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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0743-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 18.06.2008 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 225 E in der Fassung vom 18.06.2008 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 14.07.2008 bis 18.08.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

2.              Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. Stadtwerke Bamberg mit Schreiben vom 08.07.2008

2. Untere Denkmalpflege der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 11.07.2008

3. EON Bayern AG mit Mail vom 16.07.2008

4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 18.07.2008

5. Pledoc GmbH mit Schreiben vom 21.07.2008

6. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 04.08.2008

7. EON –Netz GmbH mit Schreiben vom 5.08.2008

8. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 12.08.2008

9. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 14.08.2008

10. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Schreiben vom 14.08.2008

11. Bauordnungsamt der Stadt Bamberg mit Schreiben vom18.08.2008

12. Abteilung Erschließung des Baureferates Bamberg mit Schreiben vom 25.08.2008

 

B. Öffentlichkeit

1. Immobilien Bassanese GmbH, mit Schreiben vom 12.08.2008

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu geringfügigen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs geführt.

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans sind nur von geringfügiger Bedeutung und mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung kann daher verzichtet werden. Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

Folgende nachrichtliche Ergänzung wurde in die Plandarstellung und Legende aufgenommen:

·           Die 110 KV Leitungen wurden als Hinweis in die Planzeichnung übernommen.

3.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 225 E  vom 18.04.2012 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.             Der Bau- und Werkssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.             Der Bau- und Werkssenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 225 E vom 18.04.2012, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 18.04.2012.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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