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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0685-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Intendanz der Bamberger Symphoniker befasst sich bereits seit längerem mit dem Projekt einer Nachwuchsakademie. Ziel ist es dabei vor allem, junge, talentierte Nachwuchsmusiker möglichst früh­zeitig an das Orchester heran zu führen und damit die Nachwuchsgewinnung nachhaltig zu verbessern.

 

Da für das Projekt entsprechender Wohnraum an anderer Stelle gesichert werden konnte, steht der­zeit noch nach wie vor die Beschaffung einer Proben- und Übungsstätte für die Stipendiaten an. Nachdem auch auf dem privaten Immobilienmarkt keine geeigneten Objekte gesichert werden konnten, wurde das Portfolio der Stadt und ihrer Stiftungen nochmals eingehend durchforstet. Als einziges Objekt, das die Grundvoraussetzungen für eine derartige Einrichtung nachweist, ergab sich bis vor kurzem das Anwesen Gaustadter Hauptstr. 107, das ursprünglich seitens der Verwaltung „auf Abbruch“ gekauft wurde, um dort die Grundzüge des nach wie vor rechtsverbindlichen Bebauungsplanes umzusetzen.

 

Zwischenzeitlich wird aber auch die Frage diskutiert, die städtische Musikschule im Anwesen St.-Getreu-Straße 14 der St.-Getreu-Stifung unterzubringen. Zuschnitt und Anzahl der Räume würden es hier – ohne eine detaillierte Prüfung durchgeführt zu haben – grundsätzlich ferner ermöglichen, neben der Musik­schule auch die Probenräume der Nachwuchsakademie der Bamberger Symphoniker mit unter­zubringen.

 

Betrachtet man die Gaustadter Hauptstraße 107 und die St.-Getreu-Straße 14 als Alternativen einer möglichen Unter­bringung der Nachwuchsakademie der Bamberger Symphoniker tendieren diese auf Nachfrage bei Herrn Fink zur St.-Getreu-Straße.

 

Ungeachtet dessen möchten die Symphoniker aber die Unterbringung der Nachwuchsakademie schnellstmöglich und vor allem nachhaltig gesichert wissen.

 

 


Vor diesem Hintergrund bestehen nunmehr aktuell folgende Lösungsmöglichkeiten:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stiftung der Bamberger Symphoniker (Erbbaurechtsnehmer) einen auf 20 Jahre befristeten Erbbaurechtsvertrag für das Anwesen Gaustadter Hauptstraße 107 mit einem noch festzulegenden Umgriff zu vereinbaren. Der Erbbauzins wäre noch aus zu verhandeln und festzulegen. Zusätzlich hätte der Erbbaurechts­nehmer sämtliche Nebenkosten für Grundstück und Gebäude zu übernehmen. Gleiches würde für den gesamten Bauunterhalt und die Herrichtung des Gebäudes für Zwecke des Nutzers gelten. Seitens der Stadt Bamberg würden keine finanziellen Leistungen erbracht; daher wird ein Erbbauzins auf den Gebäude­wert nicht erhoben.

 

Mit einem derartigen Erbbaurecht wäre aus Sicht des Intendanten der Bamberger Symphoniker eine nachhaltige Nutzung des Gebäudes für die Nachwuchsakademie und der aktuell errechnete Invest von rund 100.000 € zur Herrichtung des Gebäudes für Zwecke der Nachwuchsakademie gerechtfertigt.

 

Anmerkung: Ein Mietvertrag für die Gaustadter Hauptstraße wird seitens der Bamberger Symphoniker nicht als zielführend angesehen, da aus deren Sicht für den angedachten Zweck auf­grund des Zustandes des Gebäudes auf jeden Fall die vorausberechnete Investitionssumme erforderlich wäre. Im Falle eines Mietverhältnisses kann deren Nachhaltigkeit jedoch nicht als gesichert angesehen werden.

 

2.              Sollte einer Unterbringung der Musikschule im Anwesen St.-Getreu-Straße 14 näher getreten werden (vgl. gesonderten Tagesordnungspunkt), könnte seitens der Verwaltung detailliert geprüft werden, dort auch die Musikakademie der Bamberger Symphoniker unterzubringen. Dies würde jedoch auch bedeuten, dass in der Zwischenzeit bis zu einer möglichen Nutzungsaufnahme dort keine Räum­lichkeiten seitens der Stadt Bamberg zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies müsste aber – so Herr Fink von den Bamberger Symphonikern – aufgrund der gesamten Sachlage letztendlich akzeptiert werden.

 

Alle mit einer eventuellen Unterbringung der Nachwuchsakademie in der St.-Getreu-Straße zusammen­hängenden Fragen müssten noch eingehend geprüft werden. 

 

Die Verwaltung sieht sich aufgrund der vorstehend dargestellten Situation aktuell nur in der Lage einen alternativen Beschlussvorschlag – wie folgt – zu unterbreiten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

1.      Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnisnahme.

 

2.      Alternative A: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stiftung der Bamberger Symphoniker (Erbbaurechts­nehmer) einen auf 20 Jahre befristeten Erbbaurechtsvertrag für das Anwesen Gaustadter Hauptstraße 107 mit einem noch festzulegenden Umgriff zu vereinbaren. Der Erbbauzins wäre noch aus zu verhandeln und festzulegen. Zusätzlich hätte der Erbbaurechts­nehmer sämtliche Nebenkosten für Grundstück und Gebäude zu übernehmen. Gleiches würde für den gesamten Bauunterhalt und die Herrichtung des Gebäudes für Zwecke des Nutzers gelten. Seitens der Stadt Bamberg würden keine finanziellen Leistungen erbracht; daher wird ein Erbbauzins auf den Gebäude­wert nicht erhoben.

 

Alternative B: Die Verwaltung wird zu Verhandlungen mit dem Bamberger Symphonikern mit dem Ziel ermächtigt, deren Nachwuchsakademie zusammen mit der Musikschule der Stadt Bamberg im Anwesen St.-Getreu-Straße 14 unterzubringen.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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