Beschlussvorlage - VO/2011/0661-61
Grunddaten
- Betreff:
-
BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. 110 C für das Gebiet zwischen Edelstraße, Vorderer Graben und Frauenstraße (Maria-Ward-Schulen) - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB - Bericht über die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.1 BauGB - Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB - Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.12.2011
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I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass der Planung
Das Erzbistum Bamberg als Träger der Maria-Ward-Schulen hat in Absprache mit dem Baureferat der Stadt Bamberg einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Plangebiet gestellt, um die Maria-Ward-Schulen um mehrere Fachräume, eine Aula und zwei unterirdische Sporthallen erweitert zu können.
Die Neubebauung soll in Form eines ausgewählten Wettbewerbsentwurfs realisiert werden, der die planerische Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 110 C bildet. Gleichzeitig soll die bestehende Blockrandbebauung in diesem Bereich des Welterbes planerisch gefasst werden, um eine klare städtebauliche Struktur für die verschiedenen Nutzungen zu gewährleisten.
Mit dem Bebauungsplan sollen Maßnahmen der Innenentwicklung vorbereitet werden. Der Bebauungsplan Nr. 110 C kann daher gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht aufgestellt werden. In den Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan integriert.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 C gem. § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend den Vorgaben durch den o. g. verbindlichen Bauleitplan geändert werden und somit den Schulstandort der Maria-Ward-Schulen sichern.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 14.09.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Bebauungsplankonzept Nr. 110 C in der Fassung vom 14.09.2011 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 04.10.2011 bis einschließlich 25.10.2011 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.
3.1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
1. Amt für Umwelt-,
Brand- und Katastrophenschutz,
Abt. Katastrophenschutz mit Schreiben vom 23.09.2011
2. Bayrisches Landesamt für
Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege mit Schreiben vom 26.09.2011
3. Stadtjugendamt mit Schreiben vom 28.09.2011
4. Sozialreferat Behindertenbeauftragte mit Schreiben vom 29.09.2011
5. Polizeiinspektion Bamberg Stadt; Verkehr mit Schreiben vom 29.09.2011
6. Bauordnungsamt/
Denkmalpflege Stadtarchäologie mit Schreiben vom 30.09.2010
7. Kulturamt Bamberg mit Schreiben vom 04.10.2011
8. PLEdoc GmbH, Essen mit Schreiben vom 05.10.2011
9. E.ON Bayern mit Schreiben vom 11.10.2011
10. Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH
Technische Infrastruktur mit Schreiben vom 11.10.2011
11. Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 14.10.2011
12. Stadtwerke Bamberg mit Schreiben vom 18.10.2011
13. Kabel Deutschland Vertriebs- und Service GmbH mit Schreiben vom 19.10.2011
14. Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 19.10.2011
15. E.ON Netz GmbH mit Schreiben vom 20.10.2011
16. Freiwillige Feuerwehr Bamberg mit Schreiben vom 21.10.2011
17. Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege Abt. Denkmalforschung
und Denkmalerfassung mit Schreiben vom 24.10.2011
18. Bauordnungsamt/Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.10.2011
19. VDC Verkehrsclub Deutschland mit Schreiben vom 25.10.2011
20. Amt für Umwelt-, Brand- u. Katastrophenschutz mit Schreiben vom 02.11.2011
3.2 Öffentlichkeit
1. Wolfgang Bönig mit Schreiben vom 24.10.2011
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.
4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. 50 J vom 22.09.2010
Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen in der Planung. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.
- Die Darstellung der Einzeldenkmäler wurde entsprechend den Hinweisen der Denkmalpflege korrigiert und die Baugrenzen des Denkmals im Bereich der Flur-Nr. 520 angepasst.
- Der Hinweis der Unteren Denkmalschutzbehörde / Stadtarchäologie auf das flächig eingetragene Bodendenkmal wurde als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan übernommen und in der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt.
- Die Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr wurden entsprechend der eingegangenen Anregung verbessert, indem die Baulinie im Bereich der Edelstraße um 0,5 m verschoben bzw. gedreht wurde, sodass sich ein leicht erweiterter Kurvenradius im Bereich der Ecke Edelstraße/Vorderer Graben ergibt.
6. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 110 C vom 06.12.2011 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Bausenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bausenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Der Bausenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4. Der Bausenat beauftragt das Baureferat den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 110 C vom 06.12.2011 sowie den Entwurf der Begründung vom 06.12.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Der Bausenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 110 C vom 06.12.2011 sowie zum Entwurf der Begründung vom 06.12.2011 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,5 kB
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