Beschlussvorlage - VO/2011/0660-61
Grunddaten
- Betreff:
-
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNGSVERFAHREN für das Gebiet zwischen Edelstraße, Vorderer Graben und Frauenstraße - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.12.2011
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I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung
Anlass der Planung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 C für das Gebiet zwischen Edelstraße, Vorderem Graben und Frauenstraße (Erweiterung der Maria-Ward-Schulen) in Bamberg.
Das Ziel der Planung ist es, den Flächennutzungsplan entsprechend den Vorgaben durch den o. g. verbindlichen Bauleitplan zu ändern und somit den Schulstandort der Maria-Ward-Schulen zu sichern.
Das Plangebiet liegt südlich des Vorderen Grabens und östlich der Edelstraße. Die beabsichtigte Flächenutzungsplan-Änderung für die Erweiterung der MariaWard-Schulen umfasst die Flur-Nr. 500, 509/2, 509/3 sowie Teile der Flurstücke 511, 512, 512/2 und 513.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 2.522 m².
Art des Verfahrens
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 C gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr. 110 C wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen bereits als Gemeinbedarfsfläche (Jugend) bzw. Wohnbaufläche überplanten Bereich.
Da durch die neue Planung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erwarten sind, die über das bisherige Maß der Nutzung hinausgehen, ist kein Ausgleich erforderlich (§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB).
Bisherige und beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan
Die Flurstücksnummern 509/2, 509/3 sowie Teile der Flurstücke 511, 512, 512/2 und 513 sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Grundstücke werden schon heute zu großen Teilen durch die Maria-Ward-Schulen genutzt und die künftige Darstellung im Flächennutzungsplan lediglich der tatsächlichen Nutzung entsprechend, angepasst und künftig als Fläche für Gemeinbedarf Schule ausgewiesen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung wird die Darstellung des Flurstücks Nr. 500 von Fläche für Gemeinbedarf Jugendeinrichtung zu Fläche für Gemeinbedarf Schule geändert, da das bisher an diesem Standort betriebene Internat zum Ende des Schuljahres 2010/2011 geschlossenen wurde. Nach Abbruch der Internatsgebäude soll in diesem Bereich (Flur - Nr. 500 und 513) der Schulerweiterungsbau entstehen.
Im Landschaftsplan sind die betroffenen Grundstücke als Wohnsiedlungsbereich (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, wohnorientierte Sonderbau- und Gemeinschaftsfläche) dargestellt.
Eine Änderung des Landschaftsplanes ist nur insofern erforderlich, dass die Gemeinbedarfseinrichtung gem. Teilplan Art der Nutzung sich von Jugendeinrichtung zu Schule ändert.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 14.09.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Flächenutzungsplanänderung für das Gebiet zwischen Edelstraße, Frauenstraße und Vorderer Graben in der Fassung vom 14.09.2011 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 04.10.2011 bis einschließlich 25.10.2011 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich sowohl auf die vorbereitende als auch auf die verbindliche Bauleitplanung, allerdings ohne die Belange der Flächennutzungsplanung inhaltlich zu berühren.
3.1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
1. Amt für Umwelt-, Brand- und
Katastrophenschutz, Abt. Katastrophenschutz mit Schreiben vom 23.09.2011
2. Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege mit Schreiben vom 26.09.2011
3. Stadtjugendamt mit Schreiben vom 28.09.2011
4. Polizeiinspektion Bamberg Stadt; Verkehr mit Schreiben vom 29.09.2011
5. PLEdoc GmbH, Essen mit Schreiben vom 05.10.2011
6. E.ON Bayern mit Schreiben vom 11.10.2011
7. Deutsche Telekom Netzproduktion
GmbH Technische Infrastruktur mit Schreiben vom 11.10.2011
8. Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 14.10.2011
9. Stadtwerke Bamberg mit Schreiben vom 18.10.2011
10. Kabel Deutschland Vertriebs- und Service GmbH mit Schreiben vom 19.10.2011
11. Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 19.10.2011
12. E.ON Netz GmbH mit Schreiben vom 20.10.2011
13. Freiwillige Feuerwehr Bamberg mit Schreiben vom 21.10.2011
14. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Abt. Denkmalforschung und Denkmalerfassung mit Schreiben vom 24.10.2011
15. Bauordnungsamt/Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.10.2011
16. VDC Verkehrsclub Deutschland mit Schreiben vom 25.10.2011
17. Amt für Umwelt-, Brand- u. Katastrophenschutz mit Schreiben vom 02.11.2011
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.
4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 22.09.2010
Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine Änderungen.
5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für die Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Edelstraße, Frauenstraße und Vorderer Graben (Entwurf vom 06.12.2011) den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bausenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bausenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Der Bausenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4. Der Bausenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Edelstraße, Frauenstraße und Vorderer Graben vom 06.12.2011 sowie den Entwurf der Begründung vom 06.12.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Der Bausenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Edelstraße, Frauenstraße und Vorderer Graben vom 06.12.2011 sowie den Entwurf der Begründung vom 06.12.2011 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99 kB
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