Beschlussvorlage - VO/2012/0009-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Haushaltsausgaberesten bei übertragbaren Ausgabemitteln der Verwaltungshaushalte der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Kenntnisnahme
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27.03.2012
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II. Beschlussvorschlag
Die nachfolgenden Haushaltsansätze der Verwaltungshaushaltspläne 2011 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen sind für übertragbar erklärt; von der Bildung der entsprechenden Haushaltsausgabereste gemäß § 19 Abs. 2 KommHV wird Kenntnis genommen:
Erläuterungen:
1 Die Mittel werden in 2012 für noch zu bewerkstelligende Bauunterhaltsmaßnahme des Haushaltsjahres 2011 benötigt.
2 Eine Anzahl von Anträgen konnte in 2011 noch nicht abgerechnet und ausbezahlt werden.
3 Erneute Bereitstellung der nichtverbrauchten Stiftungsmittel in 2012, um die Gemeinnützigkeit der Stiftung zu gewährleisten.
4 Aufgrund des derzeit geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt eine Auszahlung nur noch alle zwei Jahre.
5 Da eine Warteliste für beantragte Zuschüsse zur Stadtverschönerung aus Vorjahren vorliegt, werden die nichtverbrauchten Stiftungsmittel aus 2011 nach 2012 übertragen.
6 Aufgrund des derzeit geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt die Auszahlung der Stiftungsmittel 2011 zusammen mit den veranschlagten Mitteln des Haushaltsjahres 2012.