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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0672-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg gewährte der Antonistift-Stiftung mit Darlehensvertrag vom 19.05.2011 ein Darlehen aus dem Kapitalvermögen des Vermögensportfolios der Stadt Bamberg und der von ihr verwalteten Stiftungen für die Ablösung des verausgabten Standortsicherungsbeitrages der Bürgerspital-Stiftung an die Sozialstiftung Bamberg in Höhe von 909.480 €. Laut Punkt 4 des Darlehensvertrages sind Sondertilgungen jährlich bis zu 10 % des Darlehensnennbetrages möglich.

Für die Sanierungsmaßnahme Reußstr. 46 – 78 stehen im Haushalt 2011 Mittel in Höhe 185.000 € zur Verfügung. Um günstigere Ausschreibungsergebnisse zu erzielen, ist geplant, die Gewerke dieser Maßnahme in den Wintermonaten 2011/2012 auszuschreiben. Da sich dadurch die Fortführungsmaßnahmen in das Jahr 2012 verschieben, werden die in 2011 veranschlagten Mittel in Höhe von 185.000 € nicht benötigt.

Um hohen Kapitaldienstleistungen entgegenzuwirken und um den Haushalt der Stiftung in den Folgejahren zu entlasten, soll aus den frei gewordenen Mitteln die mögliche Sondertilgung in Höhe von 90.948 € finanziert werden.

Es wird um folgenden Beschluss gebeten:

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

1.              Der Finanzsenat stimmt der Sondertilgung in Höhe von 90.948 € zum 30.12.2011 zu.

 

2.              Auf Antrag des Kämmereiamtes werden außerplanmäßig bereitgestellt bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

BWST

93160.97280

Außerordentliche Tilgung an Gemeinden

90.950 €

90.950 €

200

3.              Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

BWST

93150.94020

Sanierung Reußstr. 64 – 78

90.950 €

94.050 €

200

 

4.              Mittelfreigabe:

 

HSt.

Freibetrag

Anteil

93160.97280

90.950 €

100 %

 

5.              Gleichzeitig ist folgende Haushaltsstelle neu zu eröffnen:

HSt.

namentliche Bezeichnung

BWST

93160.97280

Außerordentliche Tilgung an Gemeinden

200

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von insgesamt 90.950 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Deckung kann durch Minderausgaben bei HSt. 93150.94020 erfolgen.

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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