Beschlussvorlage - VO/2011/0672-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2011 der Antonistift-Stiftung; Unterabschnitt 9316 - Gemeinnütziger Bereich; Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel zwecks Sondertilgung zum 30.12.2011 in Höhe von 90.948 € vom Restbetrag des Darlehens der Antonistift-Stiftung andie Stadt Bamberg (Vermögensportfolio)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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07.12.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Die Stadt Bamberg gewährte der Antonistift-Stiftung mit Darlehensvertrag vom 19.05.2011 ein Darlehen aus dem Kapitalvermögen des Vermögensportfolios der Stadt Bamberg und der von ihr verwalteten Stiftungen für die Ablösung des verausgabten Standortsicherungsbeitrages der Bürgerspital-Stiftung an die Sozialstiftung Bamberg in Höhe von 909.480 . Laut Punkt 4 des Darlehensvertrages sind Sondertilgungen jährlich bis zu 10 % des Darlehensnennbetrages möglich.
Für die Sanierungsmaßnahme Reußstr. 46 78 stehen im Haushalt 2011 Mittel in Höhe 185.000 zur Verfügung. Um günstigere Ausschreibungsergebnisse zu erzielen, ist geplant, die Gewerke dieser Maßnahme in den Wintermonaten 2011/2012 auszuschreiben. Da sich dadurch die Fortführungsmaßnahmen in das Jahr 2012 verschieben, werden die in 2011 veranschlagten Mittel in Höhe von 185.000 nicht benötigt.
Um hohen Kapitaldienstleistungen entgegenzuwirken und um den Haushalt der Stiftung in den Folgejahren zu entlasten, soll aus den frei gewordenen Mitteln die mögliche Sondertilgung in Höhe von 90.948 finanziert werden.
Es wird um folgenden Beschluss gebeten:
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Finanzsenat stimmt der Sondertilgung in Höhe von 90.948 zum 30.12.2011 zu.
2. Auf Antrag des Kämmereiamtes werden außerplanmäßig bereitgestellt bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz | BWST |
93160.97280 | Außerordentliche Tilgung an Gemeinden | 90.950 | 90.950 | 200 |
3. Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Minderung | neuer Ansatz | BWST |
93150.94020 | Sanierung Reußstr. 64 78 | 90.950 | 94.050 | 200 |
4. Mittelfreigabe:
HSt. | Freibetrag | Anteil |
93160.97280 | 90.950 | 100 % |
5. Gleichzeitig ist folgende Haushaltsstelle neu zu eröffnen:
HSt. | namentliche Bezeichnung | BWST |
93160.97280 | Außerordentliche Tilgung an Gemeinden | 200 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von insgesamt 90.950 , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Deckung kann durch Minderausgaben bei HSt. 93150.94020 erfolgen.
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| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |