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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0669-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2012 über die von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen – Verwaltungshaushalte – für das Haushaltsjahr 2012 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze,

a)   die als „Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „EA“ gekennzeichnet sind und

 

b)   die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 1 KommHV“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „ÜB“ gekennzeichnet sind,

 

gesperrt bis zur

öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung.

 

 

 

2.         Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind

 

a)              die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;

 

b)              die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen

              aa)              93161.50300 Einmalige Instandhaltung der Mietwohn-

                                          gebäude:              Freigabe 100 %             

              bb)              93250.50310 Instandsetzung an stiftischen Gebäuden und in
                      der Kirche:              Freigabe    50 %

cc)         93760.71800 Zuschuss für Säuglings-, Kleinkinder- und

              Jugendpflege:              Freigabe 100 %

              dd)              93860.71800 Förderung alter und kranker Personen sowie

                                          Jugendlicher:              Freigabe 100 %

              ee)              94160.71810 Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke:              Freigabe 100 %

              ff)              94160.71820 Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke                                   

                                          (Verzehrgeld Handwerksburschen):              Freigabe 100 %

              gg)              94360.71800 Förderung Bedürftiger:              Freigabe 100 %

 

3.              Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, so kann das Finanzreferat mit Zustimmung des Finanzsenates gesperrte Mittel früher freigeben.

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