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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0662-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Liebesschlösser (ital. Lucchetti dell'Amore) sind Vorhängeschlösser, die nach einem Brauch von Jungverliebten an Brücken angebracht werden, um symbolisch die ewige Liebe zu besiegeln.

Nach dem Befestigen des Schlosses wird üblicherweise der Schlüssel in das darunter fließende Gewässer geworfen. Die genaue Herkunft des Brauches ist unklar. Ausgangspunkt des Brauches in Europa ist aber sehr wahrscheinlich Italien (Florenz).

 

Im Juni 2011 wurden die ersten Liebesschlösser an einem Geländerfeld der Kettenbrücke angebracht. Unter dem Motto „Ein sehr romantischer Brauch etabliert sich in Bamberg: "Liebesschlösser an der Kettenbrücke!“ folgte am 22.06.2011 eine Veröffentlichung in der Ausgabe des „Fränkischen Tages“. Ab diesem Zeitpunkt nahm die Anzahl der Schlösser bis heute rasant zu. Nach einer Schätzung waren ca. 600 Schlösser an den Edelstahlseilen der Geländer angebracht.

 

Zwar ist die Standsicherheit des Bauwerkes aufgrund des zusätzlichen Gewichtes der Schlösser in keinem Fall gefährdet, doch – wie deutlich vor Ort erkennbar - sind erhebliche Schäden (Kratzer) am Korrosionsschutz und Rostschlieren an den Edelstahlseilen des Geländers vorhanden.

 

Um einer weiteren Beschädigung entgegenzuwirken wurde Anfang November zunächst beschlossen, alle Schlösser in einem Zeitrahmen von ca. vier Wochen zu entfernen. Das Beseitigen der Liebesschlösser wurde von Teilen der Öffentlichkeit jedoch sehr kritisch gesehen. In der Folge wurde daher die Beseitigung der Schlösser eingestellt.

 

Vom EBB wurden daraufhin alternative Standorte und Befestigungsmöglichkeiten untersucht.

Kriterien waren sowohl die Verträglichkeit mit dem Bauwerk (Korrosionsschutz, Gestaltung, Kosten), als auch der Akzeptanz der Maßnahme in der Bevölkerung.

 

Als Kompromisslösung wurde unter Abwägung der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Variante „zweites Geländer“ favorisiert. Hierbei ist vorgesehen, vor dem bestehenden Geländer ein weiteres Geländer in ähnlicher Bauform anzubringen. Diese zusätzlichen Geländerfelder können beidseitig der Brücke mit jeweils einer Länge von ca. 8 m (= 4 Geländerfelder) angeordnet werden. Der EBB geht von voraussichtlichen Gesamtherstellkosten für das vorgeblendete Geländer in Höhe von rund 4.000 € (brutto) aus.

 

In Sponsoring-Gesprächen mit der Sparkasse Bamberg und der Mediengruppe Oberfranken wurde die vollständige Übernahme der Kosten signalisiert. Dabei beteiligen sich Sparkasse und MGO jeweils zu 50% an den gesamten Entstehungskosten. Um dieses Engagement zu würdigen, wird jeweils eine Plakette/Schild links bzw. rechts an dem „zweiten Geländer“ mit dem Logo der Sparkasse Bamberg bzw. der Mediengruppe Oberfranken angebracht. Weiterhin wird der Hinweis gegeben, dass Liebesschlösser hier angebracht werden können.

 

Die im Zusammenhang mit der Beschädigung der Schutzschicht auftretende Korrosionsproblematik bleibt weiterhin erhalten und betrifft grundsätzlich auch andere (Brücken-) Bauwerke. Daher muss die Anbringung der „Liebesschlösser“ auf den Bereich der vorgeblendeten Geländer beschränkt bleiben. An anderer Stelle angebrachte Schlösser müssen auch weiterhin entfernt werden.

 

Aktuell bemüht sich der EBB um eine Lösung, wie die bereits am Geländer der Kettenbrücke angebrachten Schlösser ggf. beschädigungslos, beispielsweise mittels „Ausfädelns der Geländerseile“ entfernt werden könnten. Die Antwort auf eine diesbezügliche Angebotsabfrage lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Sitzungsvortrages noch nicht vor. Der EBB wird zu diesem Punkt in der Sitzung ergänzend mündlich berichten.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung zu den Liebesschlössern Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu den Liebesschlössern zu.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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