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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0658-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Nr. 311 B vom 14.09.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 04.10.2011 bis einschließlich 07.11.2011 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein, die sich sowohl auf das Vorhabenbezogene Bebauungsplan- als auch das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren beziehen. Sie werden daher in beiden Verfahren parallel behandelt. Da sie jedoch keine Änderung der Planung bewirken, wird die Planung zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

2.              Behandlung der Anregungen

             

Es gingen folgernde Schreiben ein:

 

              2.1              Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben ein.

 

 

2.2.            Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

2.2.1        Regierung von Oberfranken,

Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth

mit Schreiben vom 14.10.2011

 

2.2.2        E:ON Bayern AG

Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 07.10.2011

 

2.2.3        Stadt Bamberg

Bauordnungsamt – Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege)

mit Schreiben vom 27.09.2011

 

2.2.4        Stadt Bamberg

Bauordnungsamt – Denkmalpflege (Baudenkmalpflege)

mit Schreiben vom 12.10.2011

 

2.2.5        Stadt Bamberg

Sozialreferat – Behindertenbeauftragte

mit Schreiben vom 29.09.2011

 

2.2.6        Entsorgungs- und Baubetrieb

der Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 28.10.2011

 

2.2.7        Stadtwerke Bamberg

Energie-u. Wasserversorgungs GmbH

Margaretendamm 28, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 26.10.2011

 

2.2.8        Polizeiinspektion Bamberg-Stadt

Schildstraße 81, 96050 Bamberg

mit Schreiben vom 29.09.2011

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form (s. Anlage).

 

3.      Durchführungsvertrag

 

Der mit der Baugenossenschaft für den Stadt- und den Landkreis Bamberg e.G. als Vorhabenträger vereinbarte Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates vom 14.09.2011 bereits gebilligt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.            Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.            Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.            Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

 

a)            des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

b)            der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. L. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c)            der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vcom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 311 B vom 14.09.2011, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 14.09.2011.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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