Beschlussvorlage - VO/2012/0010-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgabemittel des Verwaltungshaushaltes der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011; Erklärung der Übertragbarkeit und Genehmigung der Bildung von Haushaltsausgaberesten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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27.03.2012
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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28.03.2012
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II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Die nachfolgenden Haushaltsansätze der Verwaltungshaushalte 2011 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen werden für übertragbar erklärt und die Bildung der entsprechenden Haushaltsausgabereste gemäß § 19 Abs. 2 KommHV wird genehmigt:
Erläuterung:
1 Noch ausstehende Verbindlichkeiten an die Sozialstiftung Bamberg aus der Standortsicherungsvereinbarung.
2 Die Mittel werden in 2012 für noch zu bewerkstelligende bauliche Instandhaltungsarbeiten des Haushaltsjahres 2011 benötigt.
3 Erneute Bereitstellung der nichtverbrauchten Stiftungsmittel in 2012, um die Gemeinnützigkeit der Stiftung zu gewährleisten.
4 Es steht noch eine offene Rechnung aus 2011 aus, die in 2012 zu begleichen ist.
5 Eine Anzahl von Anträgen konnte in 2011 noch nicht abgerechnet und ausbezahlt werden.
6 Aufgrund des geringen Ausschüttungsbetrages erfolgt die Auszahlung der Stiftungsmittel 2011 zusammen mit den veranschlagten Mitteln des Haushaltsjahres 2012.