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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0021-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bezüglich der allgemeinen Ausführungen zu den Haushaltsausgaberesten wird auf die Anlage 1 zur Sitzungsvorlage VO/2012/0053-20 verwiesen.

 

Die im Vermögenshaushalt 2011 der Stadt zu übertragenden Haushaltsausgabereste der Anlage 1 stellen sich im Vergleich mit den Vorjahren wie folgt dar:

 

 

Jahr

alte Reste

neue Reste

Summe

2002/2003

2.750.537,69

7.324.534,62

10.075.072,31

2003/2004

3.218.661,82

6.351.866,38

9.570.528,20

2004/2005

3.985.902,73

2.793.747,42

6.779.650,15

2005/2006

3.449.596,26

6.682.151,68

10.131.747,94

2006/2007

2.815.678,55

7.484.255,42

10.299.933,97

2007/2008

3.679.677,03

6.945.446,76

10.625.123,79

2008/2009

4.840.009,51

15.297.512,71

20.137.522,22

2009/2010

6.766.172,44

5.678.846,03

12.445.018,47

2010/2011

6.134.439,01

8.448.688,55

14.583.127,56

2011/2012

5.975.708,76

10.660.646,92

16.636.355,68

 

 

Somit ist im Vermögenshaushalt im Vergleich zum Vorjahr bei der Übertragung der Haushaltsausgabereste eine Steigerung von 14,08 % entstanden. Der Betrag liegt aber noch deutlich unter dem Rekordwert des Jahresübertrages 2008 auf 2009.

 


Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Haushaltsreste zwangsläufig umso höher ausfallen, je größer die Maßnahmen sind, die sich im Bau befinden. Hier kann es durch äußere Umstände leicht zu zeitlichen Verschiebungen bei der Bauausführung kommen.

 

Unter diesen Gesichtspunkten sind unter anderem folgende größere Ausgabereste ab 0,5 Mio. € zu erklären:

 

HSt.

Bezeichnung

Summe

36500.96000

Urbaner Gartenbau

    837.566,67 €

58100.93000

Kapitaleinlage Landesgartenschau

  5.000.000,00 €

63000.96180

Neubau Franz-Fischer-Brücke

    650.990,20 €

63000.96690

Busbeschleunigung

    844.803,90 €

63000.96740

Kronacher Straße, 3. BA

  1.772.720,82 €

 

Summe

9.106.081,59 €

 

Daraus ergibt sich, dass rd. 55 % der alten und neuen Haushaltsreste im Vermögenshaushalt auf lediglich 5 größere oder Groß(bau)maßnahmen entfallen, deren Realisierung sich über mehrere Jahre erstreckt. Eine exakte Vorausschätzung der jeweils zu erwartenden kassenwirksamen Ausgaben wird bei derartigen Großprojekten niemals möglich sein.

 

Die Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Positionen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass ein Betrag von 3,663 Mio. € (siehe Anlage 3) nicht als Haushaltsrest übertragen werden kann, da die Einzelpositionen in 2011 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurden. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.01.1992 können jedoch solche Mittel, die noch benötigt werden, im Haushaltsjahr 2012 zu Lasten von Rücklagenentnahmen neu bereitgestellt werden.

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussvorschlag:

 

Von der Bildung von Haushaltsausgaberesten gemäß § 19 Abs. 1 KommHV bei den in Anlage 1 aufgeführten übertragbaren Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2011 der Stadt Bamberg wird Kenntnis genommen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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Anlagen

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