6 gelten folgende Bewerbungsfristen:

 

1.   Mittefastenmarkt:              frühestens fünf, spätestens drei Monate vor Marktbeginn

2.   Frühjahrsplärrer:                            15.09. bis 15.12. des Vorjahres

3.   Frühjahrsmarkt:              frühestens fünf, spätestens drei Monate vor Marktbeginn

4.   Honigmarkt:                                          4 Wochen vor Marktbeginn

5.   Herbstplärrer:                                          15.09. bis 15.12. des Vorjahres

6.   Herbstmarkt:                                          15.05. bis 14.07.

7.   Allerheiligen-Blumenmarkt:                            30.09.

8.   Christbaummarkt:                            15.07. bis 14.09.

9.   Weihnachtsmarkt:                            01.03. bis 31.05.

10. Sonderveranstaltungen:                            entsprechend den Ankündigungen im Rathaus Journal

 

Von den Fristen in Satz 1 kann abgewichen werden, sofern noch freie Standplätze zur Verfügung stehen.“

 

 

§ 2

 

              Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

 

 

3.       Die Verwaltung beruft einen Arbeitskreis aus Vertretern des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller e. V., des Ordnungsamtes und aller übrigen beteiligten Dienststellen der Stadt Bamberg ein, um für den Frühjahrs- und Herbstplärrer ein gemeinsames und tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren, soweit es nicht gelingt, die Gebühren­sen­kungen bei den Frühjahrs- und Herbstmessen sowie beim Frühjahrs- und Herbstplärrer durch ein Plus bei den vergebenen Frontmetern auszugleichen.

 

Die Gebührenausfälle in 2012 werden bei gleich bleibender Entwicklung nach pflichtgemäßem Ermessen auf ca. 3.200 Euro geschätzt. Gelingt es, durch die Gebührensenkungen weitere Beschicker anzuziehen, wird sich dieser Betrag entsprechend mindern. Ab dem Jahr 2013 ist mit Gebührenausfällen auch bei gleich bleibender Entwicklung aller Voraussicht nach nicht mehr zu rechnen.

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die im Vollzug der vorgeschlagenen Änderungssatzungen evtl. auftretenden negativen finanziellen Auswirkungen erscheinen unter Würdigung der in der Sitzungsvorlage unter II. und III. dargelegten Ausführungen vertretbar. Insbesondere die zu beobachtende negative Entwicklung bei der Nutzung der Frühjahrs- und Herbstmesse und des Frühjahrs- und Herbstplärrers erscheint nur im Wege der geplanten Gebührenreduzierung beeinflussbar.

 

Mit den Entwürfen einer neuen Marktgebührensatzung und der Änderung der Marktsatzung besteht deshalb aus Sicht des Finanzreferates Einverständnis.

 

 

Bamberg, 17.11.2011

Finanzreferat 

 

 

 

 

     Bertram Felix

     Berufsm. Stadtrat

 

Amt 20              _____________________

                                                                                                                                      Peter Distler

 

 

 

 


Anlagen:

 

Marktgebührenübersicht mit Angaben der prozentualen Veränderungen

Plärrergebührenübersicht mit Angaben der prozentualen Veränderungen

 

 

 

 

Verteiler:

 

Amt 30 zur weiteren Veranlassung

Amt 20 – Beschlüsse

Amt 20 z. K.

 

 

 

 

Referat 5…………………………………..

Ralf Haupt

 

 

 

Amt 30……………………………………

   Christine Feldbauer

 

 

 

Amt 30……………………………………

                            Uwe Fischer

 

 

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Anlagen

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