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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0018-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 hat Frau Dr. Ulrike Tontsch folgenden Antrag gestellt:

 

„Die Stadt Bamberg bekennt sich zu ihrer Verantwortung, Menschen aus Ländern, wo sie in Not sind und verfolgt werden, zu helfen. Die Stadt Bamberg begrüßt außerdem die ehrenamtliche Bereitschaft ihrer Bürger und Bürgerinnen zu konkreten Taten für hilfesuchende Flüchtlinge.

 

Deshalb wird die Stadt auch selbst aktiv, um für die Flüchtlinge die nötige, professionelle Betreuung durch einen oder mehrere Sozialverbände zu gewährleisten und damit auch die Arbeit der Ehrenamtlichen zu unterstützen.

 

Die Stadt tritt mit Freistaat und Sozialträgern in Verhandlung, damit weiteres Betreuungspersonal für die neuen Flüchtlinge eingestellt wird. Die Stadt stellt die nötigen Finanzmittel bereit, um die Kosten des Betreuungspersonals, die vom Freistaat nicht übernommen werden, gemeinsam mit den Sozialverbänden zu finanzieren“.

 

Die Verwaltung hat bezüglich der Beantragung von Zuschüssen des Freistaats Bayern folgende Informationen zur weiteren Vorgehensweise eingeholt:

 

1. Antragsverfahren:

 

Gemäß Nr. 7.1 der beiliegenden Asylsozialberatungsrichtlinie melden die örtlichen Träger der Asylsozialberatung die zu fördernden Stellen ihrem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene. Der Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene beantragt die Zuwendung. Im Durchschnitt liegt die Förderung bei ca. 49,4 % der pauschalen Personalkosten oder bei ca. 41,3 % der tatsächlichen Personalkosten durch den Freistaat Bayern. Die übrigen Kosten müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden.

 

Eine Förderung durch den Freistaat ist jederzeit möglich, jedoch muss einer Förderung der Fachausschuss für Migration der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zustimmen (Landesverbände).

 

Die Mittel sind grundsätzlich ab Beginn des Jahres prozentual auf die Landesverbände aufgeteilt. Kommen mehr Stellen bei gleichbleibenden Haushaltsmitteln in das System, schmälert das die Zuwendung, die pro Betreuungskraft von den Landesverbänden erhalten werden kann. Vorgesehen ist laut Asylberatungsrichtlinie, dass eine Vollzeitkraft ca. 150 Ausländerinnen und Ausländer betreuen soll.

 

Eine Förderung von Seiten der Stadt ist grundsätzlich möglich. Es besteht laut Rundschreiben des Finanzministeriums (FMS vom 22.05.1985, AZ 11-H1200/1007/9354) die Pflicht zur Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 10% der förderfähigen Projektkosten durch den Projektträger. Es ist aber dem Projektträger unbenommen, Kofinanzierungsmittel von anderen Finanzpartnern zu akquirieren, um den Eigenanteil bis zur Höhe von 10 % gegen zu finanzieren.

 

Alternative Möglichkeiten wären z.B., ein Projekt über den Europäischen Flüchtlingsfonds EFF zu beantragen. Das Förderjahr 2011 ist bereits abgeschlossen. Das Projekt könnte jedoch im Förderjahr 2012 eingebracht werden. Hier wäre ein Projektstart bereits ab dem 01.01.2012 denkbar. Die Ausschreibung für Mittel des EFF des Jahres 2012 wird Anfang des Jahres 2012 stattfinden. Der EFF war im Jahr 2011 mit 8,89 Millionen Euro für Deutschland ausgestattet. Für das Jahr 2012 werden laut anliegendem Infoblatt 9,67 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Projekt müsste dann auch wieder über einen Projektträger, z.B. Caritas, AWO etc., beantragt werden. Die Kofinanzierung mit Asylsozialberatungsmittel ist jederzeit erlaubt.

 

Diese Informationen wurden von Herrn Schönberger, der beim Referat Soziale Versorgung von Zuwanderern, Migration, Lastenausgleich, Entschädigung und Statusfragen beim Sozialministerium arbeitet, eingeholt. Im Vorfeld gab es diesbezüglich ein Telefongespräch zwischen der Stabsstelle des Sozialreferates (Frau Kepic) und Herrn Schönberger. Hierbei wurde mitgeteilt, dass ca. 1,4 Millionen für Bayern bzgl. der Asylsozialberatung zur Verfügung stehen. Diese sind derzeit fast ausgeschöpft. Des Weiteren besteht natürlich auch die Problematik, dass nicht genau bekannt ist, wann die Asylbewerber tatsächlich nach Bamberg kommen.

 

Seitens der Stadt Bamberg wird derzeit vom Amt für soziale Angelegenheiten ein Betrag von 4.000 Euro der Caritas/Asylberatung zur Verfügung gestellt.

 

Nachdem momentan noch nicht bekannt ist, wann weitere Asylbewerber und in welcher Anzahl tatsächlich nach Bamberg kommen, besteht jetzt kein aktueller Handlungsbedarf.

 

Soweit Wohlfahrtsverbände eine Betreuung neu eingetroffener Asylbewerber übernehmen wollen, so müssten sie vorrangig sich um eine Förderung seitens des Freistaates Bayern bzw. des Europäischen Flüchtlingsfonds bemühen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2.      Der Antrag von Frau Dr. Tontsch aus der Bürgerversammlung vom 01.12.2011 ist damit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben sind

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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