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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0016-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 1.12.2011 fand die Bürgerversammlung statt.

Im Rahmen der Bürgerversammlung hat Herr Keilholz sich über ständig zunehmenden Verkehr insbesondere im Bereich um das St. Getreu beklagt. Nicht zuletzt sei dies der geplanten möglichen Verlagerung der Musikschule geschuldet.

Herr Keilholz hat deshalb folgenden Antrag gestellt:

„Für das Berggebiet sollen maximale Verkehrsdichten, die fachlichen Kriterien entsprechen, definiert und bei künftigen Planungen berücksichtigt werden." (Mit der Behandlung seines Antrages erwartet er sich auch die Beantwortung der Frage: Nach welchen Kriterien wird bei der Verlegung der Musikschule entschieden?)

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Stellungnahme des Baureferates:

Die Nutzungsvielfalt in und um den Klinikbereich „St. Getreu“ waren u.a. auch Thema im Mediationsverfahren "Mobilität im Berggebiet". In der Konvention, die zum Abschluss des Mediationsverfahrens "Mobilität im Berggebiet" von der überwältigenden Mehrheit der Teilnehmer unterzeichnet wurde, wurde der von Herrn Keilholz angesprochene Themenkomplex ebenso behandelt (vgl. Anlage 1 und Anlage 2). Allerdings ist es nicht möglich, maximale Verkehrsdichten für das Bergebiet festzulegen. Solche Angaben sind lediglich für den Themenbereich „ Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen“ sinnvoll möglich (dann in der Regel in Kfz/Stunde). Im Berggebiet spielen jedoch nicht nur verkehrliche Fragen eine Rolle. Hier stellt sich eher die seit vielen Jahrzehnten diskutierte Frage, wie viel Verkehr mit seinen negativen Auswirkungen dem Berggebiet mit seiner einmaligen historischen Struktur  zugemutet werden kann bzw. soll. Dies ist jedoch weniger eine fachliche als eine Wertediskussion. Die Konvention zum Mediationsverfahren "Mobilität im Berggebiet" macht hier einige Aussagen dazu (vgl. Anlage 1). Diese Konvention wurde am 23.11.2010 vom Stadtentwicklungssenat als Handlungsleitfaden für die Stadt Bamberg beschlossen. Insofern liegen bereits Handlungsempfehlungen für künftige Planungen vor.

Für die Verlegung der Städtischen Musikschule liegt eine umfangreiche Abwägung vor, auf die hier verwiesen werden soll. (Anlage 3)

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Antrag von Herrn Keilholz ist damit gemäß Gemeindeordnung behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

(Michael Ilk)              Stadtplanungsamt:           ..............................

Baureferent              (Harald Lang)

              ..............................

              (Bernhard Leiter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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