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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0676-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 17. November 2011, eingegangen am 21. November 2011, teilen die Stadtratsmitglieder Matthias Alt, Barbara Blecha, Christina Keidel und Eddy Weiß mit, dass sie mit sofortiger Wirkung aus der Stadtratsfraktion des Bamberger Bürger-Blocks (BBB) ausgetreten sind und sich zu einer neuen Fraktion „Pro Bamberg“ (PB) zusammengeschlossen haben.

 

Mit Schreiben vom 18. November 2011 teilen die oben genannten Stadtratsmitglieder mit, dass Herr Stadtrat Eddy Weiß zum Vorsitzenden und Frau Stadträtin Christina Keidel zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt wurden.

 

In einem weiteren Schreiben vom 22. November 2011 teilte der Fraktionsvorsitzende Eddy Weiß folgendes mit:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie wir heute erfahren haben, gibt s in unterschiedlichen Städten Deutschlands rechtsradikale Gruppierungen, die „Pro“ als Namenszusatz führen. Da wir mit solchen Gruppierungen nicht in Verbindung gebracht werden wollen, haben wir uns entschieden unsere Fraktion ab sofort nicht mehr Pro Bamberg zu nennen, sondern „Für Bamberg“ (abgekürzt FB). Wir bitten Sie alles notwendige zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen“

 

Eine rechtliche Überprüfung hat ergeben, dass die sowohl in § 8 der Geschäftsordnung der Stadt Bamberg (GeschO) vom 01.08.2011 als auch in Art. 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) enthaltenen Regelungen zur Fraktionsbildung erfüllt sind. Nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrates (GeschO) ist nunmehr noch ein Kenntnisbeschluss des Stadtrates erforderlich.

 

Da der Bamberger Bürger-Block (BBB) aufgrund des oben genannten Vorgangs nur noch aus einer Person besteht, verliert er seinen Fraktionsstatus.

 

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 der GeschO der Stadt Bamberg ist bei einer Änderung der Fraktionsstärken, die Besetzung der Senate und Ausschüsse neu zu berechnen. Die Neuberechnung nach dem Hare-Niemayer-Verfahren, wie in der GeschO in § 10 Abs. 2 Satz 2 geregelt ergibt, dass die neue Fraktion „Für Bamberg“ in den Senaten und Ausschüssen, in denen die BBB-Stadtratsfraktion bisher vertreten war, je einen Sitz erhält. Bei den anderen Fraktionen ergeben sich keine Änderungen.

 

Der Austritt der Stadtratsmitglieder Alt, Blecha, Keidel und Weiß und somit die Auflösung der BBB-Stadtratssfraktion, haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Tätigkeit von Herrn Stadtrat Norbert Tscherner im Zweckverband Sparkasse, Zweckverband MHKW, Aufsichtsrat Stadtbau GmbH und BGS-Bamberger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung mbH, Aufsichtsrat der Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH, Stiftungsrat der Sozialstiftung Bamberg und Verwaltungsrat Sparkasse.

 

Von der Fraktion „Für Bamberg“ (FB) wurden die Änderungen bei der Besetzung der Senate, Ausschüsse, Kuratorien, Kommissionen und Arbeitskreise mitgeteilt und sind in der beiliegenden Anlage bereits eingearbeitet.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Sitzungsvortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtratsmitglieder Matthias Alt, Barbara Blecha, Christina Keidel und Eddy Weiß aus der BBB-Stadtratsfraktion ausgetreten sind und sich zu einer neuen Fraktion „Für Bamberg“ (FB) zusammengeschlossen haben.

 

3.              Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Fraktion „Für Bamberg“ in den Senaten und Ausschüssen, die gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bamberger Stadrates nach dem Hare-Niemayer-Verfahren zu besetzen sind und in denen die BBB-Stadtratsfraktion bisher vertreten war, je einen Sitz erhält. Bei den anderen Fraktionen ergeben sich keine Änderungen.

 

4.              Der Stadtrat beschließt die Besetzung der Senate, Ausschüsse, Kommissionen, Kuratorien und Arbeitskreise gemäß den von der Stadtratsfraktion „Für Bamberg“ eingereichten Vorschlägen (siehe Anlage).

 

5.              Bei den Zweckverbänden, Aufsichtsräten, dem Stiftungsrat und dem Verwaltungsrat ergeben sich keine personellen Änderungen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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