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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0035-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2011 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist folgendes auszuführen:

 

              A)              Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Bamberg

 

                            1.              Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2011 weist im Vergleich zum Haushaltsplan wesentliche Verbesserungen auf. Er schließt mit einem Überschuss von 8.498.214,61 € ab. Zusätzlich erwirtschafteten die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900 bis 8910) einen Überschuss in Höhe von 12.960,21 €. Damit ergibt sich der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 8.511.174,82 €.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die jedoch im Ergebnis 2011 mit lediglich 449.773,57 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2011 wurden 1.006.060 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 100 € für die Sonderrücklage Städtebauförderung und 28.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule, Theater sowie Museen). Als Pflichtzuführung waren planmäßige Mittel in Höhe von 3.083.200 € vorgesehen.

 

Nach der Jahresrechnung hat sich die Zuführung wie folgt entwickelt: Die Gesamtzuführung an den Vermögenshaushalt 2011 in Höhe von 15.163.110,87 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.982.914,89 € (vollständig erwirtschaftet) sowie die Zuführungen der Sondervermögen und die Zuführung an die Sonderrücklage Städtebauförderung mit insgesamt 12.984,37 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 11.717.438,04 €.

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den abschließenden Buchungen der Zuführungen an den Vermögenshaushalt

 

Netto-Mehreinnahmen von              10.641.044,13 €

und

Netto-Mehrausgaben von                2.129.869,31 €.

 

Positiv wirkt sich das Rechnungsergebnis bei den Gewerbesteuer-Einnahmen aus, die ca. 6,2 Mio. € über dem Planansatz lagen.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 16.965.770,29 € Einnahmeausfälle von 6.324.726,16 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

 

- auf Haushaltsansätze des Jahres 2011 in Höhe von              6.171.030,46 €

- auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von                 153.695,70 €.

 

Auf der Ausgabenseite übersteigen die notwendigen Mehrausgaben von 28.250.447,12 € die Minderausgaben in Höhe von 17.609.402,99 € deutlich. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (991.547,42 €), die allerdings geringer ausfallen als die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten (1.301.693,49 €).

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

 

0 „Allgemeine Verwaltung“

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 526.718,27 €, die fast ausschließlich beim Abschnitt 03 „Finanzverwaltung“ (566.758,10 €) entstanden sind, werden durch Netto-Minderausgaben in Höhe von 717.919,08 € ergänzt, die zu einem großen Teil in den Abschnitten 03 (453.825,81 €) und 02 „Hauptverwaltung“ (157.831,88 €) entstanden sind.

 

 

1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

 

Hier betragen die Netto-Mehreinnahmen 172.933,34 €, die auf die positive Entwicklung des Abschnitts 13 „Brandschutz“ (179.425,13 €) zurückzuführen sind. Die Netto-Minderausgaben in Höhe von 221.997,67 € resultieren ebenfalls aus dem Abschnitt 13 (184.613,49 €).

 

 

2 „Schulen“

 

Die negativen Auswirkungen der Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 214.680,78 € (siehe dazu insbesondere Abschnitt 23 „Gymnasien“ mit 272.684,81 €) werden durch die Netto-Minderausgaben von 392.087,48 € kompensiert. Die größte Einzelposition bei den Minderausgaben steuerte ebenfalls der Abschnitt 23 mit 230.603,88 € bei.

 

 

3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 503.800,94 €, die überwiegend innerhalb des Abschnitts 33 „Theater, Konzerte, Musikpflege“ (637.371,44 €) entstanden sind, werden durch die Netto-Mehrausgaben von 449.662,49 € (betroffen auch hier hauptsächlich der Abschnitt 33 mit 571.830,82 €) verschlechtert.

 

 

4 „Soziale Sicherung“

 

Hier betragen die Netto-Mindereinnahmen 391.603,89 € und die Netto-Mehrausgaben 1.065.428,18 €, was insgesamt zu einer Belastung des Rechnungsergebnisses führt. Die Mindereinnahmen entstanden überwiegend innerhalb des Abschnitts 48 „Weitere soziale Bereiche“ (656.142,14 €), der die Leistungen nach Hartz IV beinhaltet. Die größte Einzelposition bei den Mehrausgaben steuerte der Abschnitt 45 „Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII“ mit 1.612.516,29 € bei. Hier wird erneut die enorme Bedeutung und Belastung dieses sozialen Bereichs für den Haushalt deutlich.

 

 

5 „Gesundheit, Sport und Erholung

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 24.434,28 €, die überwiegend innerhalb des Abschnitts 56 „Eigene Sportstätten“ (120.300,01 €) entstanden sind, werden durch die Netto-Minderaus-gaben in Höhe von 500.600,36 € mehr als kompensiert. Hauptverantwortlich bei den Ausgaben sind die Abschnitte 56 (214.634,00 €) und 51 „Krankenhäuser“ (208.270,89 €).

 

 

6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

 

Die Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 189.101,90 € und die Netto-Mehrausgaben von 2.073.557,18 € verschlechtern das Rechnungsergebnis. Die Mehrausgaben sind überwiegend auf die Abschnitte 67 „Straßenbeleuchtung und -reinigung“ (1.364.288,80 €) und 63 „Gemeindestraßen“ (671.833,17 €) zurückzuführen.

 

 

7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 333.768,33 € innerhalb dieses Einzelplans sind überwiegend dem Abschnitt 75 „Bestattungswesen“ (389.601,98 €) zuzurechnen. Allerdings werden die Mehreinnahmen durch die Netto-Mehrausgaben von 312.164,63 € (davon im Abschnitt 79 „Fremdenverkehr, Förderung von Wirtschaft und Verkehr“ allein 250.106,27 €) zum Nachteil des Rechnungsergebnisses nahezu kompensiert.

 

 

8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 1.039.234,88 € resultieren nahezu ausschließlich aus dem negativen Ergebnis des Abschnitts 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ mit 977.198,40 €. Die Mindereinnahmen werden aber durch die Netto-Minderausgaben von 3.657.664,72 € vollständig ausgeglichen, wobei der größte Teil der Minderausgaben ebenfalls auf den Abschnitt 84 entfällt (3.569.997,03 €).

 

 

9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

 

Hier entstanden Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 10.962.878,98 €; ihnen stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe 12.230.500,96 € gegenüber.

 

Bei diesem Einzelplan ist besonders einzugehen auf

 

a)      die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Das bereinigte Soll dieser Steuerart liegt um 6.166.196,27 € über dem Haushaltsansatz von 33.869.000 € und ist damit Hauptauslöser für den positiven Gesamtabschluss. Damit ist die Gewerbesteuer mit einem Gesamtsoll von 40.035.196,27 € weiterhin die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (22,05 %).

              Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

Damit konnte ein Gewerbesteuer-Ergebnis erzielt werden, das über dem langjährigen Durchschnitt der Gewerbesteuer-Einnahmen der letzten 10 Jahre (38,731 Mio. €) liegt.

 

 

b)      den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der im abgelaufenen Haushaltsjahr 26.244.690,00 € betrug. Das Aufkommen liegt damit um 1.490.690,00 € über dem Haushaltsansatz von 24.754.000 € und um 1.083.970 € über dem Ergebnis von 2010 (25.160.720 €).

 

 

c)      die vom Verwaltungshaushalt über die volle Pflichtzuführung von 2.982.914,89 € hinaus zusätzlich erwirtschaftete allgemeine Zuführung in Höhe von 12.167.211,61 €, die im Haushaltsplan mit 1.005.960 € veranschlagt war. Diese Mehrung resultiert zur Hälfte allein aus den oben erwähnten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 6,166 Mio. €.

 

 

                            2.              Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3. Dieser Haushaltsteil erwirtschaftete im abgelaufenen Haushaltsjahr 2011 einen Überschuss von 9.652.348,32 €;

dieser ergab sich hauptsächlich aus dem Überschuss des Verwaltungshaushalts (siehe Anlage 5 Buchstabe a), der wie erwähnt 8.511.174,82 € betrug.

 

Der gesamten Zuführung an die Rücklage von 9.815.056,48 € steht aber eine Rücklagenentnahme von 12.055.380,00 € gegenüber. Dieser negative Saldo von über 2,2  Mio. € zum Ausgleich des Haushaltes ist eine enorme Hypothek für kommende Haushaltsjahre. Nicht nur fehlen zukünftig Finanzierungsmöglichkeiten durch fehlende Rücklagen, darüber hinaus werden auch die Zinseinnahmen des Verwaltungshaushaltes deutlich sinken.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der um die Sondervermögen bereinigte Überschuss in Höhe von 9.639.388,11 € verschiedenen Rücklagen zuzuführen. Hauptsächlich muss die allgemeine Rücklage bestückt werden, da aus dieser bereits zu Jahresbeginn nicht verbrauchte über- und außerplanmäßige Mittel des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 3.858.724,73 € entnommen werden mussten.

 

Es wird deshalb folgende Verwendung des Überschusses vorgeschlagen:

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage zur sofortigen Entnahme, um Haushaltsmittel für nicht übertragbare Haushaltsreste aus dem Jahr 2011 wieder bereitstellen zu können

3.858.724,73 €

 

Zuführung an die Betriebsprüfungsrücklage

 

500.000,00 €

Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage

4.500.000,00 €

Zuführung an die allgemeine „freie“ Rücklage

780.663,38 €

Gesamtbetrag

9.639.388,11 €

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c). Ein großes Manko stellt dabei insbesondere der frei verfügbare Anteil der allgemeinen Rücklage dar, der mit seinen 292.975,46 € nur in geringer Höhe vorhanden ist.

 

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 22.445.186,86 € stehen Mindereinnahmen von 9.250.794,52 € gegenüber, die noch um die neu gebildeten Haushaltseinnahmereste von 2.000.000,00 € und die Ausfälle auf Haushalts- und Kasseneinnahmereste in Höhe von 248.650,00 € zu korrigieren sind.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

Die einzelnen Beträge können Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.890.200 € sowie die Ermächtigungen aus Haushaltseinnahmeresten aus 2010 in Höhe von 1.700.000 € wurden in Höhe von 3.700.000 € ausgeschöpft (Bildung Kasseneinnahmerest von 1,7 Mio. € und Haushaltseinnahmerest von 2,0 Mio. €), wobei im Jahr 2011 keine kassenwirksame Darlehensaufnahme aus diesen Ermächtigungen erfolgte (vergleiche auch Anlage 5 Buchstabe d).

 

Belastet wurde die Einnahmeseite zunächst durch Ausfälle bei Haushalts- und Kasseneinnahmeresten in Höhe von 248.650,00 €; dies konnte jedoch durch Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (473.750,67 €) überkompensiert werden (siehe Anlage 3).

 

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 18.368.078,38 € ein, der Einsparungen nach Abzug von neu zu bildenden Haushaltsausgaberesten von 2.948.585,37 € gegenüberstehen. Die Netto-Mehrungen und Netto-Minderungen der verschiedenen Einzelpläne können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Die Bildung neuer Haushaltsausgabereste erfordert einen Betrag von 10.660.646,92 €, Einsparungen bei alten Resten konnten in Höhe von 473.750,67 € erzielt werden (siehe auch hierzu Anlage 3).

 

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

                            3.              Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2012

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der Rücklagenzuführungen eine Verbesserung der Rücklagenbestände. Damit kann für die weiterhin zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren vorgesorgt werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweckgebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) unter Berücksichtigung der für 2012 bisher vorgesehenen Entnahmen derzeit (Stand: 03.05.2012) 292.975,46 € (siehe Anlage 5 Seite 2).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 926.451,66 € erreicht werden (siehe auch Anlage 5 Seite 3). Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken erwartete Sondertilgung in Höhe der Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb von 1.350.000,00 € zu 69 % erreicht werden.

 

Es erscheint weiterhin dringend erforderlich, künftig jede sich bietende Möglichkeit zur Sondertilgung auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die enormen Belastungen des Haushaltes (insbesondere des Verwaltungshaushaltes) durch Zins- und Tilgungsleistungen zu reduzieren.

 

Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2011 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre ein nennenswerter Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Trotzdem erscheint es weiterhin dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen allergrößte Zurückhaltung zu üben.

 

 

 

              B)              Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2011 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin sehr angespannt ist. Die erzielten Überschüsse ergaben sich im Verwaltungshaushalt zu einem großen Teil aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer mit 6,166 Mio. €, wogegen die Abschlüsse insbesondere bei den Sozialausgaben deutlich negativ waren.

 

Auch das Rechnungsergebnis 2011 zeigt erneut die Wichtigkeit der Bildung von zweckgebundenen Rücklagen. Nur durch Entnahmen aus diesen Rücklagen in Höhe von 6,524 Mio. € konnten die erheblichen Investitionen des Haushaltsjahres 2011 finanziert werden.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2011 um 0,926 Mio. € reduziert werden. Dies ermöglicht eine - wenn auch geringe - Senkung der Belastung der Verwaltungshaushalte der künftigen Jahre für Zins- und Tilgungsleistungen.

 

Für die zu erwartenden finanziellen Belastungen der nächsten Jahre aus den bisher bereits eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere aus Verpflichtungsermächtigungen und für Fortsetzungsmaßnahmen) stehen insgesamt doch nur begrenzte Rücklagemittel zur Verfügung. Die Ausgabenpolitik der Stadt Bamberg muss sich deshalb bei einer nur in geringer Höhe veranschlagten Sondertilgung im Haushalt 2012 (201.000 €) und aufgrund notwendiger erheblicher Investitionen in 2012 im Bereich der Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens sowie der verschiedenen Großinvestitionen (wie Landesgartenschau, Schulhaussanierungen, Kinderkrippen) danach ausrichten, neue Investitionsmaßnahmen mit weiteren, den Verwaltungshaushalt belastenden Folgekosten möglichst weitgehend zu vermeiden – soweit das angesichts der Kosten der Konversion und des ICE-Ausbaus möglich ist.

 

 

 

 

 

Die größte Unsicherheit bedeutet für die Stadt Bamberg weiterhin die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und des gemeindlichen Anteils an der Einkommensteuer. Auch bei den Ausgaben ist neben den sicheren Steigerungen im Bereich der Personalkosten etwa auch im Bereich der Energiekosten mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Dazu kommen die steigenden Kosten der kindbezogenen Förderung aufgrund des Ausbaus der Kindertagesstätten. Umso dringender erscheint die Einhaltung bzw. Fortentwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (vgl. hierzu auch die Auflagen zur genehmigten Haushaltssatzung 2012), um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft wird durch die erneute Bildung der Haushaltsausgleichsrücklage Vorsorge getroffen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2011 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadtkämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV-K Kenntnis.

 

2.              Der Überschuss des Haushaltsjahres 2011 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

 

Allgemeine Rücklage (Wiederentnahme in 2012)             

3.858.724,73 €

Betriebsprüfungsrücklage

500.000,00 €

Haushaltsausgleichsrücklage

Allgemeine freie Rücklage

4.500.000,00 €

780.663,38 €

Gesamtbetrag

9.639.638,11 €

 

3.      Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe      von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von      für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Personalkosten:                            Sachkosten:

 

 

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